ich würde sagen: hängt vom Vertrag zw. Auftraggeber und Webdesigner Nr.1 ab:
Sind da Rechte am Design/Layout geklärt oder nicht?
Prinzipiell liegen die Urheberrechte beim Designer, es sei denn, er hat sie mit Abnahme/Bezahlung an den AG abgetreten (was ich immer mache, da ich das fair finde)
Wenn es keine anderslautende vertragliche Bestimmung gibt, liegt das Urheberrecht imho automatisch beim Ersteller des Layouts![]()


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