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Thema: [Recht] Änderung einer bestehenden Seite

  1. #1
    TP-Senior g e k k o ist auf einem guten Weg Avatar von g e k k o
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    [Recht] Änderung einer bestehenden Seite

    hallo 2gether,

    folgende rechtsfrage: ich habe einen kunden, der eine (flash)internetpräsenz besitzt. diese möchte er mit aktuellen daten versehen und änderungen im content vorgenommen haben. der ersteller der seite ist aber seit längerem weder telefonisch noch per mail erreichbar.

    den quellcode hat der ersteller ihm nicht zur verfügung gestellt (muß er das?). würde bedeuten, ich muß die seite komplett neu bauen.

    wie ist jetzt die rechtslage? geistiger eigentümer nicht greifbar. muß ich die seite gegebenenfalls dennoch soweit abändern, dass sein (c) nicht verletzt wird? oder dürfte ich das design übernehmen und nur neu "bestücken".

    und wenn ich es ändern muß: wie umfangreich sind die änderungen? ab wann ist es nicht mehr sein design?

    thx
    gekko

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ich würde sagen: hängt vom Vertrag zw. Auftraggeber und Webdesigner Nr.1 ab:
    Sind da Rechte am Design/Layout geklärt oder nicht?

    Prinzipiell liegen die Urheberrechte beim Designer, es sei denn, er hat sie mit Abnahme/Bezahlung an den AG abgetreten (was ich immer mache, da ich das fair finde)

    Wenn es keine anderslautende vertragliche Bestimmung gibt, liegt das Urheberrecht imho automatisch beim Ersteller des Layouts

  3. #3
    TP-Senior g e k k o ist auf einem guten Weg Avatar von g e k k o
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    @thomas: schläfst du eigentlich nie? na ich ja auch immer erst ab oktober

    rechtslage ungeklärt. im zweifel also für den urheber? wie weit muß ich dann sein layout abändern?

    greez
    gekko

  4. #4
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Hi Gekko

    Yep, wenn nichts geklärt wurde, liegen die Rechte beim Urheber und du darfst daran streng genommen gar nichts verändern, ohne seine Einwilligung.
    smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

    zimtkorn AG // applications & internet solutions

    XING-Profil: Adrian Locher

  5. #5
    TP-Senior buzzbomb macht alles soweit korrekt
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    hi,
    bei einer abänderung gilt, wie auch für fotos, das dass original nicht mit dem geänderten design in verbindung gebracht werden kann.
    das ist natürlich ermessensache, heist aber eigentlich das du es komplett neu machen musst.


    mfg
    --------------------------------------
    T-Shirts bedrucken

  6. #6
    TP-Senior g e k k o ist auf einem guten Weg Avatar von g e k k o
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    ich habs noch nicht ganz.

    wie gesagt, der urheber ist seit längerem nicht erreichbar. kunde muß doch aber die möglichkeit des updaten von content gegeben sein, oder?

    angenommen er möchte selbst seine seiten aktualisieren, so muß das doch sein gutes recht sein, oder nicht?

    dazu wiederum bräuchte er aber die offenen dateien. müssen ihm diese vom urheber nicht eigentlich überlassen werden?

    so, in dem fall hieße das ja: urheber verschollen, updates nicht möglich, pech gehabt. die seite muß komplett ein zweites mal erstellt werden. ich als kunde wäre da mehr als sauer.

    greez
    gekko

  7. #7
    TP-Senior Billahonk ist auf einem guten Weg Avatar von Billahonk
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    Was heißt hier mehr als sauer. Ich gehe mal davon aus, dass er einen Vertrag geschlossen hat und die AGB des Anbieters gelesen hat.
    Normalerweise werden z.B. in deinem Fall die .fla Files nicht an den Kunden gegeben. Dies muss extra im Voraus geklärt werden.
    modern life is rubbish

  8. #8
    TP-Senior g e k k o ist auf einem guten Weg Avatar von g e k k o
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    das mag ja sein, aber steht in den agb's/vertrag nicht auch, dass ich als kunde ein generelles recht über einen bestimmten zeitraum auf aktualisierung habe? darüber hinaus wird das vermutlich über eine art wartungsvertrag geregelt, oder? wenn dieses dem kunden nicht möglich ist, ist das doch ein vertragsbruch des webmasters oder ist der nach erstellung der seite unter umständen zu keiner aktualisierung mehr verpflichtet?

    greez
    gekko

  9. #9
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von g e k k o
    aber steht in den agb's/vertrag nicht auch, dass ich als kunde ein generelles recht über einen bestimmten zeitraum auf aktualisierung habe? darüber hinaus wird das vermutlich über eine art wartungsvertrag geregelt, oder? wenn dieses dem kunden nicht möglich ist, ist das doch ein vertragsbruch des webmasters
    Das musst doch Dein Kunde wissen - wir haben den Vertrag nicht gelesen.

    Zitat Zitat von g e k k o
    oder ist der nach erstellung der seite unter umständen zu keiner aktualisierung mehr verpflichtet?
    Was außer einem Vertrag - wenn denn eine ensprechende Position überhaupt in diesem enthalten sein sollte - sollte ihn dazu verpflichten?!

    ~ BLINK! ~


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