Wenn du dein Gewerbe betreibst, um auch neue Kunden zu gewinnen, hast du bereist Gewinnerzielungsabsicht. Ansonsten ist die Angabe auf dem Betriebseröffnungsbogen nur eine Schätzung zu Beginn deiner Tätigkeit. Hier sollte man nicht zu hoch greifen,. da dies die Grundlage für eventuelle Vorauszahlungen ist.
Am Ende des Geschäftsjahres gibt man sowieso eine Steuererklärung ab und muß dann über die Schätzung hinausgehende Gewinne angeben.

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