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Thema: Kleinunternehmer oder Kleinunternehmen ???

  1. #1
    TP-Junior sammes macht alles soweit korrekt
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    Question Kleinunternehmer oder Kleinunternehmen ???

    Hallo !
    Ich weiß, im FAQ für Kleinunternehmer sthet schon sehr viel drin, trotzdem hätte ich ein paar Fragen

    Ich möchte ab 2005 als Kleinunternehmer tätig sein. Zu meinen Arbeiten gehören Webseitengestaltung, JAVA-Programmierung, etc.

    Ich habe auch´letzte Woche schon mit einem Steuerberater gesporchen.

    Nun ist es so: Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 17.500€ umsetzen, deshalb nur Kleinunternehmer.

    Meine Fragen nun:
    1. Die Steuerberaterin sagte mir, ich müsse die 17.500 versteuern (normale Einkommenssteuer) abzügl. der Betriebsausgaben.
    Das heißt für mich: 17.5000€ Umsatz, 3.000€ Betriebsausgaben (Computer, Büromöbel, Tinte etc.) = 14.500€ zu versteuerndes Einkommen.
    Sie sagte auch ich könne zusätzlich auch mein Auto (welches im im Januar NEU kaufe), wenn es denn kein Jaguar oder Porsche ist, auf ein paar Jahre absetzen.

    Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
    Demnach auch keine betrieblichen Ausgaben wie Computer, Drucker, Büromöbel etc.

    Bin jetzt etwas verwirrt. Wie ist es nun ?

    2. Ich kann als Kleinunternehmer keine MwSt. ausweisen.
    Wie schreibe ich nun meine Rechnung ?
    Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
    Oder kann ich nur den "Netto"- Wert verlangen ?
    Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben, DA DER KUNDE, DER DAS BEZAHLT, AM ENDE DES JAHRES DAS WIEDER ALS "BETRIEBSAUSGABEN" ABSETZEN KANN.

    Wie ist es nun richtig ?

    3. Sache:

    Vielleicht lohnt es sich dann auch nicht als "Kleinunternehmer" ?
    Zu beachten wäre: Ich bin weiterhin Angestellter mit beispielsweise 45.000€ brutto-Verdienst im Jahr

    Beispielrechnung:

    - Beginn 2005
    - Jährlicher Umsatz 17.500€
    - Betriebsausgaben pro Jahr 3500€ (Computer, Büromöbel)
    - Kauf eines Fahrzeugs Anfang 2005 für das Unternehmen, Preis ca. 33.500€

    Was würde sich nun eher lohnen ?

    Als Kleinunternehmer, wo ich meines Erachtens nur Einkommenssteuer auf Umsatz und Lohn zahle ?

    Oder als Kleinunternehmen, wo ich auch Umsatzsteuer berappen muß. Meines Erachtens muß ich doch dann auf das gesamte Einkommen (ich, meine Frau und das Kleinunternehmen) Umsatzsteuer bezahlen, oder ?

    Kann mir jemand auf 1., 2. und 3. eine verständliche Antwort geben ?

    Wäre super klasse !!!!!

    Vielen Dank im Voraus !

    Viele Grüße
    sammes

  2. #2
    wys
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    Nun, Epic wird sich vermutlich und hoffentlich noch einschalten. Ich spreche mal nur aus meiner Erfahrung:

    Nun ist es so: Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 17.500€ umsetzen, deshalb nur Kleinunternehmer.
    Die Kleinunternehmerregelung hat imho in diesem Fall nix damit zu tun; Du kannst auch normaler umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein, auch wenn Du weniger als den angegeben Betrag "umsetzt". Die Kleinunternehmerregelung kannst Du vorher wählen, mußt es aber nicht.

    Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
    Hmm, ich sollte die FAQ wohl nochmal in dieser Hinsicht lesen. Aber imho hat die Kleinunternehmerregelung nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun, nicht mit der Gewinnermittlung und damit auch nicht mit der Frage des "Absetzens".

    Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
    Wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, schreibst Du eine Nettorechnung, d.h. darfst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dein Kunde kann damit dann allerdings auch nichts in den Vorsteuerabzug bringen.

    Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben, DA DER KUNDE, DER DAS BEZAHLT, AM ENDE DES JAHRES DAS WIEDER ALS "BETRIEBSAUSGABEN" ABSETZEN KANN.
    Das verstehe ich nicht, denn als Gewerbe in der Kleinunternehmerregelung ziehst Du auf Deiner Rechnung ja keine UST ein. Ich denke, Du hast das falsch verstanden.

    Was würde sich nun eher lohnen ? Als Kleinunternehmer, wo ich meines Erachtens nur Einkommenssteuer auf Umsatz und Lohn zahle ? Oder als Kleinunternehmen, wo ich auch Umsatzsteuer berappen muß. Meines Erachtens muß ich doch dann auf das gesamte Einkommen (ich, meine Frau und das Kleinunternehmen) Umsatzsteuer bezahlen, oder ?
    Du zahlst die Einkommenssteuer immer auf das gesamte Einkommen (evtl. Schwarzarbeit mal ausgenommen). Die Umsatzsteuer ist die, die Du als Unternehmer Deinen Kunden zusätzlich in Rechnung stellst und dann auch an das FA abgeben mußt. Anders gesagt, spielt es in dieser Hinsicht für Dich eigentlich keine Rolle. Und daher zahlst Du auch keine irgendwie geartete zusätzliche Umsatzsteuer auf Deine wie auch immer gearteten Gesamteinkünfte.

    Gruß ...
    wys

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
    Demnach auch keine betrieblichen Ausgaben wie Computer, Drucker, Büromöbel etc.
    Den Punkt musst Du mir mal zeigen wo ich so einen Blödsinn geschrieben haben soll Denn nichts anderes wäre es gewesen. Selbstverständlich kann auch ein Kleinunternehmer Betriebsausgaben geltend machen wie jeder andere Unternehmer auch. Du solltest Dir nochmals eine halbe Stunde Zeit nehmen und meine Faq RICHTIG lesen.

    Sie sagte auch ich könne zusätzlich auch mein Auto (welches im im Januar NEU kaufe), wenn es denn kein Jaguar oder Porsche ist, auf ein paar Jahre absetzen.
    Da hat Dir Deine Steuerberaterin hoffentlich auch gesagt das Du bei einer späteren eventuellen Betriebsaufgabe den Entnahmewert des Pkws versteuern musst.

    Wie schreibe ich nun meine Rechnung ?
    Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
    Oder kann ich nur den "Netto"- Wert verlangen ?
    Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben
    So wie es auch in meiner Faq steht. Du schreibst Deine Rechnungen Netto ohne Umsatzsteuer wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest. Wenn Deine Leistung 100€ Kosten soll, dann steht auch dieser Betrag als Rechnungsbetrag auf der Rechnung. Wenn Deine Kunde natürlich auch 116 oder nochmehr bezahlen möchte kannst Du auch mehr für Deine arbeit berechnen, aber das alles hat rein gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, denn die darfst Du ja bekanntlich nicht in Deiner Rechung ausweisen.


    Gruß Epic03
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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  4. #4
    TP-Junior sammes macht alles soweit korrekt
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    Question Aha !

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten !

    Ich kann also den Wagen "absetzen". Kann ich also die 16% MwSt. absetzen ?
    Werde selbst, wenn ich keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe, Kleinunternehmer bleiben. Das kostet doch nichts, oder ?

    Hier der Text, den ich im FAQ gelesen habe und anscheinend falsch verstehe:

    Zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit fallen häufig hohe Kosten an, z.B. werden Büromöbel benötigt oder Computer, Autos etc., halt alles was man braucht um seine Tätigkeit überhaupt ausüben zu können. Die Vorsteuer, die in diesen Kosten enthalten ist bekommt der Kleinunternehmer nicht vom Finanzamt erstattet und kann sie auch nicht an den Kunden weitergeben, weil diese Gegenstände ja im Unternehmen verbleiben und nicht verkauft werden. Je nachdem wie hoch diese Anfangskosten sind kann ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung günstiger sein (Sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden).

    Das hat also nichts mit Absetzten zu tun ?


    Nach wieveil Jahren könnte ich den Wagen da´nn rausnehmen, ohne das mich das wieder was kostet ?

    Was lohnt sich nun eher ?
    Bei dem Beispiel, was ich in der ersten Frage beschrieben habe, also 17.500, ein paar BA, das Auto, was wäre sinnvoller, Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?

    Viele Grüße
    Michael

  5. #5
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    Wenn ich das nicht falsch vrestanden habe, würde ich das so auslegen:

    Du kannst nicht hergehen und vom Finanzamt 16% des Neuanschaffungspreises vom Auto zurück verlangen da du generell mit dieser Steuer als Kleinstunternehmer nichts zu tun hast. Deswegen heißt es, dass man bei großen Anschaffungen überlegen muss, ob sich die Kleinstuntrenehmerregelung wirklich auszahlt, da man dann wie ein Privatmensch die vollen 16% bezahlen muss und nicht zurückverlangen kann.

    Du kannst jedoch den Wert des Autos bei deinem Gewinn gegen rechnen und diesen so auf dem Papier vermindern -> führt dazu, dass du nicht so viele Steuern auf deinen Gewinn zahlen musst da dieser ja nun niedriger ist.

  6. #6
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Nina
    Du kannst jedoch den Wert des Autos bei deinem Gewinn gegen rechnen und diesen so auf dem Papier vermindern -> führt dazu, dass du nicht so viele Steuern auf deinen Gewinn zahlen musst da dieser ja nun niedriger ist.

    stimmt und wenn Du nicht über den Freibetrag kommen solltest (kann ja im ersten Jahr der Fall sein), dann zahlst Du überhaupt keine Steuern und sonst halt auf die Differenz

    Gruß

    Bart
    Geändert von Bart222 (09.11.2004 um 11:34 Uhr)
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  7. #7
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    stimmt und wenn Du nicht über den Freibetrag kommen solltest (kann ja im ersten Jahr der Fall sein), dann zahlst Du überhaupt keine Steuern und sonst halt auf die Differenz
    Achtung in diesem Fall hat unser Kleinunternehmer noch andere steuerpflichtige Einkünfte, es wird also so sein, das jeder Cent Gewinn auch mit Einkommensteuer belastet werden wird. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt fallen keine Einkommensteuern an.

    Gruß Epic03
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  8. #8
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    Question

    wie hoch ist denn der Grundfreibetrag ?

    Ich muß also genau durchrechnen, was für mich besser ist ?

    Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?

    Viele Grüße
    Michael

  9. #9
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    Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ?
    Soll ich Dir sagen warum auf die Frage keiner Antwortet ? Sicher weil keiner Weiß was Du damit eigentlich meinst. Ob Die Kleinunternehmerregelung günstiger ist oder nicht, kann man pauschal einfach nicht beantworten. Ich habe aber ein paar Kriterien für und wieder in meiner Faq aufgelistet und den Rest musst Du selber entscheiden oder anhand von genauen Zahlen von Deiner Steuerberaterin entscheiden lassen. Ob Du Dich nun für die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder nicht, Du bist ein Unternehmer so oder so.

    Gruß Epic03
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  10. #10
    JTE
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    Hallo,

    ich bin neu hier in dem Forum und gerade eben in der Gründungsphase zum Kommunikationsberater - also ohne Wareneinkauf. Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für ein kurzes Feedback, da auch ein Gespräch mit dem Steuerberater eher verwirrend war...
    Der Thread hier hat - wie ich hoffe - einige Fragen geklärt, trotzdem wollte ich nur prüfen, ob ich das hier alles richtig verstanden habe - dazu zwei Szenarien:

    1.) Ich bin Kleinunternehmer und liege vorr. über dem Freibetrag für Einkommenssteuer. D.h. ich werde Einkommenssteuer bezahlen. Das wiederum heißt für mich, dass ich Betriebsausgaben (Kommunikation, Laptop, Betriebsreisen, Arbeitszimmer...) steuerlich geltend machen kann.
    Es bedeutet aber auch, dass ich bei Wareneinkäufen, sofern es welche gäbe, keine Vorsteuer ziehen könnte. Das stört mich aber weniger, weil ich ja als Berater nur geistig arbeite und nciht ver-arbeite.
    Richtig?

    2.) Ich bin Kleinunternehmer und handele mit Gebrauchtwagen. Auch hier werde ich wieder über dem EinkommenstFreibetrag liegen. Betriebsmittel kann also ich ebenso absetzen, jedoch keine Vorsteuer. Das ist in diesem Falle schlecht, da ich für den preisintensiven Einkauf der Wagen die volle Ust. zahlen muss. Hier hätte sich "Umgangssteuerregelung" angeboten.
    Richtig?

    ich wär euch sehr dankbar für ein Feedback, nur ein kurzes!

    grüße,
    jte
    Geändert von JTE (21.12.2011 um 21:35 Uhr)

  11. #11
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    Kurz: was hat d.M.n. die Einkommensteuer mit den Betriebsausgaben zu tun?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von JTE Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin neu hier in dem Forum und gerade eben in der Gründungsphase zum Kommunikationsberater - also ohne Wareneinkauf. Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für ein kurzes Feedback, da auch ein Gespräch mit dem Steuerberater eher verwirrend war...
    Wenn dabei etwas verwirrend ist, solltest du nachfragen. Du bezahlst ja dafür.

    1.) Ich bin Kleinunternehmer und liege vorr. über dem Freibetrag für Einkommenssteuer. D.h. ich werde Einkommenssteuer bezahlen. Das wiederum heißt für mich, dass ich Betriebsausgaben (Kommunikation, Laptop, Betriebsreisen, Arbeitszimmer...) steuerlich geltend machen kann.
    Das eine - Einkommensteuer zahlen - hat mit dem anderen - Betriebsausgaben geltend machen - überhaupt nichts zu tun.

    Es bedeutet aber auch, dass ich bei Wareneinkäufen, sofern es welche gäbe, keine Vorsteuer ziehen könnte.
    "Es" steht hier wofür?

    Du kannst dann keine Vorsteuer ziehen, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.

    Das stört mich aber weniger, weil ich ja als Berater nur geistig arbeite und nciht ver-arbeite.
    Richtig?
    Was ist "richtig" - dass dich das nicht stört? Wie sollen wir denn wissen, was dich stört oder nicht? Der Vorsteuerabzug betrifft nahezu alles, was du einkaufst, also auch Betriebsmittel wie Büromaterial oder einen Computer ...

    2.) Ich bin Kleinunternehmer und handele mit Gebrauchtwagen. Auch hier werde ich wieder über dem EinkommenstFreibetrag liegen. Betriebsmittel kann also ich ebenso absetzen, jedoch keine Vorsteuer.
    Genau wie oben, überhaupt kein Zusammenhang.

    Das ist in diesem Falle schlecht, da ich für den preisintensiven Einkauf der Wagen die volle Ust. zahlen muss. Hier hätte sich "Umgangssteuerregelung" angeboten.
    Du meinst die Regelbesteuerung. Wenn du Gebrauchtwagen von privat kaufst, bekommst du sowieso keine Rechnungen mit ausgewiesener USt, da kannst du nie Vorsteuer ziehen. Und was speziell dieses Metier angeht, solltest du mal zum Stichwort 'Differenzbesteuerung' die Forensuche benutzen.

    Und was den Titel deines Beitrages angeht - "Kleinunternehmer oder Kleinunternehmen ???" - Kleinunternehmerregelung.

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  13. #13
    JTE
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    ich sehe, dass ich nichts wei� .
    Mir geht einfach folgendes nicht ein: wenn ich als Kleinunternehmer Betriebskosten geltend machen kann, wo ist dann der Nachteil gg�. der Umsatzsteuerpflicht?
    mal angenommen ich kaufe einen Laptop als Betriebsmittel f�r 1190 euro ein...als Kleinunternehmer bekomme ich den NettoBetrag von 1000,- aus meinen bereits gezahlten Steuern zur�ckerstattet (von welchen eigentlich, wenn nicht der Einkommenssteuer??). w�re ich jetzt kein Kleinunternehmer, k�me dazu noch die Vorsteuer zur�ck.

    Oder denk ich hier grad alles falsch zusammen?
    Danke f�r eure Geduld


    PS: der Titel ist nicht von mir, ich hab mich in den Thread eingeklinkt, weil er thematisch nahe zu sein schien.

  14. #14
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Ja, Du denkst da was falsch zusammen .. Du bekommst die 1000 Euro für den Laptop nicht zurück (ach, wär das schön..), Du verminderst nur Dein zu versteuerndes Einkommen.

    Angenommen Du hast 2000 Euro eingenommen und hast nur den Laptop für 1190 Euro gekauft - dann gibst Du als Gewinn in der Steuererklärung 810 Euro an und musst diese entsprechend versteuern statt der 2000, kannst also je nach Deinem individuellen Steuersatz mehr oder weniger "sparen" (Achtung, theoretisches Beispiel! - ein Laptop in der Preislage muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden).

    Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, kriegst Du die 190 Vorsteuer quasi direkt zurück - die werden dann allerdings auch wieder als Einnahme betrachtet, so wie vorher die Mehrwertsteuer als Ausgabe, so daß Du am Ende wieder bei 1000 rauskommst. Die Rechnung am Jahresende wäre also: 2000 Einnahmen - ~319€ Umsatzsteuer ans FA (von den 2000) - 1190€ Ausgaben + 190€ erstatte Vorsteuer = 681 Euro zu versteuernder Gewinn.

    ... schlagt mich, wenn ich hier gerade Mumpitz erzähle^^

  15. #15
    JTE
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    Kleine umsatzsteuer

    ...gott, ich glaube das war der Durchbruch!

    danke dir für deine Antwort, das hat mir gerade die augen weit geöffnet...frei

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