Nun, Epic wird sich vermutlich und hoffentlich noch einschalten. Ich spreche mal nur aus meiner Erfahrung:
Die Kleinunternehmerregelung hat imho in diesem Fall nix damit zu tun; Du kannst auch normaler umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein, auch wenn Du weniger als den angegeben Betrag "umsetzt". Die Kleinunternehmerregelung kannst Du vorher wählen, mußt es aber nicht.Nun ist es so: Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 17.500€ umsetzen, deshalb nur Kleinunternehmer.
Hmm, ich sollte die FAQ wohl nochmal in dieser Hinsicht lesen. Aber imho hat die Kleinunternehmerregelung nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun, nicht mit der Gewinnermittlung und damit auch nicht mit der Frage des "Absetzens".Im FAQ lese ich aber, daß ich diese Sachen als Kleinunternehmer NICHT absetzen kann.
Wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, schreibst Du eine Nettorechnung, d.h. darfst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dein Kunde kann damit dann allerdings auch nichts in den Vorsteuerabzug bringen.Wenn meine Leistung 100€ "netto" beträgt, muß ich dann auf die Rechnung 116€ schreiben ?
Das verstehe ich nicht, denn als Gewerbe in der Kleinunternehmerregelung ziehst Du auf Deiner Rechnung ja keine UST ein. Ich denke, Du hast das falsch verstanden.Ich frage deshalb, weil diue Steuerberaterin sagte, ich könne die 116€ auf die Rechnung schreiben, DA DER KUNDE, DER DAS BEZAHLT, AM ENDE DES JAHRES DAS WIEDER ALS "BETRIEBSAUSGABEN" ABSETZEN KANN.
Du zahlst die Einkommenssteuer immer auf das gesamte Einkommen (evtl. Schwarzarbeit mal ausgenommen). Die Umsatzsteuer ist die, die Du als Unternehmer Deinen Kunden zusätzlich in Rechnung stellst und dann auch an das FA abgeben mußt. Anders gesagt, spielt es in dieser Hinsicht für Dich eigentlich keine Rolle. Und daher zahlst Du auch keine irgendwie geartete zusätzliche Umsatzsteuer auf Deine wie auch immer gearteten Gesamteinkünfte.Was würde sich nun eher lohnen ? Als Kleinunternehmer, wo ich meines Erachtens nur Einkommenssteuer auf Umsatz und Lohn zahle ? Oder als Kleinunternehmen, wo ich auch Umsatzsteuer berappen muß. Meines Erachtens muß ich doch dann auf das gesamte Einkommen (ich, meine Frau und das Kleinunternehmen) Umsatzsteuer bezahlen, oder ?
Gruß ...
wys


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
Denn nichts anderes wäre es gewesen. Selbstverständlich kann auch ein Kleinunternehmer Betriebsausgaben geltend machen wie jeder andere Unternehmer auch. Du solltest Dir nochmals eine halbe Stunde Zeit nehmen und meine Faq RICHTIG lesen.
- einige Fragen geklärt, trotzdem wollte ich nur prüfen, ob ich das hier alles richtig verstanden habe - dazu zwei Szenarien:

. 