Also das Forum war auch schonmal aktiver....![]()
Keiner Antwortet???
Also ich als Kleinunternehmer (seit 01.01.04) muss nun meine 1. Steuererklärung abgeben. Bin übrigens von der Steuer nach KLeinuntern.Regelung befreit.
So hier nun meine Fragen:
1. Kann ich getätigte Fahrten mit meinem Privat PKW, z.B.: Einkaufen von Ware, ohne Fahrtenbuch absetzen?
Würde dann einfach eine extra Tabelle mit Datum/Uhrzeit, Grund der Fahrt/Ziel und gefahrene Km abgeben... Reicht das?
2. Meine EÜR habe ich soweit fertig... reicht es hier meine Gegenüberstellung der Einnahmen/Ausgaben und Gewinn (Also nur die Endsummen) einzureichen oder muss ich meine genaue Aufstellung (Wo jede Rechnung erfasst ist) der Einnahmen und Ausgaben auch mit abgeben?!
3. zu meiner normalen Steuererklärung muss ich ja noch die Anlage GSE mit abgeben muss ich da meinen Gewinn als GEwerbebetrieb oder Freiberufler eintragen ?
Also wie gesagt bin Kleinunternehmer im Bereich IT-Dienstleistung / Homepageerstellung und PC Hard-/Software Verkauf
VIELEN DANK!!!!!!!![]()
Gruß Marco
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Keiner Antwortet???
Das geht so glaube ich. Schau mal auf www.klicktipp.de unter Downloads, dort ist ein EÜR-Exemplar zum kostenlosen Download mit einer Liste für solche Fahrten.Zitat von msaudi
Wie oben erwähnt, die Beispiel EÜR auf klicktipp.deZitat von msaudi
Du hast doch eine Gewerbeanmeldung gemacht oderZitat von msaudi
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Zitat von etalon
1+2 ) Ja die EÜR von Klicktipp habe ich genommen... aber meine ersten beiden Fragen sind dadurch leider trotzdem nicht klar geworden![]()
3 ) jo Gewerbeanmeldung habe ich ...![]()
Na also!Zitat von msaudi
Wir sind hier jawohl nicht in Eile oder???
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Hello again!
Ohh sorry, mal wieder zu schnell gelesen :PZitat von msaudi
Naja aber welche anderen Daten werden denn jetzt im Fahrtenbuch festgehalten als in dieser Liste? Kommt das nicht irgendwie aufs gleich raus???
Zitat von etalon
Gute Frage... muss ein Fahrtenbuch nicht lückenlos geführt werden? Ich weiß nicht genau... werde einfach die Aufstellung mit meinen Fahrten mit abgeben... mehr als streichen können die vom FA ja eh nicht.....
Ja also im Zweifelsfall bekommst du natürlich nix, aber du kannst ja auch nochmal das FA anrufen und fragen.
Ich hänge mich hier mal mit rein:
www.klicktipp.de . muss ich dort angemeldet sein, um in den Downloadbereich zu kommen? ich finde leider keine EÜR dort?!
Sorry, habe ein "s" vergessen.Zitat von LongJohnsilva
http://www.klicktipps.de/download.htm
danke für den link.
Ich hab jetzt aber auch diese EÜR hier im forum gefunden:
http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm
diese unterscheiden sich doch erheblich vom Aufwand. Ich würde sehr hoffen dass auch diese akzeptiert wird.
Ich benutze die Software EasyCash&Tax (www.easyct.de). Ist eine Freeware-Software und erstellt auch eine Einnahme-Überschussrechnung vergleichbar mit der auf www.bebo-consulting.de
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