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Thema: geringwertige wirtschaftsgüter in eür ..?

  1. #1
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Question geringwertige wirtschaftsgüter in eür ..?

    moin

    tjo, bin nach der forensuche wohl doch noch etwas verwirrt und suche eine anleitung "für blonde" *gg*

    aaalso .. ich habe bei meinen normalen ausgaben-konten ein konto "geringwertige wirtschaftsgüter" .. darin befinden sich zB software, mein faxgerät und n büroschrank, alles unter 410 euro ..
    ich behandele es wie jedes andere konto auch, also steht es auch mit in meiner EÜR .. zusätzlich wollte ich dann bei der steuererklärung noch ne liste dieser gwg mitschicken, und dachte, dann wär alles ok ..

    nun habe ich erfahren, daß die gwg nicht in der eür auftauchen sollen, sondern anderweitig in der steuererklärung angegeben werden müssen .. stimmt das so? (hey, dann hätte ich ja gewinn gemacht laut eür *lol*) .. oder wäre das nur der fall, wenn ich bilanzieren müsste (mir fällt da gerade das wort "anlagenkonten" ein..) ..?

    ahjo - und wäre es vielleicht einfacher, die einzelnen dinge anderen konten zuzuordnen (zB Bürobedarf oder so) und somit die sache mit den gwg zu umgehen? oder wäre das gar nicht möglich, bzw. gäbe es da andere grenzen als diese 410 euro ..?

    gruß
    mieze

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Also ich sag jetzt mal das Du das richtig gemacht hast. Gwgs bis 410€ können im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe erfasst werden. Richtig ist auch das die Gwgs in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden müssen. Wo hast Du Deine Info her ? bzw. vieleicht hat nur die Kontenbezeichnung für Verwirrung gesorgt ? Das Konto was Du bebuchst kenn ich unter dem Namen Sofortabschreibung Gwg

    Gruß Epic03
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  3. #3
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    danke, epic ... hab die info von nem befreundeten buchhalter .. habe als hauptaussage in erinnerung, daß das konto nicht in meine EÜR gehört .. ob es da nun ein missverständnis gab .. hmm .. eigentlich nicht, habe es genauso erklärt wie hier auch .. vielleicht ist er es einfach nicht gewöhnt, mit solchen mini-firmen wie mir zu arbeiten *lol*

  4. #4
    TP-Senior Metzilein macht alles soweit korrekt
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    Jupp, denke da gab es ein Missverständniss.

    Wie Epic schon sagte, die GwGs werden sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

    Alles unter 410€ da drauf zu buchen, muss nicht immer korrekt sein. Soweit ich mich erinnern kann, sind GwGs als "Sachgegenstände definiert, die auch selbstständig nutzbar sind". Das nur mal so als Hinweis...

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Zitat Zitat von wildmieze
    danke, epic ... hab die info von nem befreundeten buchhalter .. habe als hauptaussage in erinnerung, daß das konto nicht in meine EÜR gehört .. ob es da nun ein missverständnis gab .. hmm .. eigentlich nicht, habe es genauso erklärt wie hier auch .. vielleicht ist er es einfach nicht gewöhnt, mit solchen mini-firmen wie mir zu arbeiten *lol*
    Hmm das hat mit Deiner Unternehmensgröße eigentlich nichts zu tun....... Guck mal in § 6 Abs. 2 EStG rein, da stehts nochmal schwarz auf weiß.

    Gruß Epic03
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  6. #6
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    es ist richtig, dass deine GwG´s nicht in der Überschussrechnung auftauchen, da Du ja, wie epic schon erwähnt hat, lt. § 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben musst. Deshalb wird auch nie ein GwG Konto in der ÜR auftauchen, da nur die AfA erwähnt wird. Allerdings musst Du deine ÜR so aufstellen, dass ein "Dritter" sie auch "verstehen" kann. D.h. Du solltest den Posten AfA und AfA auf GwG´s getrennt nennen.

    Ein Anlagenspiegel für das FA solltest Du allerdings auch als Anlage beilegen. Dazu bist Du allerdings nicht verpflichtet. Aus dem Anlagenspielel ergibt sich dann, wie Du welches Wirtschaftsgut abgeschrieben hast.

    Und es hängt auch von der "Größe" des Unternehmens ab. Das ergibt sich daraus, ob Du Bilanzieren musst oder nicht. In der Bilanz müssen alle Vermögensgegenstände aufgelistet sein. Dies geschieht wie gesagt mit dem Anlagenspiegel. Bei der UR ist er keine Pflicht aber bei der Bilanz schon. Wird eigentlich als Anlage zu der Bilanz gemacht.
    Gruss

    Thorsten
    Geändert von smiddy (27.02.2005 um 18:40 Uhr)

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