Für geschäftliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:Wie muß ein Fahrtenbuch aufgebaut sein, bzw was muß in einem Fahrtenbuch stehen damit ich am Jahresende meine gefahrenen Kilometer absetzen kann.
- Datum und km-Stand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
- Reiseziel und Reiseroute,
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Für Privatfahrten genügen jeweils die km-Angaben.
Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung nur vor, wenn die Eintragungen zeitnah und laufend für den gesamten Zeitraum erfolgen. Eine Einschränkung auf einen repräsentativen Zeitraum genügt den Anforderungen selbst dann nicht, wenn die Nutzung keinen größeren Schwankungen unterworfen ist.
Hinweis: Ich habe Dich so verstanden, dass Du den Pkw nicht Deinem Betrieb zugeordnet hast: Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50% würde der Pkw zwangsweise (notwendiges Betriebsvermögen) zum Betriebsvermögen gehören.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als auch Kosten der Ausstattung sind abzugsfähig wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen Tätigkeit beträgt, oder wenn kein andere Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Abzug von Aufwendungen ist beschränkt auf 1250 Euro pro Jahr, es sei denn das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit. Gesondert Hinweisen möchte ich noch darauf, das ein Arbeitszimmer räumlich vom übrigen Wohnbereich getrennt sein muss um steuerlich berücksichtig zu werden. Eine Büroecke in der Wohnstube oder im Flur wäre also kein Arbeitszimmer.Wie ist das mit einem Arbeitszimmer? Welche Kriterien muß ein Arbeitsraum erfüllen um als solches zu gelten?
Gruß Epic03


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