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Thema: Auto absetzen

  1. #1
    TP-Junior mehr-autoteile macht alles soweit korrekt
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    Auto absetzen

    Hallo.

    Ich habe zum 1. Januar ein gewerbe Angemeldet. Nun habe ich mich Steuerlich schon ein wenig informiert. Was ich aber nicht genau weiß:

    Wie muß ein Fahrtenbuch aufgebaut sein, bzw was muß in einem Fahrtenbuch stehen damit ich am Jahresende meine gefahrenen Kilometer absetzen kann.

    Wie ist das mit einem Arbeitszimmer? Welche Kriterien muß ein Arbeitsraum erfüllen um als solches zu gelten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    CU Uli

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Wie muß ein Fahrtenbuch aufgebaut sein, bzw was muß in einem Fahrtenbuch stehen damit ich am Jahresende meine gefahrenen Kilometer absetzen kann.
    Für geschäftliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:

    - Datum und km-Stand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
    - Reiseziel und Reiseroute,
    - Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

    Für Privatfahrten genügen jeweils die km-Angaben.

    Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung nur vor, wenn die Eintragungen zeitnah und laufend für den gesamten Zeitraum erfolgen. Eine Einschränkung auf einen repräsentativen Zeitraum genügt den Anforderungen selbst dann nicht, wenn die Nutzung keinen größeren Schwankungen unterworfen ist.

    Hinweis: Ich habe Dich so verstanden, dass Du den Pkw nicht Deinem Betrieb zugeordnet hast: Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50% würde der Pkw zwangsweise (notwendiges Betriebsvermögen) zum Betriebsvermögen gehören.

    Wie ist das mit einem Arbeitszimmer? Welche Kriterien muß ein Arbeitsraum erfüllen um als solches zu gelten?
    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als auch Kosten der Ausstattung sind abzugsfähig wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen Tätigkeit beträgt, oder wenn kein andere Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Abzug von Aufwendungen ist beschränkt auf 1250 Euro pro Jahr, es sei denn das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit. Gesondert Hinweisen möchte ich noch darauf, das ein Arbeitszimmer räumlich vom übrigen Wohnbereich getrennt sein muss um steuerlich berücksichtig zu werden. Eine Büroecke in der Wohnstube oder im Flur wäre also kein Arbeitszimmer.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Junior mehr-autoteile macht alles soweit korrekt
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    Um es genau zu nehmen ist das Auto wegen der Versicherung noch auf meinen Vater angemeldet. Die Nutzung liegt leider mit sicherheit nicht über 50%.

    Gibt es noch eine andere Möglichkeit das Auto steuerlich Geltend zu machen??

    Nochmal wegen dem Arbeitszimmer:
    Was genau ist unter "gesamten betrieblichen Tätigkeit" zu verstehen? Heißt das das ich das nur machen kann, wenn ich durch mein eigenes Gewerbe mehr verdiene wie durch meine reguläre Arbeit?

  4. #4
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    Um es genau zu nehmen ist das Auto wegen der Versicherung noch auf meinen Vater angemeldet. Die Nutzung liegt leider mit sicherheit nicht über 50%.
    Es ist natürlich Voraussetzung einen Sachverhalt so genau wie möglich zu beschreiben damit man auch eine halbwegs brauchbare Antwort erwarten kann ;-)

    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen hängt nicht allein von dem sachlichen Zusammenhang mit dem Betrieb ab, sondern das betreffende Wirtschaftsgut muss dem Betriebsinhaber auch persönlich zuzurechnen sein. Sprich es muss ihm wirtschaftlich gehören.

    Eine Möglichkeit wäre mit Deinem Vater einen Nutzungsüberlassungsvertrag abzuschließen. Dein Vater überlässt Dir den Pkw für betriebliche Fahrten zu einem Betrag X. Dieser Betrag wäre dann auch ohne weiteres als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es sollte aber auch nicht das Problem sein wenn Du einfach nur etwas schriftliches von Deinem Vater bekommst das Du den Pkw zu eigenen Kosten benutzen darfst. Du führst dann ein Fahrtenbuch über alle Fahrten und setzt für die betrieblichen Fahrten dann 0,30 cent für jeden gefahrenen Km als Betriebsausgabe an.

    Was genau ist unter "gesamten betrieblichen Tätigkeit" zu verstehen? Heißt das das ich das nur machen kann, wenn ich durch mein eigenes Gewerbe mehr verdiene wie durch meine reguläre Arbeit?
    Mit Deiner beruflichen Tätigkeit hat das erstmal gar nicht zu tun. Es kommt darauf an wo Du in Deinem Gewerbebetrieb Tätig bist. Machst Du z.B. Webdesign bist Du höchst wahrscheinlich ausschließlich in Deinem Arbeitzimmer tätig. Bietest Du Gartenarbeiten an so wirst Du zum Großteil bei Deinen Kunden vor Ort Tätig.

    Gruß Epic03
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