Bei so vielen Fragen bitte Steuerberater oder Finanzamt anfragen, da bei konkreten Fällen eine Beratung in so einem Forum wohl gar nicht statthaft ist.
Sollte ich mich irren, dann sorry.
Gunder
Hallo!
ich denke das Thema ist nicht einfach. ich werde versuchen es zu erklären und hoffe auf den ein oder anderen Tipp.
Ich war letztes Jahr 7 Monate selbständig (bis zur Geburt meiner Tochter).
Ich bin Kleinunternehmer gewesen, also führe ich keine USt. ab oder erhalte welche. Ich bin jetzt dabei meine kleine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Meine Fragen zu speziellen Fällen dazu:
1. Ich hatte auf einer Geschäftsfahrt mit meinem privaten Fahrzeug einen Unfall. Kosten 400 EUR. Kann ich diese Kosten Kosten in der GuV direkt angeben? Oder muss ich den Betrag durch 12 teilen und mal die Anzahl der Selbständigen monate miltiplizieren ?!
2. Ich hatte eigens für einen Auftrag eine Digitalkamera gekauft. Diese befindet sich immer noch in meinem Besitz. kosten: 99 EUR
Kann ich diese auch angeben, zumindest teilweise und wenn ja, wieviel ?
Das gleiche gilt für gekaufte Photo-Software (29 EUR).
3. Wie läuft das generell. Kann ich dem FA einfach eine Excel-"Zettel"
einreichen und die schicken mir eine Gewinnmitteilung die ich dann in der gemeinsamen LSt-Erkärung angebe oder muss ich die vom Finanzamt erhaltenen Formulare (darunter auch Formulare für Umsatzsteuer) benutzen?
4. Was ist wenn ich etwas bei meinen Angaben falsch mache (Kann ja passieren) . Kann man sich dazu äussern oder wird man gleich festgenommen und kommt 2 Jahre wegen Steuerhinterziehung und arglistiger Täuschung von Finanzbeamten in den Knast ?
Das war es erst einmal.
Vielen Dank schon mal für Hilfe!
Bei so vielen Fragen bitte Steuerberater oder Finanzamt anfragen, da bei konkreten Fällen eine Beratung in so einem Forum wohl gar nicht statthaft ist.
Sollte ich mich irren, dann sorry.
Gunder
Hi,
bei diesen spziellen Fragen wäre es echt besser einen Steuerberater zu fragen.
Bei "2." kann ich Dir helfen: Das ganze nenntn sich gwG (bis 500,-€ glaube ich) = geringfügige Wirtschaftgüter, diese kannst Du ganz angeben, egal ob die jetzt "privat" ist oder nicht.
Bei "3." mußt Du unbedingt die Unterlagen vom Finanzamt benutzen, es geht auch mit einer speziellen Software, zB. DATEV oder Elster.
Bei "4." Zu Sicherheit würde ich einen Steuerberater hinzuziehen, im Zweifel haftet er. Aber Du bekommst ja für alles, was Du dem Finanzamt schickst auch eine Bestätigung bzw. einen Bescheid; zu Diesem Bescheid kannst Du immer einen Widerspruch einlegen, dafür wäre es aber wichtig zu wissen wogegen Du widerspruch einlegen möchtet > STEUERBERATER!
Gruß
Martin
Moin, wie schon gesagt, besser Steuerberater oder vielleicht FA anhauen.
1) Könnte durchaus möglich sein, die Frage ist viel mehr, wie man es dem FA glaubwürdig erklärt.
Also, GwG sind geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 410€), die alleine verwendet werden können. Sprich deine Digi-Cam würde da komplett drunter fallen, du würdest diese also sofort als Aufwand geltend machen können.
3) Formulare für Ust-Steuer brauchst du eigentlich nicht, meine aber sehr wohl für Gewerbesteuer. Deinen Verlust kannst du ggfs. auch in der Anlage N (nicht-selbstständige Arbeit) vortragen.
Bei einem sehr kleinen Gewerbe könnte durchaus die GuV-Rechnung ausreichend sein, ggfs. muss noch ein Anlagen-Spiegel mit dazu.
Musst nur aufpassen, dass man dir nicht versucht, eine Schein-Selbstständigkeit anzuhängen.
4) Klar, wanders gleich in den KnastNee, das nennt sich Steuerstreckung (oder Kürzung???) und dürfte bei einem kleinen Gewerbe und einem einmaligen Vergehen zu gar nix führen.
Hallo!
Vielen Dank für die Hilfe! Einen Steuerberater
werde ich mir nicht leisten können. Deshalb poste ich
hier im Forum. ich habe gerade mal 3100 .- EUR Umsatz
gehabt, da ist es nicht die Welt, jedoch möchte
ich verständlicherweise auch nicht alles ans FA abdrücken.
Nochmal zur Kamera, kommt diese in meine EÜ-Rechnung
oder in die Anlage N?
Danke
Sebastian
In der Anlage N taucht da erstmal gar nix auf... Da kommt dann lediglich ein eventueller Verlust (oder auch Gewinn) rein.
In deiner Einnahmen/Überschuß Rechnung packst du einen Posten GwG rein, der eben (auch) die Kamera umfasst.
Ggfs. kannst du das auch noch separat auflisten, was sich da so alles darin verbirgt.
Aber dennoch nochmal der Hinweis, dass ist alles so, wie ich es in Erinnerung habe, kann sich leider hier immer sehr schnell was ändern![]()
1. Die Reparaturkosten sind direkt als Betriebsausgabe abziehbar und nicht auf das Jahr zu verteilen.
2. Kamera = GWG, weil unter 410,- € und kann auch sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie wird wie Metzilein schon sagte in der EÜR als Aufwandsposten behandelt.
3.
EÜR:
Du brauchst bei deinem Umsatz kein spezielles Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dies war ursprünglich für 2004 geplant wurde dann aber aufgrund des komplizierten Vordrucks wieder verworfen. Für 2005 gibt es diesen Vordruck jedoch wieder. Man ist jedoch erst ab einer Grenze von 17.500,- € Betriebseinnahmen (nicht Gewinn) verpflichtet diesen zu benutzen.
Gewerbesteuer:
Bei deinem Gewinn ist eine Gewerbesteuererklärung sinnlos, weil bei der Berechnung ein Freibetrag von 24.500,- € vom Gewinn abgezogen wird und der Gewerbesteuermessbetrag somit 0,- € beträgt und daraufhin natürlich auch die Gewerbesteuer 0,- €. Das FA wird dich deshalb auch nicht dazu auffordern diese abzugeben, dass wäre ja noch mehr Arbeit![]()
Umsatzsteuer:
Du bist zwar Kleinunternehmer und darfst keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen, musst zum Ende des Wirtschaftsjahres aber eine USt-Jahreserklärung abgeben.
Anlage N:
Die Anlage N wird für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abgegeben, also als Arbeitnehmer. Alles was nicht mit diesen Einkünften im Zusammenhang steht wird daher auch nicht in diesem Vordruck angegeben.
Anlage GSE:
Ich gehe mal davon aus, dass du Gewerbetreibender bist und kein Freiberufler. Demnach musst du den erzielten Gewinn deiner EÜR in die Anlage eintragen.
4.
Zur Steuerhinterziehung gehört immer "Wissen und Wollen". Ich glaube nicht das dies bei dir der Fall sein wird, so dass du von dieser Seite keine Bedenken haben musst. Der Gewinn wird einfach an die Feststellungen des Bearbeiters angepasst (meistens erhöht) und das war es dann auch schon.
Geändert von SvenWeb (05.03.2005 um 18:21 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Hi Saxoflyer!
Ich bin begeistert! Alle Fragen beantwortet!
Vielen Dank für die Super Erklärungen!![]()
Wohin soll ich dein Honorar überweisen?
Sebastian
PS: Auch allen anderen hier vielen Dank!
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