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Thema: Gewerbe-Fragen: Scheinselbstständigkeit + edv-geräte absetzen

  1. #1
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Question Gewerbe-Fragen: Scheinselbstständigkeit + edv-geräte absetzen

    hallo,

    ich habe zwei fragen, wie es dem thementitel zu entnehmen ist
    die suche habe ich benutzt und konnte auch etwas finden, jedoch hat mir das nicht ganz gereicht... daher nun der neue thread.

    zu den fragen:
    1. scheinselbstständigkeit
    und zwar habe ich mein gewerbe letzten sommer angemeldet und erledige seit dem aufträge von meinem auftraggeber... da ich das ganze nebenher mache und die 400 euro grenze nicht überschreiten möchte, reichen mir die aufträge des einen auftraggebers aus.
    doch nun hat mich dieser auf die "scheinselbstständigkeit" angesprochen, da er den rechnungsnummern eben entnehmen kann, dass ich nur ihm rechnungen schreibe.
    kanns da probleme geben und wenn ja, wie kann ich vorgehen um diese zu vermeiden?

    zur scheinselbstständigkeit habe ich diesen link gefunden:
    http://www.potsdam.ihk24.de/PIHK24/P...ndig/index.jsp
    dort werden einige kirterien aufgeführt... wobei bei mir nur punkt 2 sicher zutrifft... bei den anderen bin ich mir nicht sicher.

    2. absetzen
    laut diesem link http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_00791.html kann ich edv-anlagen ja voll absetzen, wenn ich sie zu mindestens 90% betrieblich nutze...
    habe mir in den letzten monaten einiges neues gekauft (pc, tft, usw) und diese geräte stehen in meinem häuslichen arbeitszimmer (ob es als solches zählt, ka)...
    muss ich hier auch die "410 Euro"-grenze beachten oder kann ich die sofort voll absetzen?

    achja nochwas: woher will das finanzamt wissen, zu wieviel % ich das zeugs betrieblich nutze?

    ich danke für antworten

    PS: wem meine fragen nicht passen, der soll sich einen kommentar bitte verkneifen

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    öhmm .. da schieb ich doch auch mal eine frage hinterher, bez. der scheinselbständigkeit .. kann man auch dann scheinselbständig sein, wenn es nur eins von zwei geschäftsfeldern betrifft ..? .. meine "büro- und internetdienstleistungen" mache ich zur zeit nämlich auch nur für einen auftraggeber, meinen ehemaligen chef - für mehr habe ich einfach keine zeit .. aber das sind so 50-150 euro sachen alle 2-3 monate
    .. muß ich mir sorgen machen ..? oder ist das thema für mich gar nicht relevant, weil ich ja auch noch ein anderes geschäftsfeld, meinen online-shop, habe ..?

  3. #3
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von error99
    1. scheinselbstständigkeit
    und zwar habe ich mein gewerbe letzten sommer angemeldet und erledige seit dem aufträge von meinem auftraggeber... da ich das ganze nebenher mache und die 400 euro grenze nicht überschreiten möchte, reichen mir die aufträge des einen auftraggebers aus.
    doch nun hat mich dieser auf die "scheinselbstständigkeit" angesprochen, da er den rechnungsnummern eben entnehmen kann, dass ich nur ihm rechnungen schreibe.
    kanns da probleme geben und wenn ja, wie kann ich vorgehen um diese zu vermeiden?
    Eine Antwort hierauf wäre eine Rechtsberatung, die uns hier leider nicht erlaubt ist! Sorry...

    muss ich hier auch die "410 Euro"-grenze beachten oder kann ich die sofort voll absetzen?
    Warum sollte diese Grenze hier nicht gelten?

    PS: wem meine fragen nicht passen, der soll sich einen kommentar bitte verkneifen
    Das Rederecht oder vielmehr Schreibrecht wollen wir hier keinem verbieten. Innerhalb der Regeln des TP-Knigge kann hier jeder was zu schreiben...


    Hello again!


  4. #4
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Eine Antwort hierauf wäre eine Rechtsberatung, die uns hier leider nicht erlaubt ist! Sorry...
    okey, dann formuliere ich meine frage eben um
    wenn der fall zutreffen würde, welche probleme könnte ich bekommen?

    Warum sollte diese Grenze hier nicht gelten?
    weil das eben unter "besonderheit" aufgeführt ist... steht ja dann nicht mehr dort, wie es da genau mit der grenze aussieht - daher die frage.

    tja, da ich das mit der 410-euro-grenze leider jetzt erst mitbekommen habe, habe ich meinen pc letzten monat schon voll abgesetzt (den monitor noch nicht)
    kann mir jemand nen tip geben, was man da jetzt macht? ...oder ist das wieder "rechtsberatung"

  5. #5
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von error99
    okey, dann formuliere ich meine frage eben um
    wenn der fall zutreffen würde, welche probleme könnte ich bekommen?
    du schreibst oben nur, daß du es "nebenher" machst, neben was denn? Bist du Schüler, Student, Arbeitsloser, Vollzeitangestellter oder ...?

    Zitat Zitat von error99
    weil das eben unter "besonderheit" aufgeführt ist... steht ja dann nicht mehr dort, wie es da genau mit der grenze aussieht - daher die frage.

    tja, da ich das mit der 410-euro-grenze leider jetzt erst mitbekommen habe, habe ich meinen pc letzten monat schon voll abgesetzt (den monitor noch nicht)
    kann mir jemand nen tip geben, was man da jetzt macht? ...oder ist das wieder "rechtsberatung"
    Den Link, den du bzgl. GWG anführst, kannst du komplett in die Tonne treten. Das Ganze wird nämlich mit dem Urteil vom FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14.9.2001, Az: 5 K 1249/00) begründet und das wurde aber inzwischen längst vom BFH revidiert. Also den Monitor separat abschreiben kannst du vergessen.

  6. #6
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Zitat Zitat von hi77
    du schreibst oben nur, daß du es "nebenher" machst, neben was denn? Bist du Schüler, Student, Arbeitsloser, Vollzeitangestellter oder ...?
    bin noch schüler

    Den Link, den du bzgl. GWG anführst, kannst du komplett in die Tonne treten. Das Ganze wird nämlich mit dem Urteil vom FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14.9.2001, Az: 5 K 1249/00) begründet und das wurde aber inzwischen längst vom BFH revidiert. Also den Monitor separat abschreiben kannst du vergessen.
    wie meinst du das mit dem "separat abschreiben"?
    da der monitor eh über der 410-grenze liegt muss ich ihn eben über 3 jahre absetzen... oder sehe ich das falsch?

    edit: falls das vlt nicht klar ist - ich rede von der (bei mir monatlich abzugebenden) umsatzsteuer... d.h. ich habe letzten monat eben die 16% des pcs angegeben und die differenz bereits vom FA überwiesen bekommen.

    einkommenssteuer oder sowas muss ich bei weniger als 4800€/jahr doch eh nicht zahlen
    Geändert von error99 (25.03.2005 um 20:06 Uhr)

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