meines wissens sind in der eu gekaufte waren nicht direkt "steuerfrei" - sondern du mußt einmal die ust draufrechnen und sie dann praktisch direkt als vst wieder abziehen .. in der ust-va ist das feld 97/seite 1 und feld 61/seite 2, wo das nun genau bei der anlage UR hinmuß, hab ich nicht mehr im kopf
wie das mit der dienstleistung aussieht, weis ich nicht .. rechnungen von google oder ebay sind auch ust-frei, die werden laut meinem finanzamt als "steuerfreie sonstige leistungen" bei der ust gar nicht berücksichtigt (achtung, dazu gibt es evtl. unterschiedliche aussagen, am besten mal anrufen, wie dein FA das gerne hätte *lol*) .. ob aber nun deine erwähnten dienstleistungen darunterfallen .. tjo .. keine ahnung ..

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

