Setz ihn zu 100 % als Betriebsausgabe an. Die private Nutzung interessiert nicht, da der PC zu mehr als 50 % betrieblich eingesetzt wird und er dann notwendiges Betriebsvermögen darstellt.- Zu wieviel Prozent kann man den dann von der Steuer absetzen ? Ich hab mal gehört so 80 bis 90% gewerblich wäre am Rande des für das Finanzamt erträglichen. Hat da jemand Erfahrungen ?
Abschreibugsregel § 7 Abs. 1 EStG: Pro rata temporis. 3 Jahre monatsgenau abschreibenUnd über welchen Zeitraum setzt man nen PC ab ? War das nicht irgendwas von 3 Jahren oder so ? Muss man dann einfach In jedem dieser 3 Jahre ein Drittel des Teils absetzen den man als gewerbliche Benutzung anrechnet ?
Unabhängig von der privaten Nutzung voller Vorsteuerabzug. Sofern du jedoch Umsätze tätigst, die den Vorsteuerabzug ausschließen (z.B. steuerfreie Leistungen), dann ist der Vorsteuerbetrag entsprechend aufzuteilen in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil- Und die MwSt kann man im Gegensatz zur Einkommenssteuer sofort abziehen sobald man die Rechnung hat, richtig ? Dann auch zu dem Prozentsatz der gewerblichen Nutzung, oder ?


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Und das Finanzamt meinte meine Internet-Kosten könnte ich nicht zu 100% anrechnen...Deshalb dachte ich das wäre vielleicht beim PC auch so, aber wenn das dann Betriebsvermögen ist wäre es ja schon nachvollziehbar...