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Thema: Umsatzsteuer und europäisches Ausland?

  1. #1
    TP-Junior MarkusX macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer und europäisches Ausland?

    Hallo!

    Ich habe einen Kunden in Österreich sitzen. Dem möchte ich jetzt einen PC verkaufen, ich selbst sitze hier in Deutschland.

    Wie schaut das mit der Umsatzsteuer aus? Darf bzw. muss ich die berechnen? Soweit ich weiß, dürfte das ja nicht der Fall sein, oder?

    Vielen Dank!

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von MarkusX
    Hallo!

    Ich habe einen Kunden in Österreich sitzen. Dem möchte ich jetzt einen PC verkaufen, ich selbst sitze hier in Deutschland.

    Wie schaut das mit der Umsatzsteuer aus? Darf bzw. muss ich die berechnen? Soweit ich weiß, dürfte das ja nicht der Fall sein, oder?

    Vielen Dank!
    Hallo MarkusX,

    bist Du umsatzsteuerlicher Unternehmer?? Kleinunternehmer ?? Ist Dein Käufer umsatzsteuerlicher Unternehmer?? Verwendet er Dir gegenüber eine USt-ID?? Wer versendet von wo aus???

    Das sind alles Punkte, die zur Klärung Deiner Frage wichtig sind.

    Gruß
    Fridge

  3. #3
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  4. #4
    TP-Junior MarkusX macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fridge
    Hallo MarkusX,

    bist Du umsatzsteuerlicher Unternehmer?? Kleinunternehmer ?? Ist Dein Käufer umsatzsteuerlicher Unternehmer?? Verwendet er Dir gegenüber eine USt-ID?? Wer versendet von wo aus???

    Das sind alles Punkte, die zur Klärung Deiner Frage wichtig sind.

    Gruß
    Fridge
    Grüß Dich, Fridge!

    Ich bin umsatzsteuerlicher Unternehmer, zahle und nehme Umsatzsteuer ein. Mein Kunde ist Privatmann, also ohne USt-Id.-Nr., nur eben in Österreich lebend. Er erhält von mir aus Deutschland einen PC übersandt, er zahlt die Rechnung aus Österreich.

    Ich dachte jedenfalls bisher, wenn es ins Ausland geht, wird eine Netto-Rechnung ausgestellt. Ich selbst habe leider keine USt-Id., nur eine Steuernummer.

    Zitat Zitat von Saxoflyer
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    Die habe ich schon genutzt. Euch unnötig Arbeit verschaffen möchte ich ja auch nicht!

  5. #5
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    Da der Kunde eine Privatperson ist würde ich mal sagen Pech gehabt. Es kann aus diesem Grund keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mehr vorliegen, weil der österreichische Kunde einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern müsste und dies wird bei einem Privatmann sehr schlecht der Fall sein. Es fällt also deutsche Umsatzsteuer an.
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  6. #6
    TP-Junior MarkusX macht alles soweit korrekt
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    Hört sich vernünftig an... Ich werde mir wohl Literatur für die Zukunft besorgen müssen, wenn ich weiterhin ins Ausland verkaufe. Das hat mir jetzt auf jeden Fall weitergeholfen, vielen Dank!

    Eine kleine Frage möchte ich mir noch erlauben: Wenn ich an Privatpersonen berechne, egal ob Inland oder Ausland, muss ich am Ende schreiben, dass x € MwSt. im Betrag enthalten sind oder kann ich erst alle Beträge als Nettosumme zusammenfassen und die MwSt. extra ausweisen? Macht an sich ja keinen Unterschied, meine ich jedenfalls...

    PS: Schöne Signatur, Saxoflyer!
    Geändert von MarkusX (01.06.2005 um 19:43 Uhr)

  7. #7
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    Das ist ein Rechnungsproblem. Schau mal hier, habe mir bzgl. der Rechnungen auch noch keine Gedanken gemacht (bin auch kein Unternehmer).

    PS: Bücher??? Versuch es erstmal bei den IHK's mit den PDF-Dateien zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Die sind auch nicht schlecht
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:51 Uhr)
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  8. #8
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Hallo MarkusX,

    wenn du mehr Informationen willst, kann ich Dir den Weg zum Steuerberater empfehlen. ..Nicht schnaufen, der ist zwar aus der Sicht vieler teuer, aber....der Rat der Dir dort erteilt wird sollte richtig sein und wenn nicht, ist der Steuerberater wenigstens versichert.

    Wenn Du Dir die Literatur selber beschaffst und studierst, bist Du entweder ein Genie, verrückt oder hast zu viel Geld [Achtung Ironie!!!]. Nee mal ehrlich, das deutsche und eurpäische Umsatzsteuerrecht ist mittlerweile derart kompliziert, das selbst die "Profis" wie Steuerberater, Finanzbeamte und Konsorten echte Probleme damit haben. Ich kenn eine Frau von Ernst & Young, weltweit eines der sogenannten BigFive Unternehmen in Sachen Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung, die beschäftigt sich nur mit USt und hat es richtig drauf, aber da zahlst Du dann auch schnell 400,00 EURO !!!! die Stunde.

    Zu der Frage mit den Rechnungen: §14 UStG sagt ganz klar aus, dass Du gegenüber Privatpersonen eine Rechnung schreiben kannst nicht musst, bei Unternehmer bist Du verpflichtet eine Rechnung nach den entsprechenden Vorschriften auszustellen. Bedenke aber immer, dass Du dem Finanzamt gegenüber zum Nachweis verpflichtet bist. Das heißt Du musst beweisen wieviel Umsatz Du gemacht hast oder nicht; das Finanzamt kann angemessen schätzen , Du nicht. Daraus ergibt sich für mich auch in Deinem Fall eine zwingende (für Deine Rechtssicherheit) Rechnungslegung, wenn Du der Gefahr von Stress mit dem FA aus dem Weg gehen willst.

    Ach im übrigen, gegenüber Privatpersonen musst Du auch gar keine Steuer ausweisen, die können diese ja eh nicht geltend machen. Diese Rechnungslegung ist nur für Dich interessant.

    Im übrigen schließe ich ich Saxoflyer an.

    Tschüss

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