Ich mutier hier glaub' ich noch zum Rechtsverdreher
Definitiv nicht.Ich habe mal gehört, dass man sich in dem Fall eine Bescheinigung ausstellen lassen kann, mit der man dann fristlos kündigen könnte. Wisst Ihr darüber bescheid?
Schau mal hier
Inwieweit die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind weist Du selbst am besten. Da fehlen hier die nötigen Angaben im Sachverhalt. Ob es noch andere Möglichkeiten gibt, die evtl. noch leichter zu handhaben sind, weiß ich nicht. Schau mal in einem Fachforum
MfG
Sven


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