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Thema: Ausfuhr von Waren in die GUS-Staaten / Steuern

  1. #1
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Ausfuhr von Waren in die GUS-Staaten / Steuern

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend Hilfe. Bitte HELP!

    Ich möchte in Deutschland gekaufte Ware nach Rußland exportieren. Wenn ich als Unternehmer vom Unternehmer kaufe und vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich doch Mehrwertsteuer zahlen. Leider ist mir die Abwicklung mit Steuern nicht ganz klar. Ich habe dazu im Internet Folgendes gefunden.

    Frage:
    Ich habe mich jetzt mit Vertrieb von elektronischen Bauteilen selbständig gemacht. Ich kaufe die Ware hier in Deutschland, für die ich natürlich die USt. zahlen muss. Meine Ware liefere ich nach Russland mit einer Spedition und verwende die Ausfuhranmeldung d. Zollamtes. Bekomme ich dann die USt. zurück, da ich an die Kunden aus GUS-Staaten keine berechnen darf?

    Antwort
    Zuständig für diese Frage ist Ihr Umsatzsteuerfinanzamt. Zu dem geschilderten Sachverhalt ist folgendes zu bemerken: Bei der auf der gekauften Ware lastenden und von Ihnen gezahlten Umsatzsteuer handelt es sich bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen um Vorsteuer.

    Bei der Lieferung in die GUS-Staaten handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung; der Nachweis hierzu gegenüber dem Finanzamt wird durch die ordnungsgemäß abgestempelte Ausfuhrerklärung erbracht. Vorsteuer und die bei Verkäufen (hierzu zählen auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen) berechnete Mehrwertsteuer werden in der Umsatzsteueranmeldung gegeneinander aufgerechnet.

    Ergibt sich bei dieser Aufrechnung ein Vorsteuerüberschuss (Summe der Vorsteuer ist größer als die Summe der berechneten Mehrwertsteuer) besteht für die Differenz ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Die Einzelheiten zu diesem Verfahren sollten jedoch mit dem zuständigen Umsatzsteuerfinanzamt erörtert werden.

    Quelle:
    Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)
    Oktober 2004


    Kann mir das bitte jemand so erklären, dass auch ich es verstehe. Besser mit einem konkreten Beispiel.

    Ich kaufe ein Produkt für 440 Euro +MwSt und will es für 470 Euro verkaufen. Wird jetzt auf diese 470 auch MwSt berechnet? Was habe ich dann am Ende als Gewinn, wenn überhaupt?

    Ich bedanke mich im Voraus
    Arlekino

  2. #2
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    Ausfuhrlieferung die 1.000ste. Klappe und Action
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:47 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Sorry, aber ich habe bis jetzt nichts gefunden, was mir wirklich helfen könnte. Ich suche auf jeden Fall weiter, vielleicht finde ich was.

    Kann mir bitte jemand wenigstens das in dem Beispiel ausrechnen.

    Und noch mal Danke im Voraus

    Gruß, Arlekino

  4. #4
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    Eingangsrechnung: Vorsteuerabzug möglich (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V.m. § 4 Nr. 1a UStG und § 6 UStG)

    Ausgangsrechnung: Rechnung über 470,- € und Hinweis auf § 4 Nr. 1a UStG i.V.m. § 6 UStG in Rechnung aufgrund steuerfreier Ausfuhrlieferung. Es fällt somit keine deutsche Umsatzsteuer an.
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  5. #5
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich 30 Euro Gewinn, nachdem ich die Umsatzsteuer vom FA zurückerstattet bekommen habe?

    Tut mir leid, aber ich habe keine Ahnung vom Stoff, deswegen auch blöde Fragen. Ich habe jetzt eine Möglichkeit mich selbstständig zu machen und Ware nach Rußland zu exportieren. Leider keine Zeit mich schlau zu machen, muss mich schnell entscheiden. Deswegen wollte ich es hier versuchen.

    Gruß, Arlekino

  6. #6
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    darf ich euch noch mal belästigen. Mich interessiert die ganze Abwicklung beim Export von Waren. Was muss ich beachten? Welche Fragen muss ich mit dem Zoll klären. Welche Papiere muss ich von der Spedition erhalten. Welche Zahlungsweise soll ich wählen, damit beide Seiten Ihte Sicherheit und Zufriedenheit haben? Kan ich das irgendwo nachlesen.

    Bitte, bitte, bitte... help me!

  7. #7
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    Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht.
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  8. #8
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Danke, da war ich bereits. Da habe ich auch viel Interessantes gefunden. Je mehr ich lese, desto mehr Fragen habe ich dann. Jetzt möchte ich gerne was zur Zahlung und Spedition wissen. Wo kann man da auf die Schnauze fallen?

    Wie werden die Bestellungen aus den Drittländern abgewickelt? Wie wird bezahlt? Wei verschicke ich die Ware am besten? Was muss ich mit der Spedition abklären? Ich verstehe, das ist sehr viel, deswegen erwarte ich auh keine ausführliche Antwort, nur paar Hinweise und Links.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Arlekino
    Danke, da war ich bereits
    Aus der Linkliste Steuerrecht.
    http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24...onal/index.jsp
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  10. #10
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    ich glaub, datt is ihm einfach zu aufwendig ,)

    - lass die ware vorher per überweisung bezahlen, is am einfachsten
    - geh zur post und verschick die sache als paket
    - fülle dabei die zollinhaltserklärung aus (= schreib drauf, watt im paket is und den ungefähren wert)
    - den zettel, den du von der post wiederkriegst, heftest du an die rechnung und hast damit deinen "ausfuhrbeleg"

    spedition weis ich nich, wird ähnlich laufen, frag die doch einfach^^

  11. #11
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Hallo Arlekino,

    Zitat Zitat von Arlekino
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich 30 Euro Gewinn, nachdem ich die Umsatzsteuer vom FA zurückerstattet bekommen habe?
    30 Euro Gewinn pro Stück sind das nicht. Es werden noch zig andere Ausgaben anfallen.

    Zitat Zitat von Arlekino
    Tut mir leid, aber ich habe keine Ahnung vom Stoff, deswegen auch blöde Fragen. Ich habe jetzt eine Möglichkeit mich selbstständig zu machen und Ware nach Rußland zu exportieren. Leider keine Zeit mich schlau zu machen, muss mich schnell entscheiden.
    Es kann dir niemand hier deine ganze Arbeit abnehmen.
    Ich rate dir dringend Fachliteratur zum Thema Existenzgründung zu lesen und dich umfassend in die Materie einzulesen. Es gibt auch teilweise kostenlose Existenzgründerseminare.
    Solltest du dazu keine Zeit haben, empfehle ich dir, dass ganze lieber sein zu lassen.
    Selbstständigkeit ist keine Sache die man mal so eben nebenbei macht.

    Schönen Gruss
    DomPromo

  12. #12
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    Vielen Dank für die Infos.

    Es ist mir nicht zu aufwendig. Ich habe mir paar Bücher gekauft und bin die ganze Zeit am Lesen und Rechechieren. Und ich denke, man braucht schon paar Wochen, um ein bißchen fit zu werden, oder? Oder legt Iht ein Buch übers Nacht unter das Kissen und am nächsten Morgen ist euch alles klar?

    Es sieht einfach so aus, dass ich jetzt einen potentiellen Kunden habe, der die Ware geliefert haben will. Und wenn ich zu lange warte, dann habe ich keinen Kunden mehr.

    Auf jeden Fall vielen Dank für eure Hilfe!

  13. #13
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,

    ich hätte gerne noch ein Problem zu dem Thema!

    Es geht um innergemeinschaftliche Lieferungen. Ist es generel so, dass ich vom Finanzamt erstattete Vorsteuern als Einnahmen vebuchen muss? Wenn ich jetzt die Ware für 100000 Euro + MwSt eingekauft und aus eigener Tasche bezahlt habe (Privatvermögen oder so...). Nun habe ich später das Ganze für 110000 Euro verkauft. Vom FA bekomme ich die USt., in diesem Fall 16000 Euro zurück. Was muss ich jetzt als Einnahme verbuchen, 16000 oder 10000 Euro. Der eigentliche Gewinn wäre doch 10000 Euro, oder verstehe ich da was falsch?

    Und schon mal Danke im Voraus!

  14. #14
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    Es geht um innergemeinschaftliche Lieferungen. Ist es generel so, dass ich vom Finanzamt erstattete Vorsteuern als Einnahmen vebuchen muss?
    Bei der Gewinnermittlung per EÜR ist dies immer so. Du buchst den Bruttobetrag als Betriebsausgabe und die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer als Betriebseinnahme.

    => Betriebsausgabe i.H.d. Nettobetrages

    Was muss ich jetzt als Einnahme verbuchen, 16000 oder 10000 Euro.
    Man verbucht auch hier den Bruttobetrag als Betriebseinnahme und später im Zeitpunkt der Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe

    => Betriebseinnahme i.H.d. Nettobetrages

    Im Endeffekt wirkt sich die Umsatzsteuer also gewinnneutral aus.
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  15. #15
    TP-Member Arlekino macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für Deine Erklärung.

    Klingt auch irgendwie logisch. Was mich aber ein bißchen verwirrt hat, dass ich glaubte irgendwo in meinem schlauen Buch gelesen zu haben, dass wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird der Nettobetrag als BA verbucht. Leider habe ich die Stelle nicht mehr gefunden. Aber vielleicht habe ich auch was verwechselt.

    Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.

    Gruß, Arlekino

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