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Thema: Noch ein paar Fragen zum Kleinunternehmer

  1. #16
    TP-Member
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    Aber als Regelversteuerer bin ich nicht automatisch zu einer Buchführung verpflichtet, oder ?
    Also kommt für mich nur der Regelversteuerer in Frage und an buchhalterischen Aufwand wäre das bei meinen Gewinnerwartungen lediglich eine EÜR und die Vorsteueranmeldung beim Finanzamt, richtig ?

  2. #17
    TP-Greis
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    Aber als Regelversteuerer bin ich nicht automatisch zu einer Buchführung verpflichtet, oder ?
    Richtig.

    Also kommt für mich nur der Regelversteuerer in Frage und an buchhalterischen Aufwand wäre das bei meinen Gewinnerwartungen lediglich eine EÜR und die Vorsteueranmeldung beim Finanzamt, richtig ?
    Ob das für dich in Frage kommt kann ich nicht beurteilen aber ansonsten stimmt die Aussage.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #18
    TP-Member
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    Tausend dank für die schnelle und kompetente Hilfe, aber was meinte frigde dann mit:
    Zitat:
    Zitat von Joxa
    Vielen Dank für eure kompetente Hilfe.
    Also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe ist der einzige Unterschied vom Kleinunternehmer zum "normalen" Unternehmer, der unter den Einkommensgrenzen für Gewerbesteuer liegt, die monatliche bzw. Quartalsweise USt VA und am Jahresende die USt Erklärung, richtig ? (mal abgesehen davon das der eine die USt ausweisen darf und der andere nicht)


    nö, falsch verstanden, habe jetzt aber keine zeit das groß zu erklären, entweder übernimmt den part sven oder ich heute abend

  4. #19
    TP-Greis
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    Er meinte, dass andere Unternehmer in Genuss kommen könnten Gewerbesteuer zu zahlen, während dies beim Kleinunternehmer unwahrscheinlich ist aufgrund des geringen Gewinns. Dazu muss gesagt werden, dass es in der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 EUR gibt, der vom Gewinn abgezogen wird und daher keine GewSt zu zahlen ist.

    Zudem brauchen Kleinunternehmer keine USt-Voranmeldungen abgeben, weil schließlich keine USt anfällt. Sie sind jedoch dazu verpflichtet eine USt-Erklärung am Jahresende abzugeben. Wobei manche Finanzämter darauf auch verzichten aber prinzipiell besteht diese Pflicht.

    Kleinunternehmer dürfen auch keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen, da sie diese ansonsten zahlen müssten. Der Regelversteuerer muss natürlich USt in seinen Rechnungen ausweisen (nichtsteuerbare und steuerfreie Leistungen unberücksichtigt), weil die Steuer bei ihm ja auch entsteht und auch erhoben wird.


    Das steht aber alles in der FAQ Kleinunternehmer

    MfG
    Sven
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  5. #20
    TP-Member
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    Ja das war mir auch alles bewusst,
    ich wusste nur nicht auf was frigde hinaus wollte.

    Also danke danke und nochmals danke.

  6. #21
    TP-Insider Avatar von fridge
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    @saxoflyer: vielen dank für die erläuterungen...

    was ich mit meinem nööö meinte???

    Du hast umsatzsteuer und ertragsteuer (est/gewerbesteuer) in einen topf geworfen , das geht aber nciht und hat nur bedingt etwas mit einander zu tun.

    die buchführungspflicht wird im übrigen in den vorschriften §§140,141 AO geregelt..... und das hatten wir weiter unten genau erläutert!!!

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