Keine einfache Situation ...
An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Sache gütlich mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber zu klären.
1. Als Arbeitnehmer gilst Du als weisungsgebunden, ein Weisungsgebundener führt nur Arbeiten auf Bestellung seines Arbeitgebers aus und hat somit keine Rechte an dem Resultat.
2. Als Urheber von Werken hast Du Recht auf Namensnennung und darfst Dich (sofern es keine anderslautende Verabredung gibt) natürlich auch mit Deinen Arbeiten für Dich werben.
Diese beiden Punkte sind theoretisch klar. In Rechtsstreitereien wurde jedoch in solchen Fällen meist dem Arbeitgeber Recht gegeben, daß Du ja "nur" weisungsgebunden gehandelt hast.
Mein Rat ist also wirklich, handele nicht eingenmächtig, verweise innerhalb Deiner Referenzen drauf, daß sie im Zuge Deiner mehrjährigen Tätigkeit für die Firma XY entstanden sind und versuche Dir die Erlaubnis Deines ehemaligen Arbeitgebers zu holen.
Auch nach der fadenscheinigen "Anpassung" des Urheberrechts ist leider davon auszugehen, daß ein Rechtsstreit Dir keinen Erfolg brächte .... ein freundlich Gespräch jedoch sehr Erfolgversprechend sein kann (je nach dem, aus welchen Gründen ihr euch getrennt habt)
Viel Erfolg


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren