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Thema: Referenzen nach Firmenaustritt

  1. #1
    TP-Junior Kandis macht alles soweit korrekt Avatar von Kandis
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    Referenzen nach Firmenaustritt

    Hallo zusammen,

    bei mir stellt sich folgendes Problem. Ich habe drei Jahre in einem Unternehmen als Angestellte gearbeitet und dort für Kunden Webseiten entwickelt und programmiert. Bevor ich in dieses Unternehmen kam, gab es den Bereich Webdesign nicht.
    Der gesamte Prozess, vom Erstgespräch bis zur life Schaltung wurde von mir abgewickelt. Alle Webkunden wurden nur von mir betreut.
    Nun habe ich gekündigt und gehe in die Selbstständigkeit.
    Auf meiner neuen Homepage würde ich natürlich all die vielen Webseiten gerne als meine Referenzen zeigen, wie sieht das rechtlich aus? Sind es meine Referenzen oder die Referenzen meiner ehemaligen Firma?
    In meinem Arbeitsvertrag gibt es nichts, was sich darauf bezieht.
    Kennt sich dazu jemand aus, oder hatte die gleiche Sachlage?

    Grüße kandis

  2. #2
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Keine einfache Situation ...

    An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Sache gütlich mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber zu klären.

    1. Als Arbeitnehmer gilst Du als weisungsgebunden, ein Weisungsgebundener führt nur Arbeiten auf Bestellung seines Arbeitgebers aus und hat somit keine Rechte an dem Resultat.

    2. Als Urheber von Werken hast Du Recht auf Namensnennung und darfst Dich (sofern es keine anderslautende Verabredung gibt) natürlich auch mit Deinen Arbeiten für Dich werben.

    Diese beiden Punkte sind theoretisch klar. In Rechtsstreitereien wurde jedoch in solchen Fällen meist dem Arbeitgeber Recht gegeben, daß Du ja "nur" weisungsgebunden gehandelt hast.

    Mein Rat ist also wirklich, handele nicht eingenmächtig, verweise innerhalb Deiner Referenzen drauf, daß sie im Zuge Deiner mehrjährigen Tätigkeit für die Firma XY entstanden sind und versuche Dir die Erlaubnis Deines ehemaligen Arbeitgebers zu holen.

    Auch nach der fadenscheinigen "Anpassung" des Urheberrechts ist leider davon auszugehen, daß ein Rechtsstreit Dir keinen Erfolg brächte .... ein freundlich Gespräch jedoch sehr Erfolgversprechend sein kann (je nach dem, aus welchen Gründen ihr euch getrennt habt)

    Viel Erfolg
    Gruss

    Batwoman


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  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Batwoman wrote

    nach der fadenscheinigen "Anpassung" des Urheberrechts

    Frage 1: Anpassung?
    Frage 2: fadenscheinig?

    Hilf doch mal bitte Alten, unwissenden Männern und sonstigen Neugierigen auf die Sprünge

    Desweiteren bin ich der "privaten" Meinung, das sofern sich aus dem Arbeitsvertrag und den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten nichts anderes ergibt, man nicht päpstlicher sein sollte als der Papst. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung.....

    MasterL
    Geändert von ::..Thomas..:: (17.02.2002 um 01:40 Uhr)

  4. #4
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Nun, mit großem Brimborium wurde die Erneuerung des Urheberrechts zu Gunsten von Urhebern angekündigt. Die Gesetzentwürfe klangen ja auch sehr vielversprechend ... leider wurde jedoch in letzter Sekunde Produzenten und Arbeitgebern nachgegeben und, nach meinem bisherigen Ermessensstand (neue Musterprozesse wurden meines Wissens noch nicht geführt) scheint doch eher alles beim Alten zu bleiben. Das bedeutet, ein Weisungsgebundener wird keine große Chance haben, seine Urheberschafft durchzusetzen, wenn dies nicht im Einverständnis mit seinem Arbeitgeber geschieht, vorallem, wenn die künstlerische Tätigkeit nicht im Arbeitsvertrag vermerkt ist.

    Schönen Sonntag
    Gruss

    Batwoman


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  5. #5
    TP-Senior tempa macht alles soweit korrekt Avatar von tempa
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    Da die Gespräche und Arbeit nur von einer Person im Betrieb erfüllt wurden, wäre die Beweisnot nicht gegeben. Also auch der Arbeitgeber geht ein gewisses Risiko ein, hier vor Gericht die Unwahrheit nagewiesen zu bekommen.

    Aber hier scheiden sich Theorie und Praxis. Wer will schon bei einem solchen Rechstreit potentielle Kunden verschrecken, oder zukünftige Auftraggeber aus dem Agenturbereich.

    Es ist also eine Frage der Art wie die Referenzen wietergereicht werden. Wozu gibt es das Sigel der Verschwiegenheit.

    Der Arbeitgeber schmückt sich auch weiter mit diesen Referenzen und damit genügt ein entsprechender Hinweis. Auch ich habe so schon ein Inkassobüro überredet. Es ist ja Fakt, dass ich im Auftrag für Agenturen auch schon für die Großen von Industrie und Handel tätig wurde.

    Ebenso ist es fakt. Und wer einen eigenen Stil hat kann leicht überzeugen, dass es hier nicht um Wunschdenken geht.

    So mancher Kunde wird so oder so zur Neugründung wechseln, kann der alte Arbeitgeber nicht mit einer geeigneten Kraft aufwarten. Hier war ja eine enge Bindung zur Mitarbeiter gegeben.

    Und einen Wettbewerbsschutz hat der Ex-Arbeitgeber nur, wenn er den Umsatzausfall kompensiert. Das wird aber wie üblich nicht passiert sein.

    Gruß tempa
    (Alle Angaben ohne Gewähr der Nichtjuristin)

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