Ich würde es nicht machen, da du letztlich keine USt in Rechnung stellen darfst. Es wäre somit eine Vortäuschung falscher Tatsachen und kommt nicht gut bei den Firmenkunden an.
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer meine Frage ist nun, muss ich die Umsatzsteuer auf der Webseite ausweisen? Also beispielsweise: Alle Preise enthalten die gesetzliche 16 % Mehrwertsteuer? Oder brauch ich dies dann auch nicht tun?
Vielen Dank!
Andre
Ich würde es nicht machen, da du letztlich keine USt in Rechnung stellen darfst. Es wäre somit eine Vortäuschung falscher Tatsachen und kommt nicht gut bei den Firmenkunden an.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Leider wurde ich genau deshalb von einem Mitbewerber verklagt - dieser fordert nun Schadesersatz. Allerdings weis er nicht, das ich Kleinunternehmer bin.
Ebenfalls aufgeführt bei den Anschuldigungen wurde die fehlende Steuernummer im Impressum - die ich aber nicht angeben kann, da ich keine habe!
Die Daten gingen bereits an meinen Anwalt. Kann er trozdem in dieser Sache Recht bekommen?
Danke!
Das gibt es nicht. Du hast eine Steuernummer. Bei Einzelunternehmen sind in der Regel die private und die betriebliche Steuernummer identisch. Das Teledienstgesetz schreibt die Angabe einer StNr. im Impressum jedoch vor. § 6 TDG glaube ich.Ebenfalls aufgeführt bei den Anschuldigungen wurde die fehlende Steuernummer im Impressum - die ich aber nicht angeben kann, da ich keine habe!
Dem entnehme ich wohl, dass der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft auf der Homepage fehlt. Inwieweit dies rechtlich jedoch relevant ist kann ich nicht sagen, da ich vom Teledienstgesetz keine Ahnung habe.Leider wurde ich genau deshalb von einem Mitbewerber verklagt - dieser fordert nun Schadesersatz. Allerdings weis er nicht, das ich Kleinunternehmer bin.
Weiß ich nicht. Ich bin kein Rechtsverdreher.Die Daten gingen bereits an meinen Anwalt. Kann er trozdem in dieser Sache Recht bekommen?
Ich glaube, dass wir einen ähnlichen Fall im Forum schon hatten. Benutze mal die Suchfunktion.
MfG
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo,Zitat von Andre_H_
so inkompetent sollte eigentlich kein Anwalt sein, eine Steuernummer braucht nicht mit ins Impressum und selbst wenn man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hätte, wäre ein Nichtangabe dieser nicht geeignet, sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderer zu holen.
Bist Du über einen Anwalt abgemahnt worden oder von dem Mitbewerber selber?
Gruß Jürgen
Hallo,
das schreiben kam von einem Anwalt, dieser wurde von einem Mitbewerber beauftragt!
Danke für die Hilfe
Ich hab' jetzt auch noch einmal nachgeschaut:
§ 6 TDG
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" 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. "
Genau diese Nummer besitze ich nicht. Eine Angabe der Steuernummer ist nicht erforderlich. Oder irre ich da?
ich bin selber kleinunternehmer und hab mich da mal umgehört:
Steuernummer: Grundsätzlich nur in die Rechnungen. Da kann er dir also garnichts vorschreiben.
Umsatz-Steuer: Muss auf der Website präsent sein. Kannst dich jedoch mit rausreden die kam noch...
Was sind das denn für zustände hier in Deutschland? Firmen gehen fast pleite und versuchen dann schon untereinander sich platt zu machen? Oh man..![]()
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