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Thema: Wie genau muss die EÜR sein ?

  1. #1
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Wie genau muss die EÜR sein ?

    Im letzten Jahr habe ich nur sowas wie: "Einnahmen aus Internetleistungen: X Euro" auf die EÜR geschrieben. Nun frage ich mich wie genau das eigentlich sein müsste. Muss man eigentlich jede einzelne Zahlung buchen ? Das wären in meinem Fall mehr als 15.000 einzelne Kleinbetrags-Posten pro Jahr. In meiner Buchhaltung sind es ganze Ordner voll Buchungen, aber will das Finanzamt eigentlich sowas mit der EÜR erhalten ? Oder reicht es den Gesamtbetrag in einem Satz zu nennen ?

    Und nochwas: Reicht es in meiner Buchhaltung einfach eine Liste mit allen bnötigten Daten zu erstellen oder muss ich jeden einzelnen Zahlungsbeleg von Paypal ausdrucken ? Letzteres wäre schlecht, weil das zu hohe Kosten verursachen würde und ich die 15.000 Blätter pro Jahr nicht lagern kann (ich meine das wären 30 Packete Druckpapier pro Jahr). Dabei verdoppelt sich das jährlich und so wahnsinnig viel tu ich dabei nun auch wieder nicht verdienen dass ich mir gleich eine Lagerhalle kaufen könnte

  2. #2
    KaM
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    Ich hab's zwar selbst noch nie gemacht, aber soweit ich weiß, gliederst du in Sachbereiche auf, z.B. Miete, Fachliteratur usw. und nimmst davon jeweils den Gesamtbetrag, was du über das Jahr dafür ausgegeben hast.

    An diesem Formular kann man das eigentlich auch schon ganz gut ablesen:
    http://www.hannover.ihk.de/fileadmin...rmular2005.pdf

  3. #3
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von boundles
    Und nochwas: Reicht es in meiner Buchhaltung einfach eine Liste mit allen bnötigten Daten zu erstellen oder muss ich jeden einzelnen Zahlungsbeleg von Paypal ausdrucken ? Letzteres wäre schlecht, weil das zu hohe Kosten verursachen würde und ich die 15.000 Blätter pro Jahr nicht lagern kann (ich meine das wären 30 Packete Druckpapier pro Jahr). Dabei verdoppelt sich das jährlich und so wahnsinnig viel tu ich dabei nun auch wieder nicht verdienen dass ich mir gleich eine Lagerhalle kaufen könnte
    Tja, das sind die nachteile des selbständig sein.....

    musste wohl aufheben, respektive ausdrucken. wenn du die rechnungen nciht für die ust brauchst, kannst Du ja auch pdf-dateien erstellen. Denk immer dabei, das im zweifelsfall du nachweisen , ob es sich tatsächlich um betriebsausagben handelt.

  4. #4
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von fridge
    Tja, das sind die nachteile des selbständig sein.....

    musste wohl aufheben, respektive ausdrucken. wenn du die rechnungen nciht für die ust brauchst, kannst Du ja auch pdf-dateien erstellen. Denk immer dabei, das im zweifelsfall du nachweisen , ob es sich tatsächlich um betriebsausagben handelt.
    Ja, aber das hier sind Einnahmen. Muss ich da auch Belege aufheben oder reicht da einfach ne Liste ? Ich meine Betrugsgefahr besteht ja dadurch dass ich statt den einzelnen Transaktionsdaten eine Liste mit den Daten aufhebe nicht, oder ?

  5. #5
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    @boundles:

    Na ja, wichtig ist, dass Du dem FA im Fall einer Betriebsprüfung nachweisen kannst, dass du die oder die umsätze gemacht hast. ich persönlich würde eine liste für zu wenig halten, während PDF-Dateien aus meiner sicht ausreichend sind. Ganz wichtig sind die fortlaufenden rechnungsnummer. wenn im Rechnungsausgang erkennbar eine RG-Nummer fehlt, solltest du derklären können wieso. Denn im Zeitalter der digitalen Betriebsprüfung hat der Prüfer das fehlen der RG-Nummer in Null-komma-nix rausgefunden und will dann eine erklärung dafür haben. Daher denke ich ist eine liste zu wenig. Hebst du die PDF-Datei auf, kannst du ja zeigen welchen rg das war und warum du diese nicht versandt hast (z.B. verschrieben oder falscher wert)

    Im übrigen muss ich bei betrug mittlerweile deutlich warnen!!!! Seit dem die Finanzämter digital prüfen, sammeln sie auch bundesweit vergleichsdaten und wenn du mal nicht im vergleichsrahmen bist, wirst dich auf weitere fragen einrichten müssen; kurzum: wer heutzutage noch betrügen will, muss das system sehr genau kennen, sonst kommt er unter die räder...

  6. #6
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    Zitat Zitat von fridge
    @boundles:

    Na ja, wichtig ist, dass Du dem FA im Fall einer Betriebsprüfung nachweisen kannst, dass du die oder die umsätze gemacht hast. ich persönlich würde eine liste für zu wenig halten, während PDF-Dateien aus meiner sicht ausreichend sind. Ganz wichtig sind die fortlaufenden rechnungsnummer. wenn im Rechnungsausgang erkennbar eine RG-Nummer fehlt, solltest du derklären können wieso. Denn im Zeitalter der digitalen Betriebsprüfung hat der Prüfer das fehlen der RG-Nummer in Null-komma-nix rausgefunden und will dann eine erklärung dafür haben. Daher denke ich ist eine liste zu wenig. Hebst du die PDF-Datei auf, kannst du ja zeigen welchen rg das war und warum du diese nicht versandt hast (z.B. verschrieben oder falscher wert)

    Im übrigen muss ich bei betrug mittlerweile deutlich warnen!!!! Seit dem die Finanzämter digital prüfen, sammeln sie auch bundesweit vergleichsdaten und wenn du mal nicht im vergleichsrahmen bist, wirst dich auf weitere fragen einrichten müssen; kurzum: wer heutzutage noch betrügen will, muss das system sehr genau kennen, sonst kommt er unter die räder...

    Rechnungen schreibe ich überhaupt keine (nur auf Anfrage und das kam bisher nur 2 mal vor). Das läuft so:

    1. Kunde geht auf meine Seite und bestellt eine (sehr billige) Dienstleistung
    2. Kunde bezahlt via Paypal
    3. Ich erbringe die Leistung
    4. Am Ende des Monats lade ich den Paypal Kontoauszug im CSV Format runter und ein Programm das ich programmiert habe fügt den einzelnen Transaktionen automatisch die korrekten Kundendaten zu. Ich habe dann eine Datei wo drin steht:

    Datum, Zeit, Betrag, Währung, Art der Leistung, Paypal Transaktionsnummer, Kundenanschrift und Name

    Rechnungen habe ich also wie gesagt keine und mir wäre auch neu, dass man solche Rechnungen ohne Verlangen des Kunden schreiben muss oder sogar Kopien davon für die eigene Buchhaltung aufbewahren muss. Ich meine wie macht das zum Beispiel ein Kiosk, ein Zigarettenautomat, eine Gaststätte usw. Die schreiben unaufgefordert ja auch keine Rechnungen und haben folglich auch keine Rechnungskopien die sie abheften können.

    Ich habe dann also wie gesagt für meine Buchhaltung einfach eine Liste mit Kundendaten und Beträgen erstellt, anstatt etwa jede einzelnen Zahlungsbeleg von Paypal auszudrucken (wie gesagt, dafür müsste ich eine Lagerhalle anmieten denn das sind jetzt schon zig tausende).

    Und Betrug hab ich garnicht vor. Ich meinte damit nur dass ich hoffe dass das FA meine Liste nicht beanstandet, da von ihr ja kein höheres Betrugsrisiko ausgeht als von einem ausgedruckten Paypal Beleg.

  7. #7
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    das ist interessant was du schreibst.

    ein punkt stört mich allerdings in deinen ausführungen. du schreibst, dass du ein programm geschrieben hast, welches die transaktionen von paypal (via csv-datei) mit den kundendaten verknüpft. Hast du für dieses programm mal eine systemprüfung machen lassen?? Lach jetzt nicht, aber das FA könnte sich hinstellen und behaupten, dass das von dir geschriebene programm nicht geprüft ist und daher nicht glaubhaft ist. Beachte aber, das ich das nciht für wahrscheinlich halte, nur eintreffen könnte es schon. Du folge könnte z.b. sein, dass das fa der ansicht ist, das umsätze fehlen und welche hinzuschätzt; ich will das nur nicht so herausstellen...

    von prinzip musst du den beweis antreten, welche umsätze du gemacht hast, das alles muss glaubhaft sein; wie du das machst bleib fast dir überlassen.

    sag mal über welche größenordnung reden wir überhaupt??

  8. #8
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    Zitat Zitat von fridge
    das ist interessant was du schreibst.

    ein punkt stört mich allerdings in deinen ausführungen. du schreibst, dass du ein programm geschrieben hast, welches die transaktionen von paypal (via csv-datei) mit den kundendaten verknüpft. Hast du für dieses programm mal eine systemprüfung machen lassen?? Lach jetzt nicht, aber das FA könnte sich hinstellen und behaupten, dass das von dir geschriebene programm nicht geprüft ist und daher nicht glaubhaft ist. Beachte aber, das ich das nciht für wahrscheinlich halte, nur eintreffen könnte es schon. Du folge könnte z.b. sein, dass das fa der ansicht ist, das umsätze fehlen und welche hinzuschätzt; ich will das nur nicht so herausstellen...

    von prinzip musst du den beweis antreten, welche umsätze du gemacht hast, das alles muss glaubhaft sein; wie du das machst bleib fast dir überlassen.

    sag mal über welche größenordnung reden wir überhaupt??

    Naja, man erkennt nicht, dass ein Programm das gemacht hat. Das funktioniert so: Die CSV Datei von Paypal enthält ja die Email Adresse des Kunden. Der Kunde gibt auf meiner Seite seine Kundendaten ein. Mein Script liest die Email Adresse der Paypal Transaktion aus und gleicht sie mit der Datenbank ab, fügt dann die Kundendaten ein, also die Adresse halt. Die Beträge und so kommen aber direkt aus der CSV Datei. Hinzugefügt wird nur die Anschrift usw. was wichtig ist weil viele meiner Kunden außerhalb der EU sind und die Leistung dann nicht steuerbar. Ich hoffe halt das geht so klar, denn anders kann ichs eigentlich kaum belegen. Auf den Transaktionsdaten von Paypal steht die Kundenanschrift nicht drauf, also ich kann es nur mit meiner Datenbank abgleichen, nur aus meiner Datenbank geht die Kundenanschrift hervor. Kann ich anders eigentlich garnicht machen. Und wenn das FA bei Paypal reinschauen will können sie das von mir aus gerne... Ich habe alles korrekt angegeben.

    >sag mal über welche größenordnung reden wir überhaupt??

    Nichts besonderes. Vor allem reinvestiere ich dieses und nächstes Jahr fast alles. Ich mache echt überhaupt nicht viel Gewinn, jedenfalls nicht bis Ende 2006. Danach dürfte es dann ein ganz nettes Gehalt sein, wenn alles so klappt wie ich es mir vorstelle aber jedenfalls bis dahin ist der Gewinn nicht besonders spektakulär und danach zum Leben halt hoffentlich genug . Umsatz mache ich schon ein bisschen was, aber da kommt jeder kleine Handwerksbetrieb drüber, also ist es nix besonderes. Im Schnitt ist eine Zahlung so um die 6 US Dollar wert. Also ich bin unter Bilanzierungspflicht und Gewerbesteuerbeträgen. Wenn ich dann mal was verdiene hol ich mir auch nen Steuerberater aber solange will ich das schon selber machen und ich hab ja auch so wenig Zeit... Ich investiere viel in Werbung usw. um den Kundenstamm zu vergrößern und wenn es dann genug Kunden sind wird geerntet. Dann muss ich wohl auch nen Steuerberater nehmen aber jetzt hab ich quasi nichts zu versteuern...

  9. #9
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    Ich hoffe halt das geht so klar, denn anders kann ichs eigentlich kaum belegen.
    Das passt schon

    Ich hatte gerade vor zwei Wochen einen Fall, da hatte der Unternehmer sein komplettes Buchführungssystem selbst geschrieben. Es ging hier um ein Unternehmer, dessen Umsätze ca. 500.000 EUR betrugen und dessen Warenbestand lt. Inventur 140.000 EUR auswies bei 72.000 Artikeln. Diese Angaben um mal eine Vorstellung zu bekommen bei welchen Größenklassen eine eigene Buchführung noch akzeptiert wird.
    Allerdings war dies sehr schwer zu durchschauen, zumal jedes Jahr 7 Ordner Endlospapier beinhaltete und jeder einzelne Monat für sich abgeschlossen wurde und die Konten verdichtet wurden.

    Hier hatte das Finanzamt im materiellen Bereich auch nichts zu bemängeln.
    Es muss halt nur eindeutig nachvollziehbar sein, dann kommt auch keine Nachzahlung.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  10. #10
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Wann ist es denn eindeutig nachvollziehbar ? Gibt es dafür ne Definition ?

  11. #11
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    Zitat Zitat von boundles
    Wann ist es denn eindeutig nachvollziehbar ? Gibt es dafür ne Definition ?
    Na hinter Deinen Zahlen muss eine Loghik erkennbar sein. Z.B. Traffice, Lieferungen, Leistungsdaten usw.

    Du wirst ja z.b. nicht 500 Kunden auf einmal bedienen können; wenn die Leistung elektronisch erbracht wird, gibt doch bestimmt auch für dich wichtige anhaltspunkte etc.

    Man sagt halt so, dass das gesamtbild deiner zahlen relationär zusammen passen muss!!! Cooler Ansatz gell??

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