
Zitat von
fridge
@boundles:
Na ja, wichtig ist, dass Du dem FA im Fall einer Betriebsprüfung nachweisen kannst, dass du die oder die umsätze gemacht hast. ich persönlich würde eine liste für zu wenig halten, während PDF-Dateien aus meiner sicht ausreichend sind. Ganz wichtig sind die fortlaufenden rechnungsnummer. wenn im Rechnungsausgang erkennbar eine RG-Nummer fehlt, solltest du derklären können wieso. Denn im Zeitalter der digitalen Betriebsprüfung hat der Prüfer das fehlen der RG-Nummer in Null-komma-nix rausgefunden und will dann eine erklärung dafür haben. Daher denke ich ist eine liste zu wenig. Hebst du die PDF-Datei auf, kannst du ja zeigen welchen rg das war und warum du diese nicht versandt hast (z.B. verschrieben oder falscher wert)
Im übrigen muss ich bei betrug mittlerweile deutlich warnen!!!! Seit dem die Finanzämter digital prüfen, sammeln sie auch bundesweit vergleichsdaten und wenn du mal nicht im vergleichsrahmen bist, wirst dich auf weitere fragen einrichten müssen; kurzum: wer heutzutage noch betrügen will, muss das system sehr genau kennen, sonst kommt er unter die räder...