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Thema: Rechnung gestellt und erst im Folgejahr bezahlt

  1. #1
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Rechnung gestellt und erst im Folgejahr bezahlt

    Hallo, wenn eine Kunde eine Rechnung erst im Folgejahr bezahlt, die Rechnung aber im Vorjahr gestellt wurde, ist der Gewinn dann im Folgejahr oder im Vorjahr zu buchen? Generell behandle ich alle Rechnungen immer nach Buchungsdatum auf dem Konto, kann ich das also dem Folgejahr als Gewinn zuschreiben?
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    kommt darauf an ob du bilanzierst oder eine EÜR machst.

    EÜR; immer dann versteuern, wenn der Geldeingang da ist

    Bilanz: immer dann, wenn die Leistung erbracht ist; wenn Leistungserbringung über den Jahreswechsel hinaus, dann unfertige Leistungen (und noch nicht abgerechnet )erfassen und als Einnahme verbuchen (Bestandsveränderungen durch unfertige Leistung ; geht aber nur bei bilanzierung!!)

  3. #3
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Danke, dass reicht mir. Führe EÜR.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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