kommt darauf an ob du bilanzierst oder eine EÜR machst.
EÜR; immer dann versteuern, wenn der Geldeingang da ist
Bilanz: immer dann, wenn die Leistung erbracht ist; wenn Leistungserbringung über den Jahreswechsel hinaus, dann unfertige Leistungen (und noch nicht abgerechnet )erfassen und als Einnahme verbuchen (Bestandsveränderungen durch unfertige Leistung ; geht aber nur bei bilanzierung!!)


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