§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG und § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG
Also im September.
Gruß
Sven
Hi, folgendes:
wenn Geld im August eingegangen ist, aber im September zurückgezahlt wird/wurde, wie soll ich das in der Umsatzsteuer Voranmeldung berücksichtigen? Mein Steuerberater ist gerade im Urlaub und deshalb kann ich ihn leider nicht fragen.
Soll ich nun für August den Betrag der im September zurückgezahlt wurde direkt rausrechnen und dann im September gar nicht mehr beachten, oder geht das anders?
Bitte um schnelle Hilfe
§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG und § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG
Also im September.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
dh. im September den zurückgezahlten Betrag wieder abziehen vom Umsatz, und im August ganz normal als Umsatz verbuchen, oder?
Richtig
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Dank dir!
Ciao
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