würde uns auch interisieren ! da wir uns gerade im Bereich Dienstleistungen selbständig gemacht und fallen das erste Jahr auch unter die Kleinunternehmer Regelung
Lieber Grguß und 1000 mal Danke im Voraus
Sascha und Simone
Hallo,
ich muss nochmals nachfragen, wie das mit der Kleinunternehmer Regelung und der mehrwertsteuer genau funktioniert.
Aktueller Fall, ich bin Kleinunternehmer und befreit von Umsatzsteuervoranmeldung und dem ganzen Krims Krams. ich trage auf meinen Rechnungen ordentlich am Ende den Zusatz "Steuerbefreit gem. Kleinunternehmer Regelung §19 UstG" .
Ein Kunde, freier Architekt, kauft nun etwas bei mir, allerdings ist ja die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, bekommt er die nun gar nicht vom Finanzamt oder wie geht das?
Schonmal vielen Dank für die Infos.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de
würde uns auch interisieren ! da wir uns gerade im Bereich Dienstleistungen selbständig gemacht und fallen das erste Jahr auch unter die Kleinunternehmer Regelung
Lieber Grguß und 1000 mal Danke im Voraus
Sascha und Simone
Ganz genau, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, die der Architekt abziehen könnte, gibbet auch nix vom FA....Zitat von Bodensee
Zitat von fridge
Aber er kann dann den Gesammtbetrag am Jahresende geltend machen? Lediglich die Mehrwertsteuer, was er gleich vom FA bekommen würde fällt weg, aber schlechter fährt er ja dann trotzdem nicht oder?
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de
yep, die Rechnung sind ganz normale, absetzbare BetriebsausgabenZitat von Bodensee
genau, es wird ja von dir keine MWSt. bezahlt, also auch nicht zusätzlich von dir berechnet, also auch logischerweise nicht beim FA zurückzuholenZitat von Bodensee
hä???? Verstehe ich nicht.Zitat von Bodensee
Wenn Du Deinem Kunden eine Rechnung über EUR 500,00 schreibst, dann kann Dein Kunde diese, sofern Betriebsausgabe it EUR 500,00 steuerlich geltend machen. Da gibt es nichts mit Umsatzsteuer; die ist doch gar nicht berechnet worden!!!
Lest Euch doch bitte die FAQ-Kleinunternehmer durch!!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)