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Thema: Hilfe: Umsatzsteuervoranmeldung mit ElsterFormular 2004

  1. #1
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
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    Hilfe: Umsatzsteuervoranmeldung mit ElsterFormular 2004

    Liebe Tpler.
    Ich habe in der Suche und in der Flut von anderen Informationen zum Thema Steuer leider keine Antwort auf meine Frage gefunden...

    Beispielsweise:
    Eine GbR mit zwei Gesellschaftern, (Grafikdesign und Webprogrammierung)
    die nicht von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht,
    muss bis zum 10.10.05 die Umsatzsteuervoranmeldung für August (wurde telefonisch mit dem FA vereinbart das wir es erst jetzt abgeben müssen), und für September abgeben.

    In August haben wir 0€ Einnahmen, sowie 0€ Ausgaben. Muss man jetzt im ElsterFormular bei Zeile 27 (KZ 51) eine "0" und bei Zeile 55 (KZ 66) eine "0" reinschreiben, oder lässt man einfach alles leer?

    Im September hatte die Beispielfirma nur Ausgaben (In Deutschland gekaufte Ware), die zum Teil mit Mehrwehrtsteuer belegt war.

    In Zukunft wird dieses Beispielunternehmen auch nur Einnahme von deutschen Kunden machen...

    und was ich immer noch nicht Verstehe, was ist der unterschied zwischen "Abziehbare Vorsteuerbeträge" und "Innergemeinschaftliche Erwerbe" sind nicht mit beiden die Ausgaben gemeint O_o ????

    Gibt es sonst noch was, was wichtig wäre??

    Vielen Dank schonmal im vorraus, und entschudligt meine Unwissenheit, aber Deutschlands Steuersystem und Burokratie ist zum kotzen.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    n August haben wir 0€ Einnahmen, sowie 0€ Ausgaben. Muss man jetzt im ElsterFormular bei Zeile 27 (KZ 51) eine "0" und bei Zeile 55 (KZ 66) eine "0" reinschreiben, oder lässt man einfach alles leer?
    Richtig "0" reinschreiben und KZ 83 nicht vergessen.

    was ist der unterschied zwischen "Abziehbare Vorsteuerbeträge" und "Innergemeinschaftliche Erwerbe" sind nicht mit beiden die Ausgaben gemeint O_o ????
    Abziehbare Vorsteuerbeträge => http://bundesrecht.juris.de/bundesre...1980/__15.html
    innergemeinschaftlicher Erwerb => http://bundesrecht.juris.de/bundesre...1980/__1a.html
    Allgemein gehaltene Frage => Allgemein gehaltene Antwort

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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