
Zitat von
Saxoflyer
Die Steuernummer hättest du schon lange bekommen sollen. Ruf' im Finanzamt an und frag' dort mal nach ob die übersehen wurde oder ob du die überlesen hast.
Die Steuernummer ist schließlich zwingend auf den Rechnungen anzugeben. Da du allerdings Kleinunternehmer bist, spielt es jedoch eine untergeordnete Rolle eine ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen, da der Kunde sich sowieso keine Vorsteuer abziehen kann. Dies sollte jetzt aber nicht so verstanden werden, dass man die Rechnungen so schreibt wie man lustig ist. Man sollte sich schon an die gesetzlichen Anforderungen des § 14 UStG halten.
Die Kleinunternehmergrenze beträgt übrigens 17.500 EUR und nicht 25.000 EUR. Vermutlich verwechselst du dies mit dem Freibetrag i.H.v. 24.500 EUR bei der Gewerbesteuer. Da der Umsatz aber eh so schwindend gering ist spielt dies aber keine Rolle.
Das kann man ohne Glaskugel nicht beantworten. Es hängt immer davon ab, ob noch weitere Einkünfte vorliegen. Insgesamt darf dein zu versteuerndes Einkommen die Progressionsgrenze von 7.680 EUR nicht übersteigen, so dass du keine Einkommensteuer zahlst.
Gruß
Sven