+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: AFA- Abschreibung auf "Warenbestand"

  1. #1
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    49

    AFA- Abschreibung auf "Warenbestand"

    Hallo zusammen,

    ich vermiete Maschinen und verkaufe diese auch.
    Meine Mietmaschinen werden über x - jahre abgeschrieben. So weit so gut.

    Frage: wenn ich maschinen kaufe - sie bei mir einlager - und erst nach z.b. 6 monaten weiterverkaufe- kann ich dann 6 monate afa verbuchen ???? und sie aus dem anlagevermögen wieder entnehmen.
    Oder muss ich die maschinen als "normalen Wareneinkauf einbuchen (ohne Afa) ????
    ps: Maschinen liegen über 3000 Euronen.

    2. frage:
    Finde meine maschinen nicht in afa-tabelle- wer legt die abschreibungsdauer dafür fest???

    gruß
    franky

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Abschreibungen gibt es nur für das Anlagevermögen. Also für die selbst genutzten Wirtschaftsgüter, die auf Dauer dem Betrieb dienen sollen.

    Hier liegt jedoch Umlaufvermögen vor, welches grds. nicht abschreibungsfähig ist. Die Maschinen zielen nicht darauf ab selbst genutzt zu werden und daher kann es sich nicht um Anlagevermögen handeln. Ein Autohändler kann seine PKW's, die zum Verkauf angeboten werden auch nicht abschreiben, das wäre ja noch schöner. Insofern liegt, wenn man so will, ein ganz normaler Wareneinkauf vor.

    Es ist lediglich eine sogenannte Teilwertabschreibung möglich, wobei dann eine dauernde Wertminderung vorliegen muss. Das ist allerdings eine andere Geschichte, die ich hier nicht weiter ausführen möchte.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior Rothose ist auf einem guten Weg Avatar von Rothose
    Registriert seit
    Mar 2003
    Beiträge
    281
    Nur ergänzend zu Saxoflyer:

    Schau dir den § 253 Abs. 3 HGB (Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden) an.
    Ob eine Abschreibung auf´s Umlaufvermögen in deinem Falle Gültigkeit hat, solltest du (rechtssicher) mit deinem Steuerberater klären.







  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Dann auch noch ergänzend zu Gunter's Beitrag, auch wenn ich da eigentlich nicht weiter drauf eingehen wollte.

    Handelsrechtlich werden Teilwertabschreibungen in § 253 HGB definiert. Allerdings gibt es zwischen Steuerrecht und Handelsrecht in diesem Bereich gravierende Unterschiede, so dass ich den Paragraphen eher mit Vorsicht genießen würde. Was handelsrechtlich zulässig ist muss nicht zwingend auch steuerlich gelten.

    EDIT: Außerdem sei noch angemerkt, dass im Falle der Gewinnermittlung per Einnahme-Überschuss-Rechnung eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht kommt.
    Geändert von SvenWeb (19.11.2005 um 20:34 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51