Abschreibungen gibt es nur für das Anlagevermögen. Also für die selbst genutzten Wirtschaftsgüter, die auf Dauer dem Betrieb dienen sollen.
Hier liegt jedoch Umlaufvermögen vor, welches grds. nicht abschreibungsfähig ist. Die Maschinen zielen nicht darauf ab selbst genutzt zu werden und daher kann es sich nicht um Anlagevermögen handeln. Ein Autohändler kann seine PKW's, die zum Verkauf angeboten werden auch nicht abschreiben, das wäre ja noch schöner. Insofern liegt, wenn man so will, ein ganz normaler Wareneinkauf vor.
Es ist lediglich eine sogenannte Teilwertabschreibung möglich, wobei dann eine dauernde Wertminderung vorliegen muss. Das ist allerdings eine andere Geschichte, die ich hier nicht weiter ausführen möchte.
Gruß
Sven


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