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Thema: Rückwirkend als Kleinunternehmer anmelden

  1. #1
    TP-Member Stevie1 macht alles soweit korrekt
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    Rückwirkend als Kleinunternehmer anmelden

    Hallo zusammen,

    ich habe die letzen 2 Jahre Rechnungen als Kleinunternehmer geschrieben, also ohne USt.
    Die Beträge sind über das Jahr verteilt nicht höher als 400 - 500 €.
    Ich habe mich damals nicht angemeldet, weil ich in einem Forum gelesen habe, dass dies nicht unbedingt nötig ist. Nun habe ich aber aus anderer Quelle erfahren, dass es besser ist. Da ich mich eh anmelden wollte nun die Frage:
    Kann/Soll ich mich rückwirkend für die letzten 2 Jahre anmelden?

  2. #2
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    Das solltest du schon machen alleine schon weil du richtige Angaben machen sollst. Du betreibst ja schließlich schon seit 2 Jahren ein Gewerbe. Ob dabei nun Steuern bei rumkommen aufgrund der geringen Einkünfte ist eine andere Frage *schielrüberaufdenHärteausgleichdes§ 46Abs.3EStG*
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member Stevie1 macht alles soweit korrekt
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    genau, die richtigen angaben will ich machen. nur die frage ist, kann man das 2 jahre rückwirkend machen und gibt es dann noch fragen vom FA.
    wie teile ich dem FA mit, dass ich die letzen 2 jahre so und so viel geld eingenommen habe?
    einfach die rechnungen beilegen?


    gruß stevie
    Geändert von Stevie1 (22.11.2005 um 10:08 Uhr)

  4. #4
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    Du musst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für die beiden Jahre anfertigen und eine berichtigte Einkommensteuererklärung abgeben.

    Näheres => Suchfunktion
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  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Das solltest du schon machen alleine schon weil du richtige Angaben machen sollst. Du betreibst ja schließlich schon seit 2 Jahren ein Gewerbe. Ob dabei nun Steuern bei rumkommen aufgrund der geringen Einkünfte ist eine andere Frage *schielrüberaufdenHärteausgleichdes§ 46Abs.3EStG*
    Vorsicht Saxoflyer "Rechtsberatung"

    Ohne auf diesen Fall näher eingehen zu wollen solltest Du von Saxoflyers Vorschlag vorerst Abstand nehmen und einen Steuerberater aufsuchen. Ohne Kenntniss des gesamten steuerlichen Backgrounds kann es ziemliche probleme geben, auch wenn es sich hier auf den ersten Blick um geringe Beträge handelt. Eine Selbstanzeige hat zwar eine Strafbefreiende Wirkung, aber ohne Steuerberater sollte man soetwas nicht mal eben machen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  6. #6
    TP-Member Stevie1 macht alles soweit korrekt
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    hallo Epic,

    was den steuerberater angeht stimme ich dir absolut zu.
    das problem ist nur, dass ich mir einen steuerberater überhaupt nicht leisten kann. ich bin student und muss jeden cent umdrehen. sonst hätte ich mir natürlich schon längst beratung in der form geholt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Epic
    Ohne Kenntniss des gesamten steuerlichen Backgrounds kann es ziemliche probleme geben, auch wenn es sich hier auf den ersten Blick um geringe Beträge handelt.
    Gut, da gebe ich dir recht.

    Zitat Zitat von Epic
    Eine Selbstanzeige hat zwar eine Strafbefreiende Wirkung, aber ohne Steuerberater sollte man soetwas nicht mal eben machen.
    Da kann man sicherlich drüber streiten. Allerdings für die Steuerlaien sollte ich dir da erst einmal recht geben, zumal die letztlich nicht wissen was evtl. in einem solchen Fall von Bedeutung ist.
    Letztenendes wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass eine Erklärung abzugeben ist und auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung angefertigt wird. Um jedoch Hinzuschätzungen zu vermeiden empfiehlt es sich einen Berater hinzuzuziehen.
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  8. #8
    TP-Member Stevie1 macht alles soweit korrekt
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    selbstanzeige klingt so negativ, was genau bedeutet das?
    also im wahrsten sinne des wortes, ich zeige selbst an, was ich eingenommen habe?

  9. #9
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