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Thema: Buchungsart bei Kommissionsware bei Kleinunternehmerregelung

  1. #1
    TP-Junior maja66 macht alles soweit korrekt
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    Buchungsart bei Kommissionsware bei Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    jetzt habe ich noch eine Frage, da ich mich gerade im buchen übe....
    Wenn ich für meine Buchungen ein Gegenkonto angebe, was muß ich dann als Kleinunternehmer wählen (ohne Umsatzsteuer), wenn ich im Geschäft z.B. eine Hose (in Kommission) verkauft habe ??
    Gegenkonto "1760 Ust nicht fällig" vielleicht ??
    Und was buche ich, wenn jetzt eine Kunde das Geld für die für ihn verkaufte Secondhand Ware abholen kommt ?
    Also ich zahle an den Kunden Betrag xy aus....wieder 1760 oder ein anderes Konto ??

    Dann mal noch eine ganz blöde Frage, aber ich finde nirgends eine Erklärung dafür.....sorry - habe schon soviel gelesen.
    Wiso wird eigentlich eine Geldeinnahme bei Soll und eine Ausgabe bei Haben gebucht (z.B. in der Kasse) ? Eigentlich ist doch eine Einnahme "Haben" .....

    Ich stehe wirklich noch ganz am Anfang der Buchhaltung und lerne es mühsam, vielleicht kann mir auch jemand einen Link schicken, wo ich Infos darüber finde, die ich verstehe...

    Vielen Dank
    Andrea

  2. #2
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    Wenn ich für meine Buchungen ein Gegenkonto angebe, was muß ich dann als Kleinunternehmer wählen (ohne Umsatzsteuer), wenn ich im Geschäft z.B. eine Hose (in Kommission) verkauft habe ??
    Gegenkonto "1760 Ust nicht fällig" vielleicht ??
    Schau dir erst noch einmal diesen hier an bevor du weiter von Kommission sprichst.
    http://www.traum-projekt.com/forum/583965-beitrag2.html
    Ansonsten dürfte gar kein Konto, dass etwas in irgendeiner Form mit USt zu tun hat angesprochen werden. Die ganzen USt-Konten sind somit irrelevant.

    z.B. Verkauf von Waren für 116 EUR bar auf Tatze
    1. Kleinunternehmer
    Kasse 116
    an Erlöse 116

    2. Regelbesteuer
    Kasse 116
    an Erlöse 100
    an USt 16


    Welche genauen Kontobezeichnungen du allerdings verwendest musst kann ich dir jedoch nicht sagen, da ich mit Buchführungsprogrammen nichts zu tun habe, lediglich mit dem Ausgangsmaterial (Bilanz und GuV).

    Eigentlich ist doch eine Einnahme "Haben" .....
    Ich will auch immer Geld haben, von daher liegst du da schon ganz richtig.
    Nein, Scherz beiseite. Nur weil auf den Kontoauszügen bei der Bank ein Guthaben mit HABEN ausgewiesen wird ist dies sonst jedoch nicht der Fall. Die Bank geht von ihrer Sichtweise aus und da es ja aus Sicht der Bank Schulden sind, die im HABEN stehen, steht auch auf dem Kontoauszug "HABEN". Also, nicht verwirren lassen. Das war schon immer so, dass Einnahmen im Soll verbucht werden.

    Ich stehe wirklich noch ganz am Anfang der Buchhaltung und lerne es mühsam, vielleicht kann mir auch jemand einen Link schicken, wo ich Infos darüber finde, die ich verstehe...
    Die Sticky-Threads hier im Forum, die Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur und auch mal einen Termin beim Steuerberater machen. Das lohnt sich, wenn ich deine Kenntnisse hier lese.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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