Nein, umsatzsteuerlich bestehen 2 Unternehmen. Wenn es jetzt zwei Einzelunternehmen gewesen wären, hätte nur ein Unternehmen bestanden.Muss ich dennoch Umsatzssteuer für die freiberufliche Tätigkeit ausweisen/abführen, weil GbR und freiberufliche Tätigkeit zusammen veranlagt werden?


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