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Thema: Umsatzsteuer ausgewiesen

  1. #1
    TP-Newbie skydiver macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer ausgewiesen

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem: Ich habe seit Ende letzten Jahres ein Gewerbe als Kleingewerbe angemeldet. Ich habe bisher auf allen Rechnungen die MWST ausgewiesen, allerdings nicht abgeführt.

    Hatte schon einmal ein ähnliches Problem? Was kann ich tun um die MWST nachträglich abzuführen?

    Danke,
    skydiver.

  2. #2
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
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    Hallo,
    Du musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die errechnete
    Steuerschuld beim Finanzamt bezahlen (Überschuss der eingenommenen
    MWSt über die ausgegebene MWSt)
    Gruss
    23012

  3. #3
    TP-Newbie skydiver macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Kann ich das nachträglich ohne weiteres machen???
    Erwarten mich da irgendwelche Bußgelder?

    Gruß
    skydiver

  4. #4
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
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    Hallo,
    UStErklärung wird immer nachträglich gemacht. Was Du nur
    normalerweise tun musst, sind UStVoranmeldungen (je nach
    Umsatz des Vorjahres monatlich oder vierteljährlich,
    Frist 10 Tage nach Ablauf des Monats/Vierteljahres)
    Zu der zweiten Frage: weiss ich nicht - eher nein.
    Gruss
    23012

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