Hallo,
Du musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die errechnete
Steuerschuld beim Finanzamt bezahlen (Überschuss der eingenommenen
MWSt über die ausgegebene MWSt)
Gruss
23012
Hallo,
ich habe ein kleines Problem: Ich habe seit Ende letzten Jahres ein Gewerbe als Kleingewerbe angemeldet. Ich habe bisher auf allen Rechnungen die MWST ausgewiesen, allerdings nicht abgeführt.
Hatte schon einmal ein ähnliches Problem? Was kann ich tun um die MWST nachträglich abzuführen?
Danke,
skydiver.
Hallo,
Du musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die errechnete
Steuerschuld beim Finanzamt bezahlen (Überschuss der eingenommenen
MWSt über die ausgegebene MWSt)
Gruss
23012
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Danke für die schnelle Antwort.
Kann ich das nachträglich ohne weiteres machen???
Erwarten mich da irgendwelche Bußgelder?
Gruß
skydiver
Hallo,
UStErklärung wird immer nachträglich gemacht. Was Du nur
normalerweise tun musst, sind UStVoranmeldungen (je nach
Umsatz des Vorjahres monatlich oder vierteljährlich,
Frist 10 Tage nach Ablauf des Monats/Vierteljahres)
Zu der zweiten Frage: weiss ich nicht - eher nein.
Gruss
23012
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