sofern Preis und Name erkenntlich sind sollte das ausreichenFalls nicht, wie erfasse ich den Kauf für meine GuV-Rechnung? Reicht hier Zahlungsbeleg und Versanddokument?
Hallo Forum!
Für mich greift die Kleinunternehmerregelung, ich habe keine Ust. und führe keine Steuern (außer Einkommensteuer) ab.
Nun habe ich einen Privatmenschen in UK gefunden, dem ich gerne etwas abkaufen möchte (diese Person stellt mir keine Rechnung aus), später möchte ich die Ware auf Rechnung in Deutschland weiterverkaufen.
Wie verhalte ich mich in diesem Fall richtig?
Sollte ich darauf bestehen, dass die Privatperson mir eine Rechnung ausstellt?
Falls nicht, wie erfasse ich den Kauf für meine GuV-Rechnung? Reicht hier Zahlungsbeleg und Versanddokument?
Oder lasse ich das ganze besser?
Vielen Dank im Voraus!
LG
Daniela
sofern Preis und Name erkenntlich sind sollte das ausreichenFalls nicht, wie erfasse ich den Kauf für meine GuV-Rechnung? Reicht hier Zahlungsbeleg und Versanddokument?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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