Richtig, wobei lt. Adam Riese ein anderer Vorsteuerbetrag herauskommen müsste.Die Rechnung liegt vor und wurde im selben Monat beglichen dann könnte man für diesen Monat den kompletten Mwst-Betrag von 185,12€ in seiner Umsatsteuervoranmeldung als Vorsteuerbetrag angeben ?
1157 * 16 / 116 = 159,59 EUR
Nur die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer kann man als Vorsteuer abziehen. Würde bei einem Bruttobetrag von 1157 EUR mehr als die besagten 159,59 EUR in der Rechnung ausgewiesen, so wären trotzdem nur die 159,59 EUR als Vorsteuer abziehbar und nicht der höhere Betrag.
EDIT: Ach ja, die Abschreibung war da ja noch.
Der Nettobetrag ist abzuschreiben auf 7 Jahre bei Digitalkameras. Wenn du es glaubhaft machen kannst geht auch eine kürzere Nutzungsdauer.
Die Abschreibung stellt eine Betriebsausgabe dar und mindert den Gewinn. Die Anschaffungskosten werden somit auf 7 Jahre gewinnmindernd verteilt. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig, so dass bei einer Anschaffung im November auch nur 2/12 in diesem Jahr abgeschrieben werden können. Benutze mal die Suchfunktion, da gab es schon einiges zum Thema Abschreibung


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