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Thema: Kamera Absetzen

  1. #1
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
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    Kamera Absetzen

    Angenommen...

    man kauft eine Digitalkamera (1157€) die überwiegend fürs Unternehmen genutzt wird.

    Die Rechnung liegt vor und wurde im selben Monat beglichen dann könnte man für diesen Monat den kompletten Mwst-Betrag von 185,12€ in seiner Umsatsteuervoranmeldung als Vorsteuerbetrag angeben ?

    Und was hat es dann mit der Abschreibung auf sich ?

    Jetzt schonmal vielen dank fürs lesen.
    MfG Sebastian Pape

    P.S. Frohes Neues

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Rechnung liegt vor und wurde im selben Monat beglichen dann könnte man für diesen Monat den kompletten Mwst-Betrag von 185,12€ in seiner Umsatsteuervoranmeldung als Vorsteuerbetrag angeben ?
    Richtig, wobei lt. Adam Riese ein anderer Vorsteuerbetrag herauskommen müsste.

    1157 * 16 / 116 = 159,59 EUR

    Nur die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer kann man als Vorsteuer abziehen. Würde bei einem Bruttobetrag von 1157 EUR mehr als die besagten 159,59 EUR in der Rechnung ausgewiesen, so wären trotzdem nur die 159,59 EUR als Vorsteuer abziehbar und nicht der höhere Betrag.

    EDIT: Ach ja, die Abschreibung war da ja noch.

    Der Nettobetrag ist abzuschreiben auf 7 Jahre bei Digitalkameras. Wenn du es glaubhaft machen kannst geht auch eine kürzere Nutzungsdauer.
    Die Abschreibung stellt eine Betriebsausgabe dar und mindert den Gewinn. Die Anschaffungskosten werden somit auf 7 Jahre gewinnmindernd verteilt. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig, so dass bei einer Anschaffung im November auch nur 2/12 in diesem Jahr abgeschrieben werden können. Benutze mal die Suchfunktion, da gab es schon einiges zum Thema Abschreibung
    Geändert von SvenWeb (01.01.2006 um 14:46 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
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    Tut mir leid hatte mich verrechnet, kann ich wohl dem gestriegen Abend zuschreiben (1157/100 * 16). Hab meinen Fehler verstanden

    Werd jetzt nochmal das Forum bezüglich Abschreibung und was es damit auf sich hat durchforsten.

    Danke und Lob für die gewohnt schnelle Antwort

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