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Thema: Verlustvortrag und Umsatzsteuererstattung

  1. #1
    TP-Newbie
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    2

    Verlustvortrag und Umsatzsteuererstattung

    Moin Moin erstmal !

    Also ich habe folgendes problem,

    ich habe in 2005 mit der Firma ein kleines minus gemacht.
    und ich habe nun für okt. und nov. eine umsatzsteuererstattung aufs bankkonto bekommen.

    wie buche ich diese beiden sachen in meiner buchhaltung ?
    gebe ich den minusbetrag einfach als minus ein ohne mwst und die erstattung als plus ohne mwst ?

    würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt.
    dankeschön.

    nordic

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fridge
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    Hallo Nordic,

    unter der Voraussetzung, dass Du EÜR machst, sind Umsatzsteuerzahlungen gleich Ausgaben in dem Zeitraum, wo Du sie zahlst und umgekehrt sind Umsatzsteuererstattung Einnahmen, wenn Sie auf Deinem Bankkonto eingehen.

    Da ich Dein Fibu-Programm nicht kenne, kann ich Dir hierzu auch keinen Hinweise geben. Aber es sollte zumindest ein Konto geben was mit dem Text " Umsatzsteuererstattungen" betextet sein sollte.

  3. #3
    TP-Newbie
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    2
    hallo und danke.

    ja es gibt so ein feld.
    ich bin nur so verwirrt weil mir gesagt wurde:

    du musst dich für eins entscheiden, endweder du machst einen verlustvortrag sprich du buchst dein firmenminus aus 2005 nun im januar als minus betrag oder du buchst die umsatzsteuererstattung als plus im januar...

    beides könnte man wohl nicht machen... ich weiss nun nicht ob ich da einen denkfehler drin habe.
    ich schmälere doch aber mein minus aus 2005 wenn ich die erstattung mit buche, oder nicht ?

  4. #4
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von Nordic

    du musst dich für eins entscheiden, endweder du machst einen verlustvortrag sprich du buchst dein firmenminus aus 2005 nun im januar als minus betrag oder du buchst die umsatzsteuererstattung als plus im januar...
    Das ist Quatsch, das Firmenminus wird NUR unter Verlustvortrag direkt in Elster gebucht und hat in der EÜR nichts zu suchen, die USt.-Erstattung buchst du normal als Netto-Einnahme in der EÜR als "Umsatzsteuererstattung"

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