zu 1. Der Gewerbeschein muss ergänzt werden, würd ich sagen.
zu 2. Relevant ist als Einzelunternehmer sowieso nur dein Name, alles andere sind maximal Ergänzungen. So rum gehört das, nicht der Name als Ergänzung.
zu 3. Für das Finanzamt bist du nur ein Unternehmen, deshalb gilt für beide Sachen die gleiche Besteuerung.


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