+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Hilfe bei Umsatzsteuer-Voranmeldung

  1. #1
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869

    Hilfe bei Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo,

    nachdem ich nun alles auf die Reihe bekommen habe mit dem FA bezüglich Wegfall der Kleinunternehmerregelung, muss ich ja per ELSTER meine Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10.04.2006 abgeben. Da ich ja nun schon im dritten Jahr mit meinem Gewerbe bin, hat es geklappt, dass ich die Voranmeldung alle drei Monate machen kann, darf, muss......

    Jedenfalls stehe ich jetzt vor dem Problem, dass ich nciht genau weiss wie bzw. was ich hier anzugeben habe. Soweit ich verstanden habe, kann ich mir ja bezahlte Steuer vom FA holen, muss im Gegenzug aber Umsatzsteuer bezahlen. Das ganze also Rückwirkend für drei Monate. Zähle ich jetzt also Ende März alles zusammen was ich an Steuer bezahlt habe und an Steuer eingenommen habe und melde das per ELSTER oder wie ist das zu verstehen?

    Ich wäre für Infos, Tipps, Hilfe oder auch nur Links zu Beispielen sehr dankbar.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Genau, nimm alle Ausgabenrechnungen und alle Einnahmenrechnungen der Monate Jan., Febr. und März und guck was du an Ust. bezahlt hast und was du an Ust. eingenommen hast.

  3. #3
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Okay und wie wird das dann verrechnet? Also ich meine wie sehe ich was ich nachzahlen muss bzw vom FA zurückbekomme?


    Und dann noch die Frage zu Einnahmen, die ich nciht kaufen musste. Also ich berechne für gefahrene Kilometer mit meinem Auto 50 cent + 16% Steuer. das gebe ich dem FA an und verrechne das dann wahrscheinlich am Jahresende weil ich es da dann als Ausgaben geltend mache?
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Okay und wie wird das dann verrechnet? Also ich meine wie sehe ich was ich nachzahlen muss bzw vom FA zurückbekomme?
    Das berechnest du ja selbst.

    Du trägst sowohl deine erbrachten Leistungen ein. Wenn Gegenstände verkauft werden Kennzahl 51 und die Vorsteuer in Kennzahl 66. Die Differenz wird dann in Kennzahl 83 eingetragen, so dass du auch gleichzeitig weißt was du wiederbekommst bzw. was du zahlen musst.

    das gebe ich dem FA an und verrechne das dann wahrscheinlich am Jahresende weil ich es da dann als Ausgaben geltend mache?
    Das Thema ist etwas umfangreicher mit dem PKW.

    vgl. http://www.traum-projekt.com/forum/628311-beitrag8.html
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Vielen dank für die Info, ich habe mir jetzt mal so einen Vorsteuerbeleg angeschaut und kann das nachvollziehen, ist im Grunde nicht die Welt.

    Wegen der Kfzkosten, mein Auto ist kein Firmenfahrzeug und ich kann ja die gefahrenen Kilometer am Jahresende als Betriebsausgaben geltend machen.


    Somit ist diese Vorsteuergeschichte ja nur dazu gedacht, dass man nicht Unsummen am Ende des jahres, bzw. zu Beginn eines neuen Jahres ans FA bezahlen muss.

    Also nochmals danke für die Infos.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Vielen dank für die Info, ich habe mir jetzt mal so einen Vorsteuerbeleg angeschaut und kann das nachvollziehen, ist im Grunde nicht die Welt.
    Was verstehst du denn unter einem Vorsteuerbeleg?

    Wegen der Kfzkosten, mein Auto ist kein Firmenfahrzeug und ich kann ja die gefahrenen Kilometer am Jahresende als Betriebsausgaben geltend machen.
    In deiner EÜR machst du sie als Betriebsausgabe geltend. Allerdings kannst du dir aus den 0,30 EUR keine Vorsteuer abziehen.

    Somit ist diese Vorsteuergeschichte ja nur dazu gedacht, dass man nicht Unsummen am Ende des jahres, bzw. zu Beginn eines neuen Jahres ans FA bezahlen muss.
    Meinst du mit Vorsteuergeschichte die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, wenn ja dann kann man das so sehen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Mit dem Vorsteuerbeleg meinte ich das Formular (online) was eben auszufüllen ist für die Voranmeldung. Ich wusste bisher nciht wie das aussieht und konnte es nciht ganz nachvollziehen.

    Und ja, ich meinte mit der Vorsteuergeschichte die Umsatzsteuer-Voranmeldung


    Aber eine Frage ist noch aufgekommen, bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gebe ich ja alles an, wo ich selbst Steuer für bezahlt habe, also Büromaterial, Handy- und Telefonkosten, Strom, Internetgebühren usw. Wenn diese Beträge aber teilweise nicht genau monatlich anfallen, dann rechne ich das jeweils auf die Monate um oder?
    Als Beispiel, Strom wird bei uns alle zwei Monate bezahlt und da mein Büro in meiner Wohnung ist, rechne ich da den Büroanteil heraus? Gleiches gild für Versicherungen, die ich am Jahresanfang bezahlt habe.
    Geändert von Bodensee (19.03.2006 um 11:53 Uhr)
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Wenn diese Beträge aber teilweise nicht genau monatlich anfallen, dann rechne ich das jeweils auf die Monate um oder?
    Nein. Die Vorsteuer aus den Rechnungen kannst du nicht über die Monate aufteilen. Du kannst diese erst abziehen wenn eine Rechnung vorhanden ist, auch wenn dies zumeist erst später erfolgt. In den Versicherungen ist keine USt enthalten, so dass da auch keine Vorsteuer abgezogen werden kann.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Also wenn ich meine Versicherungsbeiträge anschaue, steht da etwas von Vstr. Der Bezeichnung zu urteilen ist das die gesetzliche Versicherungssteuer, demnach also etwas anderes als die Umsatzsteuer? Das wäre dann also nicht anrechenbar.

    Okay, ich denke so langsam steige ich durch die Sache durch, es geht wirklich nur darum, was habe ich in diesem Quartal an Ustr. bezahlt bzw. was habe ich da an Steuer eingenommen durch meine Arbeitsleistung oder Verkäuft von Material. das gegeneinander gerechnet gibt dann die Summe, was ich ans FA überweisen muss.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Zitat Zitat von Bodensee
    Also wenn ich meine Versicherungsbeiträge anschaue, steht da etwas von Vstr. Der Bezeichnung zu urteilen ist das die gesetzliche Versicherungssteuer, demnach also etwas anderes als die Umsatzsteuer? Das wäre dann also nicht anrechenbar.

    Okay, ich denke so langsam steige ich durch die Sache durch, es geht wirklich nur darum, was habe ich in diesem Quartal an Ustr. bezahlt bzw. was habe ich da an Steuer eingenommen durch meine Arbeitsleistung oder Verkäuft von Material. das gegeneinander gerechnet gibt dann die Summe, was ich ans FA überweisen muss.
    Der Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf. 100 % richtig
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  11. #11
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Okay danke! Ich sehe schon, ich bin eine Menge Bier, Wein oder Kaffee schuldig, für die Geduld und Hilfe für meine Fragen

    Nochmals vielen dank.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  12. #12
    TP-Newbie matze33 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    2
    ganz blöde frage passend zum thema:

    ich habe ein neues kleingewerbe angemeldet. die umsatzsteuer-voranmeldung ausfüllen kann ich mittlerweile. aber ich habe mir ein notebook für die arbeit gekauft, jetzt meine frage: darf ich das doch auch bei der umsatzsteuervoranmeldung angeben, oder nicht?

    also was ist der unterschied zw. der umsatzst.voranmeldung und der jährlichen steuererklärung?

    danke... tut mir leid, aber ich bin eher ein kreativer als ein bwler

  13. #13
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von matze33 Beitrag anzeigen
    ganz blöde frage passend zum thema:

    ich habe ein neues kleingewerbe angemeldet. die umsatzsteuer-voranmeldung ausfüllen kann ich mittlerweile.
    Du hast also zur Regelbesteuerung optiert? Bist Du sicher?

    aber ich habe mir ein notebook für die arbeit gekauft, jetzt meine frage: darf ich das doch auch bei der umsatzsteuervoranmeldung angeben, oder nicht?
    Ja, natürlich.

    also was ist der unterschied zw. der umsatzst.voranmeldung und der jährlichen steuererklärung?
    Die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft die Umsatzsteuer (Kleinunternehmer weisen die nicht aus, es sei denn sie optieren zur Regelbesteuerung), die monatlich abzuführen ist. Du teilst darin dem FA mit, was Du abführst.

    Zusätzlich ist zusammen mit der jährlichen Einkommmenssteuererklärung auch die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr zu erklären.

    danke... tut mir leid, aber ich bin eher ein kreativer als ein bwler
    Mach' Dich trotztdem _ganz dringend_ mit den Grundlagen Deiner Selbstständigkeit vertraut, sonst geht das in die Hose.

    copy

  14. #14
    TP-Newbie matze33 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    2
    vielen dank für die antwort. ja, ich weise die umsatzsteuer aus, da ich immer wieder relativ hohe ausgaben habe.
    hat mir geholfen, dann gebe ich das notebook als ausgabe an.
    grüsse

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51