Genau, nimm alle Ausgabenrechnungen und alle Einnahmenrechnungen der Monate Jan., Febr. und März und guck was du an Ust. bezahlt hast und was du an Ust. eingenommen hast.
Hallo,
nachdem ich nun alles auf die Reihe bekommen habe mit dem FA bezüglich Wegfall der Kleinunternehmerregelung, muss ich ja per ELSTER meine Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10.04.2006 abgeben. Da ich ja nun schon im dritten Jahr mit meinem Gewerbe bin, hat es geklappt, dass ich die Voranmeldung alle drei Monate machen kann, darf, muss......
Jedenfalls stehe ich jetzt vor dem Problem, dass ich nciht genau weiss wie bzw. was ich hier anzugeben habe. Soweit ich verstanden habe, kann ich mir ja bezahlte Steuer vom FA holen, muss im Gegenzug aber Umsatzsteuer bezahlen. Das ganze also Rückwirkend für drei Monate. Zähle ich jetzt also Ende März alles zusammen was ich an Steuer bezahlt habe und an Steuer eingenommen habe und melde das per ELSTER oder wie ist das zu verstehen?
Ich wäre für Infos, Tipps, Hilfe oder auch nur Links zu Beispielen sehr dankbar.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
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Genau, nimm alle Ausgabenrechnungen und alle Einnahmenrechnungen der Monate Jan., Febr. und März und guck was du an Ust. bezahlt hast und was du an Ust. eingenommen hast.
Okay und wie wird das dann verrechnet? Also ich meine wie sehe ich was ich nachzahlen muss bzw vom FA zurückbekomme?
Und dann noch die Frage zu Einnahmen, die ich nciht kaufen musste. Also ich berechne für gefahrene Kilometer mit meinem Auto 50 cent + 16% Steuer. das gebe ich dem FA an und verrechne das dann wahrscheinlich am Jahresende weil ich es da dann als Ausgaben geltend mache?
Grüsse vom Bodensee
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Das berechnest du ja selbst.Okay und wie wird das dann verrechnet? Also ich meine wie sehe ich was ich nachzahlen muss bzw vom FA zurückbekomme?
Du trägst sowohl deine erbrachten Leistungen ein. Wenn Gegenstände verkauft werden Kennzahl 51 und die Vorsteuer in Kennzahl 66. Die Differenz wird dann in Kennzahl 83 eingetragen, so dass du auch gleichzeitig weißt was du wiederbekommst bzw. was du zahlen musst.
Das Thema ist etwas umfangreicher mit dem PKW.das gebe ich dem FA an und verrechne das dann wahrscheinlich am Jahresende weil ich es da dann als Ausgaben geltend mache?
vgl. http://www.traum-projekt.com/forum/628311-beitrag8.html
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Vielen dank für die Info, ich habe mir jetzt mal so einen Vorsteuerbeleg angeschaut und kann das nachvollziehen, ist im Grunde nicht die Welt.
Wegen der Kfzkosten, mein Auto ist kein Firmenfahrzeug und ich kann ja die gefahrenen Kilometer am Jahresende als Betriebsausgaben geltend machen.
Somit ist diese Vorsteuergeschichte ja nur dazu gedacht, dass man nicht Unsummen am Ende des jahres, bzw. zu Beginn eines neuen Jahres ans FA bezahlen muss.
Also nochmals danke für die Infos.
Grüsse vom Bodensee
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Was verstehst du denn unter einem Vorsteuerbeleg?Vielen dank für die Info, ich habe mir jetzt mal so einen Vorsteuerbeleg angeschaut und kann das nachvollziehen, ist im Grunde nicht die Welt.
In deiner EÜR machst du sie als Betriebsausgabe geltend. Allerdings kannst du dir aus den 0,30 EUR keine Vorsteuer abziehen.Wegen der Kfzkosten, mein Auto ist kein Firmenfahrzeug und ich kann ja die gefahrenen Kilometer am Jahresende als Betriebsausgaben geltend machen.
Meinst du mit Vorsteuergeschichte die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, wenn ja dann kann man das so sehen.Somit ist diese Vorsteuergeschichte ja nur dazu gedacht, dass man nicht Unsummen am Ende des jahres, bzw. zu Beginn eines neuen Jahres ans FA bezahlen muss.
Gruß
Sven
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Mit dem Vorsteuerbeleg meinte ich das Formular (online) was eben auszufüllen ist für die Voranmeldung. Ich wusste bisher nciht wie das aussieht und konnte es nciht ganz nachvollziehen.
Und ja, ich meinte mit der Vorsteuergeschichte die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Aber eine Frage ist noch aufgekommen, bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gebe ich ja alles an, wo ich selbst Steuer für bezahlt habe, also Büromaterial, Handy- und Telefonkosten, Strom, Internetgebühren usw. Wenn diese Beträge aber teilweise nicht genau monatlich anfallen, dann rechne ich das jeweils auf die Monate um oder?
Als Beispiel, Strom wird bei uns alle zwei Monate bezahlt und da mein Büro in meiner Wohnung ist, rechne ich da den Büroanteil heraus? Gleiches gild für Versicherungen, die ich am Jahresanfang bezahlt habe.
Geändert von Bodensee (19.03.2006 um 11:53 Uhr)
Grüsse vom Bodensee
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Nein. Die Vorsteuer aus den Rechnungen kannst du nicht über die Monate aufteilen. Du kannst diese erst abziehen wenn eine Rechnung vorhanden ist, auch wenn dies zumeist erst später erfolgt. In den Versicherungen ist keine USt enthalten, so dass da auch keine Vorsteuer abgezogen werden kann.Wenn diese Beträge aber teilweise nicht genau monatlich anfallen, dann rechne ich das jeweils auf die Monate um oder?
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Also wenn ich meine Versicherungsbeiträge anschaue, steht da etwas von Vstr. Der Bezeichnung zu urteilen ist das die gesetzliche Versicherungssteuer, demnach also etwas anderes als die Umsatzsteuer? Das wäre dann also nicht anrechenbar.
Okay, ich denke so langsam steige ich durch die Sache durch, es geht wirklich nur darum, was habe ich in diesem Quartal an Ustr. bezahlt bzw. was habe ich da an Steuer eingenommen durch meine Arbeitsleistung oder Verkäuft von Material. das gegeneinander gerechnet gibt dann die Summe, was ich ans FA überweisen muss.
Grüsse vom Bodensee
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Der Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf. 100 % richtigZitat von Bodensee
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Okay danke! Ich sehe schon, ich bin eine Menge Bier, Wein oder Kaffee schuldig, für die Geduld und Hilfe für meine Fragen
Nochmals vielen dank.
Grüsse vom Bodensee
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ganz blöde frage passend zum thema:
ich habe ein neues kleingewerbe angemeldet. die umsatzsteuer-voranmeldung ausfüllen kann ich mittlerweile. aber ich habe mir ein notebook für die arbeit gekauft, jetzt meine frage: darf ich das doch auch bei der umsatzsteuervoranmeldung angeben, oder nicht?
also was ist der unterschied zw. der umsatzst.voranmeldung und der jährlichen steuererklärung?
danke... tut mir leid, aber ich bin eher ein kreativer als ein bwler![]()
Du hast also zur Regelbesteuerung optiert? Bist Du sicher?
Ja, natürlich.aber ich habe mir ein notebook für die arbeit gekauft, jetzt meine frage: darf ich das doch auch bei der umsatzsteuervoranmeldung angeben, oder nicht?
Die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft die Umsatzsteuer (Kleinunternehmer weisen die nicht aus, es sei denn sie optieren zur Regelbesteuerung), die monatlich abzuführen ist. Du teilst darin dem FA mit, was Du abführst.also was ist der unterschied zw. der umsatzst.voranmeldung und der jährlichen steuererklärung?
Zusätzlich ist zusammen mit der jährlichen Einkommmenssteuererklärung auch die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr zu erklären.
Mach' Dich trotztdem _ganz dringend_ mit den Grundlagen Deiner Selbstständigkeit vertraut, sonst geht das in die Hose.danke... tut mir leid, aber ich bin eher ein kreativer als ein bwler![]()
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vielen dank für die antwort. ja, ich weise die umsatzsteuer aus, da ich immer wieder relativ hohe ausgaben habe.
hat mir geholfen, dann gebe ich das notebook als ausgabe an.
grüsse
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