natürlich bekommst du eine USt.-ID, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast ... und das musst du ja sowieso für dein Projekt![]()
Hallo,
ich wollte demnächst ein Paid4-Projekt aufmachen. Das Script habe ich bereits fertigprogrammiert. Jetzt kommt aber das Problem mit dem rechtlichen Zeug. Also ich bin gerade mal erst 16 Jahre jung und deshlab wollte ich fragen, ob ich als Jugendlicher eine Umsatzsteuernummer beantragen darf. Mit diesem rechtlichen Sachen habe ich mich bis jetzt noch nie beschäftigt.
Und wo ich schon am fragen bin:
Kann ich mit einer Steuernummer mehrere Seiten betreiben?
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
MFG und frohe Ostern![]()
natürlich bekommst du eine USt.-ID, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast ... und das musst du ja sowieso für dein Projekt![]()
Vielen Dank Thomas! Ich habe mir den Thread mal durchgelesen den du als Link geposted hast. Ich sitze seit über einem halben Jahr an meinem Script und habe mir natürlich wärend dieser Zeit mir alles genau überlegt ob ich es überhaupt schaffen kann ect.
Ich bin nur leider sehr unerfahren was die Sachen mit den Steuern angeht. Ich werde mich auf jedenfall mal im WWW schlau machen was ich abgeben muss und so weiter. Allerdings habe ich noch eine Frage vorab:
Wie kann man eine Ust.-ID beantragen? Kann ich einfach zum Finanzamt gehen und sagen ich möchte eine Ust.-ID für das Projekt "BlaBlaBla" haben und dann krieg ich die?
Würde mich sehr über antworten freuen
MFG
in aller Regel bekommst du deine USt.-ID automatisch vom Finanzamt, kurz nachdem du ein Gewerbe angemeldet hast.
Falls das wider Erwarten nicht passiert, nach ein paar Wochen mal nachfragen.
Hm ... eigentlich, so kenne ich es jedenfalls, muss die Ust.-ID extra beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis als Zentralstelle für die USt.-ID-Vergabe beantragt werden; was man tatsächlich automatisch vom FA bekommt, ist die Steuernummer. Würde mich jetzt ein wenig wundern, wenn es da regionale Unterschiede geben sollte ...Zitat von Thomas
![]()
Jaja, die Zeiten ändern sich. Damals hieß Twix noch Raider und heute heißt das Bundesamt für Finanzen halt "Bundeszentralamt für Steuern"![]()
![]()
Was Thomas meinte ist, dass er die UStID-Nr. beim Finanzamt beantragen kann indem er im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung das entsprechende Kreuzchen setzt. Das Finanzamt leitet die Anfrage dann weiter an das Bundeszentralamt für Steuern.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Vielen Dank euch allen. Eine Frage hab ich noch:
Muss ich jetzt zum Finanzamt gehen und es beantragen lassen oder gibt es ein Formular oder so im Internet zum Beispiel, dass ich ausdrucken, ausfüllen und einschicken kann?
Den Fragebogen erhältst du automatisch nach der Gewerbeanmeldung indem du dies eintragen musst.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
naja, da liegen aber noch ca. 10 Jahre zwischenZitat von Poloatze
![]()
![]()
Wie Poloatze schon sagte, bekommst Du automatisch zugeschickt. Wenn Du allerdings schon mal vorarbeiten möchtest, kannste Dir so ein Formular auch schon mal saugen und am Rechner ausfüllen, ausdrucken und zu gegebener Zeit (nach der Gewerbeanmeldung) Deinem FA zusenden. Formular gibt es z.B. hier.Zitat von D.0.C.
Ich sag mal: OMmmmm ....
Er hat aber doch das Problem wenn er das Gewerbe auf sich anmeldet. Das er nicht voll Rechts/Geschäftsfähig ist. Weil er ja noch keine 18 ist. Deshalb wäre es sicher besser das Gewerbe auf die Eltern anzumelden.
Geschäftsfähig ist man, wenn man das siebte Lebensjahr vollendet hat, so lange man nicht volljährig ist, benötigt man jedoch die Einwilligung der Eltern (§106 bis §113 BGB).
Steuerlich wäre es evtl. günstiger, das Gewerbe auf sich selber anzumelden und nicht auf die Eltern...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Jaja, die ganzen Vormundschaftsgerichtsgeschichten sind dann noch zu beachten. Iss klar.
Wobei ich eh kein Freund von gewerblichen Kiddies bin. Die haben da nichts zu suchen. Zerstören nur den Markt.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)