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Thema: sCHEINSELBSTÄNDIGKEIT - Bestätigung für Arbeitgeber

  1. #1
    TP-Newbie maku macht alles soweit korrekt
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    sCHEINSELBSTÄNDIGKEIT - Bestätigung für Arbeitgeber

    Hallo community

    Ich habe eine Frage zur Scheinselbständigkeit (die vielleicht auch etwas naiv ist).

    Ich arbeite zu 100% derzeit für ein Unternehmen, bei dem ich auch schon davor als Angestellter tätig war. Nun fordert der Chef von mir eine Bestätigung, dass „er nicht mein einziger Auftraggeber sei“.

    Inwieweit muss ich diesem Wunsch (rückwirkend für 2005) nachkommen und vor allem wie würde eine solche Bestätigung meinerseits vor dem Hintergrund betrachtet, dass er 2005 mein einziger Auftraggeber war?

    Für Ideen bin ich dankbar

  2. #2
    TP-Insider newtronic macht alles soweit korrekt Avatar von newtronic
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    Hallo,

    so wie mir das scheint, hat das nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun.
    Ich nehme an du bist freier Mitarbeiter.
    ich hatte einen ähnlichen Fall:

    Freier Mitarbeiter von mir hat ausschließlich für mich gearbeitet, daraufhin meldete sich mein Unternehmensberater, dass für solche enge Zusammenarbeit der Staat keine Kulanz vorsieht und es sein könnte, dass ich auch früher oder später für den freien Mitarbeiter Sozialversicherungspflichten hätte, besonders Renten würden da zutreffen.
    Der Staat sieht diese "nicht freie - freie"-Mitarbeit als so eng an, dass du als vollwertiger Mitarbeiter zählst.

    Daraufhin musste ich als ehrlicher AG´er auch noch auf andere freie Mitarbeiter zurückgreifen und diesen bitten sich eventuell andere Auftäge zu suchen.

    Mir scheint es so (laut deiner Schilderung) das diese Situation bei deinem "Chef" eingetreten ist und er nun "beweisen" muss, dass du nicht nur für ihn arbeitest. Meiner Meinung nach möchte er das Problem dir übergeben, dass du schauen musst wie´s passt.

    Ich persönlich würde ehrlich bleiben oder Rat bei einem Unternehmensberater suchen, denn wenn du lügst und es kommt raus hat nicht dein "Chef" die Probleme sondern du, des Weiteren könnte es sein, dass eure Zusammenarbeit zwanghaft beendet wird und das liegt wohl fernab von deinen Zukunftsvorstellung was Zusammenarbeit betrifft, oder?

    Hoffe konnte dir helfen,

    Grüße,

    New...

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wenn du für "einen" Arbeitgeber arbeitest bist du Angestellter und erzielst Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer. Den Arbeitgeber trifft dies um so härter, weil dieser dafür Sozialversicherung zahlen muss. Da kannst du noch so viele Berufsbezeichnungen führen ob "freier Mitarbeiter" oder sonstwas. In Wirklichkeit liegt ein Arbeitnehmerverhältnis vor.

    Ergänzung: Ausnahmen liegen nur in Einzelfällen vor, da die gesamten Umstände zu prüfen sind.
    Geändert von SvenWeb (23.04.2006 um 10:11 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Insider newtronic macht alles soweit korrekt Avatar von newtronic
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    eine Antwort vom Thema-Ersteller wäre immer sehr nett als Feedback

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