+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Umsatzsteuer bei PKW - Finanzierung

  1. #1
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2006
    Beiträge
    40

    Umsatzsteuer bei PKW - Finanzierung

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem. Ein neuer PKW wird angeschafft, allerdings wird nur ein Teil angezahlt (etwa die Hälfte) und der Rest wird monatlich finanziert. Wohl bemerkt wurde der PKW ins Betriebsvermögen genommen.

    Welchen Betrag an UST kann ich vom FA zurückholen ? Den Betrag für den kompletten Kaufpreis ? Oder nur die Steuer für die Teilzahlung ?

    Dann noch ne andere Frage. Ich kann ja dann sämtliche Belege für das Auto vom Geschäftskonto bezahlen, bzw. als Ausgaben geltend machen !? Alle Tankbelege ? Im Gegenzug habe ich ja die 1% - Regelung !?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Nina

  2. #2
    TP-Newbie KYUSS macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2006
    Beiträge
    2
    Hm, hier bin ich unsicher: der Wagen muss doch per AfA abgeschrieben werden. Hängt die ansetzbare USt. nicht damit dann zusammen?

    Wenn der PKW rein geschäftlich genutzt wird, also am besten noch ein Privatwagen vorhanden ist, kannst alles pauschal als Unternehmensausgaben geltend machen. Wird der Wagen auch privat genutzt und Du Unternehmerin (also nicht angestellt!) bist, gilt leider seit 2006 eine Neuregelung bzgl. der 1% Regelung:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...n-geplant.html

    Grüße,
    Christoph

  3. #3
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2006
    Beiträge
    40
    Ja stimmt, dass mit der AfA, da hab ich ja noch gar nicht dran gedacht.

    Wie und was schreibe ich ab ?

    Der PKW wird auch privat genutzt. Wenn nicht sogar mehr privat als geschäftlich.

    Ach du meine Güte....

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Hallo zusammen,

    die USt nicht nicht an die AfA gekoppelt.

    Die USt ist dann abzugsfähig, wenn die Leistung erbracht wurde und wenn bezahlt wird, bzw. wenn du die Rechnung bekommst (hängt von deiner Gewinnermittlung ab).

    Abgeschrieben wird lediglich der netto Rechnungsbetrag.

    Wie ermittelst du denn deinen Gewinn? Einnahmeüberschussrechnung oder Bilanzierung?

    Gruß
    MaWeSol
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  5. #5
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2006
    Beiträge
    40
    Hi, ich mache Einnahmenüberschussrechnung.

    Das würde dann bedeuten, dass ich die Ust für die Teilzahlung im April hole und dann monatlich die UST von den Ratenzahlungen zurückhole ?

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Ich würde dazu tendieren, den Vorsteuerbetrag komplett in den Aprill zu buchen, und die Restzahlung als Darlehen behandeln.

    Bsp.:
    Einbuchen der Rechnung:

    PKW an Darlehen 10.000,- 10.000,-
    VoSt an Darlehen 1.600,- 1.600,-

    Buchen der 1. Zahlungen

    Darlehen an Bank 5.000,- 5.000,-

    Buchen der weiteren Zahlungen

    Darlehen an Bank 500,- 500,-

    Das ist meine Meinung, weis nicht 100%ig ob das auch so richtig ist.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  7. #7
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2006
    Beiträge
    40
    Hi, ich hatte das auch schon mal gehört dass ich die komplette Ust gleich im Monat der Anschaffung zurückholen kann.

    Vielen Dank

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51