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Thema: EÜR, Belege und Co

  1. #1
    TP-Newbie Greenblood macht alles soweit korrekt
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    EÜR, Belege und Co

    Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Ich werde nicht mehr als 17000 Euro Umsatz im Jahr haben daher falle ich unter die Kleinstgewerbe Regelung.

    Ich habe gelesen das ich nicht den EÜR Vordruck verwenden muss sondern eine formlose EÜR machen kann.
    Dies habe ich auch vor ,meine Tätigkeit kann man am einfachsten als Ankauf und Verkauf von Waren betrachten.

    Wie detaliert muss die Beschreibung der Ware in der EÜR sein? Reicht der Type der Ware z.b. Computer Hardware oder muss es genauer sein?
    Muss ich in der EÜR angeben wohin ich die ware verkauft habe also an welche Person?

    Was mache ich wenn ich Ware von Privat Personen kaufe beispielsweise per Ebay. Dort bekomme ich ja keine Rechnung man kann es höchstens auf dem Konto ausdruck sehen reicht das?

    Muss ich bei der Steuererklärung die Belege und Kontoausdrücke nur auf anfrage vorlegen?

    Ich habe am 14.4.2006 das Gewerbe angemeldet wollte am selben Tag ein gewerbliches Konto neben meinem Privaten Giro Konto anlegen. Das ist aber wohl erst mit dem Gewerbeschein möglich. Ich habe trotzdem einige Waren gekauft und von dem Konto bezahlt wie kann ich diese Ware in der EÜR angeben? Muss ich mit dem Verkauf der Waren warten bis ich offiziell eine Steuernummer vom FA bekommen habe?

    Vielen dank schon mal im voraus!!

    Florian
    Geändert von Greenblood (07.05.2006 um 14:50 Uhr)

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    also in der EÜR musst du nicht genau aufführen was du ver- oder gekauft hast.

    Es reicht quasi, wenn du das ungefähr so darstellst wie in der Anlage...

    Die Belege musst du nicht mit an das Finanzamt senden, du hast allerdings eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Es könnte ja irgend wann mal eine Betriebsprüfung kommen...

    Du nimmst einfach die Kosten, die Dir entstanden sind mit in die Ermittlung rein, von welchem Konto die Rechnungen bezahlt wurden, ist egal.

    Verkaufen kannst du auch jetzt schon, da du ja keine USt in deinen Rechnungen ausweist, oder?

    Gruß
    MaWeSol
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  3. #3
    TP-Newbie Greenblood macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort. Ach so wenig ist das also
    Ja genau ich weise keine UST aus. Ich werde mir trotzdem eine Tabelle machen in der ich die einzelnen Ein und Ausgaben mit Beschreibung habe ansonsten wird das ja sicher schwierig wenn mal eine Prüfung ansteht.

    Dann habe ich noch eine kleine Frage zu dem Konto. In dem schreiben das ich jetzt vom FA bekommen habe soll ich meine Konto NR angeben, natürlich möchte ich in Zukunft Privates und Geschäftliches getrennt haben. Nur bisher kann ich leider kein Gewerbliches Konto mangels Steuernummer anmelden.
    Soll ich jetzt einfach ein 2. Privates Giro Konto anmelden und das später in ein Gewerbliches ändern lassen?

    Gruß

    Florian

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