Moin,
also in der EÜR musst du nicht genau aufführen was du ver- oder gekauft hast.
Es reicht quasi, wenn du das ungefähr so darstellst wie in der Anlage...
Die Belege musst du nicht mit an das Finanzamt senden, du hast allerdings eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Es könnte ja irgend wann mal eine Betriebsprüfung kommen...
Du nimmst einfach die Kosten, die Dir entstanden sind mit in die Ermittlung rein, von welchem Konto die Rechnungen bezahlt wurden, ist egal.
Verkaufen kannst du auch jetzt schon, da du ja keine USt in deinen Rechnungen ausweist, oder?
Gruß
MaWeSol


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