So na dann mal los.
Zuerst kaufst du dir ein HGB und ein BGB.
Dann schreibst du bitte noch welche Gesellschaftsform du gewählt hast.
Kleinunternehmer, Einzelunternehmer ????
Laut §1HGB bist du Kaufmann! Glückwunsch![]()
Du bist gewerblich tätig, seit du das erste Mal mit gewinnabsicht gehandelt hast. (Das muss natürlich nicht jeder wissen), aber so sieht es das Gesetz vor. Kommt eine gewissen Regelmäßigkeit vor ist es unumgänglich.
Also offiziel musst du dann als Beginn deiner gewerblichen Tätigkeit den Zeitpunkt abgeben, als du das erste Mal gewerblich tätig wurdest.
Ich will jetzt aber nicht sagen, was man dem viel zu überbeschäftigtem FA erzählen könnte![]()


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