Also, wenn sich deine Einnahmen wirklich drastisch erhöht haben, so dass evtl. eine Steuernachzahlung am Ende des Jahres dabei rum kommen könnte, so empfielt es sich, dem Finanzamt dies mitzuteilen. Es werden dann vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt.
Dein zwei Bekannten können Dir einfach eine Rechnung schreiben, der eine mit, der andere ohne USt.
Die Rechnung verbuchst du dann als Sog. "Fremdleistungen", Aufwand also.
Ansonsten ist m.E. sonst nichts zu beachten.


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