Genau, kannst du nicht. Teile den Betrag entsprechend der AfA-Tabellen auf, und mache jedes Jahr im Dezember einen Teil geltend.
Hi zusammen,
eine vermutlich selbst beantwortende Frage: auch wenn bei der EÜR das Zu- und Abflussprinzip gilt, werde ich wohl nicht umhinkommen, z.B. einen PC, er über 420 Euro kostet entsprechend abzuschreiben und kann nicht die, z.B. 600 Euro, Kosten direkt im entsprechenden Monat verbuchen oder?
Viele Grüße und frohe Restpfingsten
Genau, kannst du nicht. Teile den Betrag entsprechend der AfA-Tabellen auf, und mache jedes Jahr im Dezember einen Teil geltend.
@dorintia
Ja, danke Dir, hatte ich schon befürchtet. Das gilt für alle Anschaffungen, die den Betrag von 420 Euro brutto übersteigen?
Wenn aber ein PC 419 Euro kostet und ein Monitor auch 419 Euro, dann könnte ich beide im gleichen Monat voll geltend machen oder?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@poloatze
Danke Dir, sorry, dass ich nochmal hinterfrage, ich bin noch unsicher. Du schreibst:
Was mich wundert ist: "in diesem Jahr".Zitat von poloatze
Wenn ich aber im Monat Juni eine Anschaffung < 410,- € netto tätige, dann kann ich die doch auch im Juni voll in der EÜR als Belastung deklarieren. Richtig?
Und als Anschaffung gilt eine Rechnung, richtig? Also, wenn ich eben einerseits besagten Rechner unter der Grenze habe und andererseits den Monitor unter besagter Grenze habe, muss ich nicht abschreiben, oder wird das gar als "Komplettanschaffung" gesehen und ich muss das aufaddieren?
Sorry, sorry, sorry......für vielleicht aus Eurer Sicht extrem (bl)öde Fragen.
Sicher, buchst du das im Juni, aber die EÜR machst du ja nur einmal jährlich.Zitat von wuslon
als Anschaffung gilt einfach der Kauf des jeweiligen Wirtschaftsguts. Die Rechnung dient ja lediglich als Beweis für den Kauf.Und als Anschaffung gilt eine Rechnung, richtig?
wenn beide unter 410 EUR netto liegen dann kannst du die auch beide in voller Höhe abschreiben.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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