+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: EÜR und Abschreibungen

  1. #1
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
    Registriert seit
    Sep 2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    262

    EÜR und Abschreibungen

    Hi zusammen,

    eine vermutlich selbst beantwortende Frage: auch wenn bei der EÜR das Zu- und Abflussprinzip gilt, werde ich wohl nicht umhinkommen, z.B. einen PC, er über 420 Euro kostet entsprechend abzuschreiben und kann nicht die, z.B. 600 Euro, Kosten direkt im entsprechenden Monat verbuchen oder?

    Viele Grüße und frohe Restpfingsten

    "Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"

    <!-- open source -->


    <derow webwork/>

    harburg


  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Genau, kannst du nicht. Teile den Betrag entsprechend der AfA-Tabellen auf, und mache jedes Jahr im Dezember einen Teil geltend.

  3. #3
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
    Registriert seit
    Sep 2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    262
    @dorintia

    Ja, danke Dir, hatte ich schon befürchtet. Das gilt für alle Anschaffungen, die den Betrag von 420 Euro brutto übersteigen?

    Wenn aber ein PC 419 Euro kostet und ein Monitor auch 419 Euro, dann könnte ich beide im gleichen Monat voll geltend machen oder?

    "Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"

    <!-- open source -->


    <derow webwork/>

    harburg


  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
    Registriert seit
    Sep 2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    262
    @poloatze

    Danke Dir, sorry, dass ich nochmal hinterfrage, ich bin noch unsicher. Du schreibst:

    Zitat Zitat von poloatze
    Problem GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter (Nettobetrag < 410,- €) können im Jahr der Anschaffung und nur in diesem Jahr vollständig abgeschrieben werden.
    Was mich wundert ist: "in diesem Jahr".

    Wenn ich aber im Monat Juni eine Anschaffung < 410,- € netto tätige, dann kann ich die doch auch im Juni voll in der EÜR als Belastung deklarieren. Richtig?

    Und als Anschaffung gilt eine Rechnung, richtig? Also, wenn ich eben einerseits besagten Rechner unter der Grenze habe und andererseits den Monitor unter besagter Grenze habe, muss ich nicht abschreiben, oder wird das gar als "Komplettanschaffung" gesehen und ich muss das aufaddieren?

    Sorry, sorry, sorry......für vielleicht aus Eurer Sicht extrem (bl)öde Fragen.

    "Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"

    <!-- open source -->


    <derow webwork/>

    harburg


  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Zitat Zitat von wuslon
    Wenn ich aber im Monat Juni eine Anschaffung < 410,- € netto tätige, dann kann ich die doch auch im Juni voll in der EÜR als Belastung deklarieren. Richtig?
    Sicher, buchst du das im Juni, aber die EÜR machst du ja nur einmal jährlich.

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Und als Anschaffung gilt eine Rechnung, richtig?
    als Anschaffung gilt einfach der Kauf des jeweiligen Wirtschaftsguts. Die Rechnung dient ja lediglich als Beweis für den Kauf.

    wenn beide unter 410 EUR netto liegen dann kannst du die auch beide in voller Höhe abschreiben.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
    Registriert seit
    Sep 2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    262
    Danke euch beiden, Ihr habt mir sehr geholfen!

    "Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"

    <!-- open source -->


    <derow webwork/>

    harburg


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51