er bekommt keine Extrasteuernummer. Die Steuernummer des Arbeitnehmers bleibt somit erhalten. Wenn noch keine vorhanden ist wird natürlich eine neue Steuernummer vergeben.Bekommt ein Kleinunternehmer tatsächlich keine Steuernummer zugeteilt?
Bekommt ein Kleinunternehmer tatsächlich keine Steuernummer zugeteilt? Er muss doch aber auch die Jahreserklärungen abgegeben, da ist eine Steuernummer anzugeben. Und wie ist es dann mit dem Impressum auf einer Internetseite? Der Unternehmer ist doch verpflichtet dort eine Steuernummer anzugeben, sonst droht eine Abmahnung? Oder verstehe ich was falsch? Chris
er bekommt keine Extrasteuernummer. Die Steuernummer des Arbeitnehmers bleibt somit erhalten. Wenn noch keine vorhanden ist wird natürlich eine neue Steuernummer vergeben.Bekommt ein Kleinunternehmer tatsächlich keine Steuernummer zugeteilt?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Er bekommt halt keine Ust.-ID, in's Impressum kann man ja dann schreiben: "Ust.befreit nach §..........."
Auf Antrag für die innergemeinschaftlichen Erwerbe ... das ist klar.
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