Ein Vermerk auf die Seite, a la "Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer i.S.d. §19 UStG".
Denke, dass müsste reichen.
Hallo,
ich habe eine selbstst. freiberufl. Tätigkeit angemeldet und falle unter die Kleinunternehmerregelung - also nichts mit MwSt.
Wie "zeichne" ich aber dann im Internet meine Preise aus?
Bisher hab ich einfach nur einen Preis geschrieben: 89 EUR - fertig.
Müsste ich da irgendwas in Sachen MwSt. schreiben, wo ich aber doch keine abführen muss, nicht berechnen DARF - ihr wißt schon, was ich meine ... ich weiß nicht die korrekte "Floskel" dafür (Kleinunternehmerregelung)?
Danke.
Ein Vermerk auf die Seite, a la "Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer i.S.d. §19 UStG".
Denke, dass müsste reichen.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Ich würde den Hinweis auf "Kleinunternehmer" rauslassen. Ergibt sich ohnedies aus § 19 UStG und muss nicht nochmals erwähnt werden!Zitat von MaWeSol
Lucie
Aber nicht jeder kennt den §19 UStG... - Ist m.E. einfacher für die Kunden, dann wissen die direkt was gemeint ist.Zitat von Lucie
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Genau das ist es ja--es braucht nicht jeder auf Anhieb erkennen, dass es sich um einen Kleinunternehmer handelt.
Ist zwar nicht ehrenrührig, aber man muss es ja nicht unbedingt jedem auf die Nase binden.
Lucie
Ich schließe mich mal dem Steuertitan MaWeSol an![]()
Verweise ruhig auf diesen Paragraphen und gib an dass du unter die Kleinunternehmerregelung fällst- das ist auf keinen Fall geschäftsschädigend.
Wie schon gesagt wurde: viele wissen nicht was es mit der "Kleinunternehmerregelung" auf sich hat....
Für deine Kunden hingegen ist es gut, dass Sie sofort wissen, dass du die MwS nicht mit ausweist- sonst könnten evtl. Mißverständnisse entstehen.
Good luck![]()
Not old- just older
Preisauszeichnung, mein Lieblingsthema.
Also ich würde da schön vorsichtig mit umgehen, ein Fehler könnte da richtig teuer werden.
Vor der Neufassung der PAngV war es ein Verstoß gegen §3 UWG, wenn man dem Preis einen Zusatz gab, wie zzgl. MwSt oder inkl MwSt usw.
In der heutigen Fassung ist die Verpflichtung beschreiben, bei Geschäften über das TDG diese Information anzugeben (§1 Abs 2 PAngV). Jedoch ist dort nichts davon zu lesen, wie es sich dann bei Rechnungsstellung verhält.
OK, nun könnte man sagen Rechnung sieht ja eh nur der Kunde, aber Angebote sind ja fast identisch und die gibt man auch schonmal raus, ohne zu wissen, wer es bekommt.
Wie sich das ganze nun im spez. Fall einer Kleinunternehmung verhält kann ich auch nicht sagen, aber ich empfehle da den Kontakt zum Anwalt.
Nur die Nennung der Regelung und dann Preise ohne Zusatz und in der Summenzeile 0% MwSt sollte ok sein, aber wie gesagt, da sollte man sich vom Profi was zu sagen lassen.
Huhu,
ich habe hierzu mal einen Link herausgesucht: http://www.steuerberaterin-kuechenbe...nt-0502-01.pdf
Auf der Rechnung muss nur der Bruttobetrag ausgewiesen sein.
Ärger kann es auch geben, wenn man folgende Rechnungsanforderungen nicht erfüllt- diese Regelung gilt für alle Unternehmen, egal ob Unternehmen, Supermarkt oder Tankstelle- und natürlich für Eingangs-und Ausgangsrechnungen.
Hier noch einmal der Link zum Tread:
http://www.traum-projekt.com/forum/9...schreiben.html
Viele Grüße...
Not old- just older
Das freut mich aber, dass auch StBin Küchenberg meiner Meinung ist--der Hinweis auf Kleinunternehmer ist überflüssig wie Plattfüße!
Lucie
Hallo,
vielen Dank an euch alle. Was ein Kleinunternehmer hinsichtlich Rechnung beachten muss, hab ich mir bei einem "Erstberatungsgespräch" von einem Steuerberater sagen lassen - das ist soweit sonnenklar.
Meine Frage zielt jedoch nicht auf Rechnungsstellung ab, sondern wie es sich hinsichtlich der Preisangabenverordnung verhält als Kleinunternehmer.
Müssen nicht bei einem "normalen" Unternehmer irgendwo stehen "incl. MwSt."? Ich meine, vor kurzem im TV gesehen zu haben, dass die Preise für Endverbraucher jetzt immer als "incl. MwSt." zu kennzeichnen wären.
So, jetzt weist ein Kleinunternehmer die aber nicht aus - jedenfalls nicht in diesem speziellen (Frage-)Fall.
Was schreibt er dann in sein Internetangebot?
Mir gehts auch nicht um "geschäftsschädigend" oder um "auf die Nase binden" - mir gehts einfach nur um die "abmahnsichere" Schiene ...
Anwalt schön und gut - aber auch seeeeehr teuer![]()
Auf der Rechnung, aber wenn du z.B. im Internet eine Preisliste veröffentlichst, oder auch eine gedruckte Preisliste hast, sollte da alleine als "Service" bei stehen, das es sich um Bruttobeträge handelt. Hinterher denken die Unternehmer noch, es seien Netto-Preise.Zitat von Lucie
Aber StBin Küchmeister empfielt sehr wohl einen Hinweis auf der Rechnung, vgl.BTW: Ich habe noch nie neinen Katalog o.ä. gesehen, wo nicht "zzgl. USt" oder "inkl. USt" steht.h) Ein Hinweis darauf, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird, weil die Lieferung oder Leistung von einem
Kleinunternehmer erbracht wurde, muss nicht auf Ihrer Rechnung stehen. Ein solcher Hinweis würde Sie
diskriminieren. Um aber Rückfragen Ihrer Kunden wegen der nicht ausgewiesenen Umsatzsteuer
vorzubeugen, kann ein Hinweis in der Art "Umsatzsteuer wird wegen §19 UStG nicht erhoben" sinnvoll sein.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Ja natürlich--der Hinweis auf § 19 UStG muss sein--aber nicht das Wort "Kleinunternehmer"
Lucie
Zum Thema PreisangabenverordnungZitat von phoebe111
http://www.existenzgruender.de/03/01...v=252&rubrik=6
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Suuuper, vielen Dank, http://www.existenzgruender.de/03/01...v=252&rubrik=6 ist optimal, dann weiß ich Bescheid. Danke.
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