Sozialversicherungsrechengrößen 2011

Das Kabinett hat am 13.10.2010 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 beschlossen.

Bezugsgröße
Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig ist, verändert sich in den westlichen Bundesländern für 2011 nicht und beträgt weiterhin 2.555 Euro/Monat (West). In den neuen Bundesländern steigt sie 2011 auf 2.240 Euro/Monat (2010: 2.170 Euro/Monat).

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 5.500 Euro/Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt allerdings auf 4.800 Euro/Monat (2010: 4.650 Euro/Monat).

Versicherungspflichtgrenze + Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt auf 49.500 Euro (2010: 49.950 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 auf 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro).

Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) bzw. 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro).

Quelle: http://www.bmas.de/portal/48718/2010...sicherung.html