die Option geht immer am Jahresanfang. Wenn du allerdings einmal optiert hast, so bist du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.Jetzt die Frage: Wann und wie kann ich mich von dieser Befreiung auf "normal" umstellen lassen?
Du solltest dich also zum Ende des Jahres mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, so dass du zum nächsten Jahr ohne Probleme deine USt-Voranmeldungen abgeben kannst. Wenn du in den letzten Jahren Wirtschaftsgüter angeschafft hast, die über 1000 EUR gekostet haben ist auch ein Blick in § 15a UStG interessant.
Gruß
Sven


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