+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Kleingewerbe von Umsatzsteuer befreit, wann kann man umstellen?

  1. #1
    TP-Newbie MG_alex macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2006
    Ort
    Mönchengladbach
    Beiträge
    4

    Question Kleingewerbe von Umsatzsteuer befreit, wann kann man umstellen?

    Hallo zusammen,

    bin neu hier, habe auch schon einiges hier gelesen, super Forum


    Habe aber mal eine Frage, die ich mir hier noch nicht selber beantworten konnte:

    Und zwar hab ich seit einiger Zeit ein Kleingewerbe angemeldet und bin somit ja quasi Umsatzsteuerbefreit (wenn man das so sagen darf?). Also wenn ich bei einem Großhändler was einkaufe, bezahle ich den vollen Bruttopreis, wenn ich die Ware dann verkaufe (an endkunden), schreibe ich in der Rechnung "Auf den Ausweis der Umsatzsteuer wird gemäß §19 UstG verzichtet.".

    Soweit so gut

    Ich habe jetzt die möglichkeit von einem Freund, der aus Fernost importiert. Ware zu vertreiben. Ich würde diese Ware gerne ausschließlich an händler verkaufen. Habe auch schon sehr gute resonanz von den Händlern, allerdings wurde ich von einem darauf aufmerksam gemacht, dass es wesentlich interessanter für die Händler wäre, wenn ich die Umsatzsteuer ganz normal ausweisen würde.

    Jetzt die Frage: Wann und wie kann ich mich von dieser Befreiung auf "normal" umstellen lassen? Also dass ich ganz normal vorsteuer bezahle und die MWST nachher vom Händler einbehalte und das dann gegenrechnen kann?

    Sorry, ist glaub ich was verwirrend geschildert, aber vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Alex

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Jetzt die Frage: Wann und wie kann ich mich von dieser Befreiung auf "normal" umstellen lassen?
    die Option geht immer am Jahresanfang. Wenn du allerdings einmal optiert hast, so bist du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
    Du solltest dich also zum Ende des Jahres mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, so dass du zum nächsten Jahr ohne Probleme deine USt-Voranmeldungen abgeben kannst. Wenn du in den letzten Jahren Wirtschaftsgüter angeschafft hast, die über 1000 EUR gekostet haben ist auch ein Blick in § 15a UStG interessant.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie MG_alex macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2006
    Ort
    Mönchengladbach
    Beiträge
    4
    Hi Sven,

    vielen Dank für die schnelle antwort.

    Habe ich dadurch, dass ich damals (vor ca. 2 Jahren) bei der anmeldung gesagt hab, dass ich von der UST befreit sein möchte bereits optiert? Also heisst dass ich bin jetzt noch circa 3 Jahre daran gebunden?

    Das wär ja ziemlich blöd, weil hab schon Waren bestellt, die in ca. einem Monat ankommen, und wollte diese dieses Jahr noch an händler vertreiben.

    Hmmm... was würdest du tun? Könnt ich eigentlich einfach mein jetziges gewerbe abmelden und einfach ein neus eröffnen?

    Danke & Gruß,

    aL

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Habe ich dadurch, dass ich damals (vor ca. 2 Jahren) bei der anmeldung gesagt hab, dass ich von der UST befreit sein möchte bereits optiert?
    nein.

    Grds. ist jeder Gewerbetreibende erst einmal Kleinunternehmer. Dann kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und da entscheidet sich der Unternehmer ob er die Kleinunternehmerregelung beibehalten möchte oder zur Regelbesteuerung optieren möchte. Daher liegt im Beibehalten der Kleinunternehmerregelung keine Option vor.

    Das wär ja ziemlich blöd, weil hab schon Waren bestellt, die in ca. einem Monat ankommen, und wollte diese dieses Jahr noch an händler vertreiben.
    dieses Jahr fällt aber alles noch unter die Kleinunternehmerregelung, es sei denn du optierst rückwirkend zum 01.01., so dass du aus deinen bisherigen eingenommenen Beträgen die USt mit 16/116 herausrechnest und an das Finanzamt abführst. Im Gegenzug könntest du dir dann aber auch die Vorsteuer abziehen, sofern ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.
    Es ist also ein reines Rechenspiel was letztlich günstiger ist - das Jahr als Kleinunternehmer oder das Jahr als Regelversteuerer.

    Könnt ich eigentlich einfach mein jetziges gewerbe abmelden und einfach ein neus eröffnen?
    theoretisch ist das möglich, allerdings gibt es da einen § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) und da das Finanzamt nicht auf den Kopf gefallen ist wird es da nicht mitspielen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51