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Thema: Probleme mit Zahlung Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Newbie jimmy2 macht alles soweit korrekt
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    Probleme mit Zahlung Umsatzsteuer

    Hallo Leute,

    ich habe momentan ein ziemlich großes finanzielles Problem und bin nicht dazu in der Lage die vom Finanzamt geforderten, insgesamt 500,00€, an Umsatzsteuern für das dritte Quartal 2006 abzutreten. Leider kann ich nicht die ganze Summe auf einmal bezahlen, könnte jedoch genau die Hälfte aufbringen, also 250€.

    Ich weiß das man eigentlich solche Probleme nicht haben sollte aber jetzt habe ich sie leider... weiß jemand was das für Konsequenzen hat oder hat jemand Tipps wie man da vorgehen sollte? Vielleicht mit dem Finanzamt reden? Hat jemand sconmal ein solches Problem gehabt oder war nur ich so dumm und habe mich in manchen Dingen einfach total verrechnet :/

    Leider hat das Verdiente ohne Ust. einfach nicht ausgereicht um mein Leben zu finanzieren von daher habe ich auf die Ust zurückgegriffen weil es einfach nicht anders ging...

    Ich hoffe das mir jemand helfen kann denn ich glaube ich habe da ein wirklich großes Problem. Leide rkann ich mir auch nirgens Geld leihen, könnte aber wie gesagt die Hälfte sofort bezahlen, den Rest auf jedenfall auch noch im Laufe des letzten Quartals dieses Jahres.

    Besten Dank für Antworten!

    Jimmy

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von jimmy2
    weiß jemand was das für Konsequenzen hat
    Also, bei verspäteter Zahlung kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben.
    Diese müssen dann zu der USt-Vorauszahlung geleistet werden.

    Zitat Zitat von jimmy2
    oder hat jemand Tipps wie man da vorgehen sollte? Vielleicht mit dem Finanzamt reden?
    Das ist glaube ich eine sehr gute Lösung. Sind ja auch nur Menschen. Evtl. kannst du ja einen Antrag auf Stundung o.ä. stellen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Greis Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Avatar von Boris
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    Überweise erstmal die 250 EUR. Dann sind die Säumniszuschläge nicht so hoch und man sieht, dass du es "gut" meinst.

    Dann solltest du denen wirklich schreiben und dein "Problem" schildern. Wenn du Glück hast, ist dein Bearbeiter gnädig und räumt dir eine kleine (!) Wartezeit ein.
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  4. #4
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Hatte ich auch schon mal und nach einem kurzen Gespräch wurde mir ein Formular ausgehändigt zwecks Antrag auf Ratenzahlung.

    In Deinem Fall würde ich einen formlosen Antrag auf Zahlung in 2 Raten a 250,00 € aufsetzen und damit zum FA gehen. Sollte eigentlich klappen.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin,

    grds. gibt es bei der Umsatzsteuer keine Ratenzahlung, weil es schließlich nicht deine Steuerschuld ist, sondern du lediglich das Inkassobüro des Staates bist. Ratenzahlungen gibt es also nur bei Personensteuern aber nicht bei Sachsteuern.

    Es könnte allerdings sein, dass der Bearbeiter so nett ist und darauf einmalig eingeht, da es sich eher um einen Kleckerbetrag handelt im Vergleich zu den Summen, die sonst in der Voranmeldungsstelle so auf den Tischen liegen. Um die Säumniszuschläge wirst du allerdings nicht herum kommen, die entstehen per Gesetz und sind nicht Ermessensache des Bearbeiters.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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