Das die Art - neu oder gebraucht - der Ware irgendwas mit der Umsatzsteuer zu tun hat, wäre mir neu.
Allenfalls was mit der Gewährleistung des Händlers.
Hallo...
ich möchte gebrauchte Toaster verkaufen..(Nur so als Beispiel)
Hab mich gewerblich angemeldet und als Kleinunternehmer möchte ich dementsprechen auch die Regelung in Anspruch nehmen...
Wenn ich bei eBay angebe dass Die Preise laut $19 Umsatzszge Umsatzsteuerbefreit sind, müsste das ja so reichen,denk ich
Jetzt habe ich aber beim durchforsten anderer eBay-Anbieter bei einigen
ein Paragraph gefunden,der mich schon wieder durcheinander bringt:
Das steht,da es sich um gebrauchte Artikel handelt , enthält der Preis keine Mehrwertst. (nach § 25a UStG)..Es ist von einer Differenzbesteuereung die rede?!...
Betrifft mich das auch?
Danke und Gruss
Auf die Knie!...![]()
Das die Art - neu oder gebraucht - der Ware irgendwas mit der Umsatzsteuer zu tun hat, wäre mir neu.
Allenfalls was mit der Gewährleistung des Händlers.
Hab jetzt nochmal eine Formulierung gefunden...
Da heisst es in der Auktion:
"Der Verkaufspreis beinhaltet die gesetzl. Mehrwertsteuer,
diese wird jedoch nach §25a UstG (Differenzbesteuerung)
nicht separat ausgewiesen."
Auf die Knie!...![]()
Was wird denn da verkauft?
Und sicher kann der Sven dazu genaueres schreiben ...![]()
gebrauchte Objektive...ich denke der Händler unterliegt nicht der Kleinunternehmerregelung...
Ja, hoffe doch auch , dass uns da noch jemand was zu sagen kann...
Gruss
Auf die Knie!...![]()
Schau doch einfach mal in den § 25a UStG hinein.
oder
http://www.traum-projekt.com/forum/9...steuerung.html
Das mit dem Nichtausweis der USt in den Rechnungen steht übrigens in § 14a Abs. 6 UStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ahja...das ist echt ein guter Link...Danke
Also Kleinunernehmer bleibe ich also sowieso unberührt von dieser Regelung,da ich ja keine Umsatzsteuer ausweise /zahle...
Zum Glück...weil das hört sich mal wieder fett kompliziert für mich an...![]()
Habe ich das so richtig verstanden?...
Gruss
Auf die Knie!...![]()
Die Differenzbesteuerung kannst du nicht wählen, da du Kleinunternehmer bist oder was meintest du?Habe ich das so richtig verstanden?...
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Nein, ich wollte sie nicht wählen, hab gedacht ich muss sie vielleicht anwenden...
Aber da ich ja gar keine Umsatzst abführe berührt mich diese Regelung doch gar nicht,oder?....da ich ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme...
Gruss SClan00
Auf die Knie!...![]()
Genau. Und nur die musst du angeben als Begründung warum du keine Ust. ausweist.
Womit es mit dem Satz...
Umsatzsteuerbefreit nach $19USTG
...getan ist...Richtig?!...
Danke und Gruss SClan00 der mit dem Differenzhirn![]()
Auf die Knie!...![]()
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