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Thema: Kleinunternehmen was ist wenn ich angestellt bin ...

  1. #1
    TP-Senior keko macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmen was ist wenn ich angestellt bin ...

    hallo

    kann mir einer bitte sagen wie das gehen solll.

    Ich bin in einer Firma angestellt und möchte ein Kleinunternehmen anmelden.

    Nun meine fragen:

    kann ich obwohl ich in einer firma angestellt bin trotzdem ein kleinunternehmen anmelden

    wie funktioniert es dann mit der krankenversicherung, bin ich dann noch bei meiner jetzigen krankenversicherung versichert oder muss ich mich privat versichern.

    ein bekannter hat mir gesagt dass ich mich selbst als nebenjob anmelden kann und die krankenversicherung dann weiterhin über den arbeitslohn bezhalt wird und eine private krankenversicherung nicht nötig ist.

    wenn ich mich als nebenjob in diesem kleinunternehmen anmelde, auf wen gründe ich dieses kleinunternehmen dann, kann ich obwohl ich in einer firma angestellt bin und regelmäsig jeden monat mein gehalt bekomme trotzdem auf meinen namen ein kleinunternehmen gründen/anmelden.

    wie hoch sind eigendlich die einkommenssteuer hat einer eine ahnung

    wäre euch dankbar wenn ich auf diese fragen antworten bekommen könnte.

    danke


    keko
    Geändert von keko (28.10.2006 um 19:25 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Lies mal bitte u.a. die FAQ hier...

    Man kann sich als Einzelunternehmen nicht bei sich selbst anstellen. Du kannst natürlich ein Gewerbe auf deinen Namen anmelden, frag deinen AG aber um Erlaubnis (je nach Arbeitsvertrag).
    Wegen der KV frag am besten deine Krankenversicherung wieviel du dazu verdienen darfst.
    Und wie in einem anderen Thread schon erwähnt... für die Berechnung der Ekst. sind deine gesamten pers. Verhältnisse maßgebend. Zahlst du jetzt schon welche, wirst du auch auf deinen Gewinn (zusätzl. Einkommen) welche zahlen müssen.

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