m.E. bist du dazu nicht verpflichtet, da du ja keine USt ausweist.
Hallo Leute,
zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich dazu schon gegooglet und im TP gesucht habe. Das Problem ist, dass ich widersprüchliche Angaben finde, die z.T. wohl auch mit den verschiedenen Daten (von 2002 bis 2006) zusammenhängen. Hier z.B. heißt es, Kleinunternehmer seien ausgenommen, während in manchen TP-Threads eine andere Meinung vorherrschte.
Deswegen wollte ich noch einmal nachfragen. Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG und erhebe keine Umsatzsteuer. Auf den Rechnungen verweise ich daher auch immer auf §19. Die Steuernummer habe ich bisher nicht angegeben. Falls ich dazu doch verpflichtet sein sollte: Könnten mir in der Hinsicht Sanktionen vom Finanzamt drohen? Könnte ich das irgendwie abwenden?
Danke schonmal,
megaman
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m.E. bist du dazu nicht verpflichtet, da du ja keine USt ausweist.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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$19 UStG befreit zweifelsohne von der Pflicht, eine UST-ID anzugeben. M. E. befreit es jedoch nicht von der Pflicht, eine Steuernummer anzugeben (habe mir auch schon den Kopf darüber zerbrochen, aber ich bin zu dem Schluß gekommen, dass man die lieber draufschreiben sollte)
Guckt mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...n+steuernummer
A 185 Abs. 4 UStR
§ 14 Abs. 1a UStG wie im oben genannten BMF-Schreiben zitiert wurde gibt es nicht mehr. Der Text ist also veraltet.
Geändert von SvenWeb (08.11.2006 um 19:38 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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sicherlich werden sich noch tausend andere Dinge ändern. Aber nichts im Bereich der Steuernummer auf der Rechnung. Das bleibt alles so wie es ist. Demnach besteht die Pflicht entweder die Steuernummer oder die UStID-Nr. anzugeben.Könnte ja sein dass gleichzeitig noch andere Dinge geändert werden.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hi,
folgendes:
bekommt der Kunde eine Rechnung von dir?
Dann bist du verpflichtet dein Steuernummer auf die Rechnung zu haben, egal ob Steuerbefreit oder nicht!
Dein Steuernummer gibst du wo sie hingehört, und irgendwo auf deine Rechnung muss stehen:
Da "deine-firma-name" ein kleines Unternehmen ist, können wir keine MwSt. ausweisen. (Steuerbefreit gem. § 19 Abs. 1 UStG)
Dann hast du deine Ruhe
Grüß
Tek
Zitat von Tek
m.E. sinnvoller, da es manchmal doch Finanzbeamte gibt, die am Telefon Auskunft erteilen, ohne sich zu vergewissern ob der Anrufer auch berechtigt ist diese Informationen zu erhalten...Zitat von Sven
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