Ein Vorsteuerabzug ist in vollem Umfang möglich, wenn es zu mehr als 10 % betrieblich genutzt wird. Im Gegenzug ist die Privatnutzung natürlich auch entsprechend wieder der Umsatzsteuer zu unterwerfen, vgl. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Da es mehrere Möglichkeiten gibt den Nutzungsvorteil zu berechnen empfehle ich einen Gang zum Steuerberater oder einen Blick in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dort unter 1. den Beitrag aus der Steuer & Studium.Kann ich das über mein Gewerbe laufen lassen und die MwSt. vom Auto verrechnen?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren