Moin
EDIT
Das sehe ich anders und stehe damit auch in Widerspruch zu den Beiträgen von Sven in diesem Foren in einem bestimmten Punkt.
Widerspruch, wieso?
Die m.E. wesentlichen Wörter habe ich fett markiert und sagen für mich unzweifelhaft aus, dass in meinen Umsätzen Umsatzsteuer enthalten ist und ich diese grundsätzlich dem FA schulde. Sie wird jedoch nicht erhoben, wenn ich die entsprechenden Bedingungen erfülle und mich auch gegen die Regelbesteuerung entschieden habe.
der Spruch hätte auch von mir sein können. Ich habe in diesem Forum schon oft geschrieben, dass bei Kleinunternehmern USt enthalten ist, diese jedoch nicht erhoben wird.
Wenn ich nun aber in der FAQ: Kleinunternehmer folgendes lese:
Die FAQ ist nicht von mir. Die ist von Epic, der das ganze als Praktiker für die Allgemeinheit verständlich geschrieben hat. Einem steuerlichen Laien den Unterschied zwischen "steuerbar" und "steuerfrei" und dann auch noch "nicht erhoben" zu erklären ist nicht gerade einfach und hätte wahrscheinlich den Rahmen gesprengt.
Wenn ich etwas an der FAQ geändert habe, dann steht das auch direkt davor.
Da in meinen Preisen die Umsatzsteuer enthalten ist, muss ich das auch schreiben (bei eBay gibt es dafür die Option, dass direkt unterhalb des Preises die Angabe "inkl. MwSt." steht). Die Höhe des Satzes muss nicht angegeben werden.
Die gleiche Frage hab' ich mir vor ein paar Wochen auch schon gestellt (ab Beitrag #6)
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=44408
rein rechtlich wäre die Aussage "inkl. USt" korrekt. Trotzdem finde ich es für das Verständnis besser einen Satz in Richtung Kleinunternehmereigenschaft anzubringen, auch wenn dies aufgrund des Diskrimierungsverbots nicht zwingend erforderlich ist.
Soweit ist das für mich alles glasklar und vor allem für den privaten Endverbraucher auch völlig uninteressant.
Selbstverständlich ist in meinen Rechnungen der Hinweis enthalten, dass gem. §19 UStG keine MwSt. ausgewiesen wird.
...
Muss ich in meinen Angeboten darauf hinweisen, dass ich der Besteuerung als Kleinunternehmer unterliege?
der Hinweis muss aber nicht enthalten sein. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verweist auf einen Hinweis bei "Steuerbefreiungen". Hier liegen aber steuerbare Leistungen vor, die steuerpflichtig sind, bei denen die Steuer auch entsteht, jedoch aus Billigkeitsgründen "nicht erhoben" wird. Würde man Kleinunternehmer dazu verpflichten den Hinweis anzubringen, so wäre das eine Diskriminierung.
Kann ich ggf. von einem Konkurrenten (oder der WBZ etc.) abgemahnt werden, weil ich nicht darauf hinweise?
Die PangV gibt eine derartige Verpflichtung nicht her (auch wenn ich schon von Rechtsanwälten gegenteiliges gelesen habe).
wie bereits beschrieben. Ein Hinweis ist nicht erforderlich, siehe Link.
Gruß
Sven