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Thema: Kleingewerbe & Erwerbsbesteuerung?

  1. #91
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    § 18 Abs. 4 Satz 1 UStG sagt klar und deutlich, was Sache ist. Einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist die Zahlung fällig. Eine Mahnung nach ein paar Tage ist absoluter Quatsch bzw. nicht zulässig, da noch nicht fällig.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
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  2. #92
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Ups, meine Angaben (und die Mahnungen) beziehen sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Ich war mir aber bis heute nicht bewusst, dass für die Umsatzsteuererklärung eine andere Frist gilt. Danke für die Richtigstellung.

    Gruß
    Uwe

  3. #93
    TP-Newbie Hufgetrappel macht alles soweit korrekt
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    Hallo!

    Auch ich bin neu hier und mu� dieses alte Thema nochmal aufgreifen. Ein einleitender Satz von mir, damit euch sofort klar wird, mit was f�r einem Neuling ihr zu tun habt ;-). Ich habe eine Produktidee, und m�chte versuchen diese nun auch umzusetzen. Als Vollzeit-Arbeitnehmer will ich das ganz klein nebenbei machen, in erster Linie um rauszukriegen, ob mein Produkt am Markt ankommt. Das gibts so noch nicht und wenns nicht klappt - ja mei...dann hab ich es wenigstens probiert und mu� mich nicht immer fragen "was w�re wenn?". Der finanzielle Aufwand ist �berschaubar, bzw. wird mich auch beim Scheitern nicht ruinieren ;-).

    Als absoluter Neuling habe ich mich grob informiert, Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet und ein Steuerb�ro kontaktiert, das mit mir den Fragebogen zwecks steuerlicher Erfassung zusammen ausgef�llt hat. Die sollen mich auch weiter betreuen, da ich weder fit genug f�r diesen Kram bin, noch Lust dazu habe.
    Eine Umsatzsteuer ID habe ich nicht, da wir ja von der Kleinunternehmerregelung ausgegangen sind und demensprechend Punkt 7.9 im Fragebogen nicht ausgef�llt haben.
    Wie der Teufel es will, habe ich nun einen Hersteller in Polen gefunden, der f�r mich in kleinem Rahmen produzieren w�rde. Der m�chte nun nat�rlich von mir die Umsatzsteuer ID haben.
    Nachdem ich in Saarlouis nicht erfolgreich war und mich erst noch mit meinem Finanzamt auseinandersetzen mu�, bin ich nach langem Gesuche nun langsam total verwirrt.

    Die Dame beim Finanzamt und mein Steuerberater haben mir beide gesagt, das ich mit der Umsatzsteuer ID auch sofort zur Regelbesteuerung verpflichtet bin und da kein Weg dran vorbei f�hrt.

    Wenn ich die Hinweise zwecks Erwerbsbesteuerung richtig interpretiere, gibt es f�r solche Exoten wie mich aber doch eine L�cke. Ich hab zwar noch keine Ahnung wie gut mein Produkt ankommt und demensprechend Umsatz, ich wei� aber ganz genau das ich im ersten Jahr garantiert nicht f�r 12500 Euro Ware einkaufen werde.

    H�tten wir Punkt 7.9 dementsprechend ausgef�llt, w�rde das doch bedeuten: Ich versteuere meinen Einkauf in Polen hier in Deutschland nach, mu�/darf beim Verkauf trotzdem keine Umsatzsteuer ausweisen und darf demnach nat�rchlich auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ganze mu� dann 2 Jahre unter dieser Erwerbsschwelle bleiben.

    Liege ich richtig ? Wenn ja, wie mache ich das dem Finanzamt klar?

    Vielen Dank schonmal ..

    LG Hufgetrappel

  4. #94
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Hufgetrappel Beitrag anzeigen
    wie mache ich das dem Finanzamt klar?
    ... das du die USt.-ID nur für innergemeinschaftliche Erwerbe brauchst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #95
    TP-Junior Maitho macht alles soweit korrekt
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    So nun muss ich dieses sehr komplexe und komplizierte Thema auch noch einmal aufgreifen.

    Ich habe als Kleinunternehmer erst seit kurzem einen Onlineshop und eBay-Shop f�r Bekleidung, habe jetzt aber einen g�nstigeren Grosshandel gefunden in Polen (23% Ust) wo ich jetzt meine Ware her beziehen m�chte.
    Nun bin ich auch am �berlegen was f�r mich am besten ist, habe mich nun durch dieses Thema hier durch gelesen �ber die UstID und verstehe das ganze jetzt so (mit UstID) das ich eine Netto-Rechnung von meinem H�ndler und eBay-Shop erhalte. Am Jahresende mache ich eine Umsatzsteuererkl�rung wo ich die Nettobetr�ge angeben muss und ich rechne aus was ich an Ust zahlen muss, diese �berweise ich dann an das FA und fertig.
    Sehe ich das jetzt so richtig?

    Nun kommt der zweite Punkt, und zwar ich nutze keine UstID also kaufe bei meinem H�ndler Artikel an und bekomme eine Rechnung + 23% Ust. diese wird bei mir in der Buchhaltung ganz normal als Ausgabe gebucht und fertig, das hei�t ich muss auch keine Ust mehr hier in D abdr�cken?
    Wie verh�lt sich das ganze mit meinem eBay-Shop (15% Ust) ist da genau das selbe prinzip? Ich frage weil dort ja eine niedrigere Ust. z�hlt?

    Wenn das alles so ist dann w�re eigentlich nur der Nachteil an Variante 2 das ich 4% mehr Steuern zahlen m�sste, da ich nun aber auch nur Artikel im Wert von ca. 500� kaufe w�re das nicht so super viel als wenn ich f�r 10000� einkaufen w�rde.

    Meine Frage hierzu ist jetzt einfach ob ich das nach dem ganzen durchlesen so richtig verstanden habe?

    Nun mal so eine allgemeine Frage zu dieser ID Geschichte was bringt das den nun den L�ndern? Wenn ich jetzt z.B. in Polen mit ID einkaufe geht Polen ja die Steuer fl�ten und die Deutschen freuen sich, und bei Variante 2 w�re es genau anders rum, w�rde man damit die L�nder nicht irgendwie umgehen? So nach dem motto deine Steuern sind mir zu hoch ich hole mir eine ID und dann k�nnt ihr mich mal. Wie ist das wenn irgendwo niedrigere Steuern sind wie z.B. im Fall eBay k�nnte ich mir genauso dort einen H�ndler suchen und w�rde ohne ID sogar noch 4% sparen?
    Irgendwie ist dieses ganze Steuerkram mir eine nummer zu hoch.

  6. #96
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Maitho Beitrag anzeigen
    Am Jahresende mache ich eine Umsatzsteuererkl�rung wo ich die Nettobetr�ge angeben muss und ich rechne aus was ich an Ust zahlen muss, diese �berweise ich dann an das FA und fertig.
    Sehe ich das jetzt so richtig?
    Soweit ja, allerdings musst du als "Neu-Gewerbetreibender" die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich machen. Wenn das FA dann nach einem Jahr sieht das deine Umsatzsteuerzahllast nicht so hoch ist wirst du in den 3-monatigen oder jährlichen Rytmus eingestuft.

    Zitat Zitat von Maitho Beitrag anzeigen
    Wie verh�lt sich das ganze mit meinem eBay-Shop (15% Ust) ist da genau das selbe prinzip? Ich frage weil dort ja eine niedrigere Ust. z�hlt?
    Nein, das Problem bei ebay ist das du zwar die USt. dort bezahlst aber diese Leistung hier versteuern musst. Weil das eben eine Leistung ist und kein innergemeinschaftlicher Erwerb.

    Was für dich besser/günstiger oder sonstwas ist musst du schon selbst durchkalkulieren.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #97
    TP-Junior Maitho macht alles soweit korrekt
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    Nun verstehe ich aber eins nicht, und zwar wenn ich nun doch keine UstID beantragen sollte, wie mache ich das den dann mit den Steuern die ich dann auch noch zahlen muss? Ausserdem mache ich Werbung über Google Adwords ist es da dann auch wie bei eBay das ich da dann auch noch zusätzlich Steuern für abdrücken muss?

    Nun habe ich hier auch viel über diese 12500€ Grenze gelesen aber irgendwie verstehe ich das ganze nicht wofür die sein soll?

  8. #98
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    Zitat Zitat von Maitho Beitrag anzeigen
    Nun verstehe ich aber eins nicht, und zwar wenn ich nun doch keine UstID beantragen sollte, wie mache ich das den dann mit den Steuern die ich dann auch noch zahlen muss?
    Die bezahlst du dann bereits beim Einkauf im jeweiligen Staat.

    Ausserdem mache ich Werbung über Google Adwords ist es da dann auch wie bei eBay das ich da dann auch noch zusätzlich Steuern für abdrücken muss?
    Ja.

    Nun habe ich hier auch viel über diese 12500€ Grenze gelesen aber irgendwie verstehe ich das ganze nicht wofür die sein soll?
    Was ist deine Frage?

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